"Der mildernde Umstand Mord.
Das
Land debattiert über Fälle. Richtige und falsche Fall-Zahlen.
Corona-Fälle. Vor-Fälle. Mord-Fälle. Einzel-Fälle. Der Mensch gewöhnt
sich. Von Fall zu Fall sozusagen. Es fällt zum Beispiel kaum noch auf,
wenn nach einer Gewaltstraftat ein Richter kein Urteil mehr fällt
sondern Diagnosen stellt. In meiner losen Linksammlung solcher
Spezial-Fälle aus den letzten drei Jahren finden sich unter der Rubrik
‚Schuldunfähig' folgende Ereignisse:
•
Kiel. Einmann aus Togo erteilt seiner Frau eine 'Lektion'. Er
überschüttet sie mit Benzin und zündet sie an. Zu Hilfe Eilende löschen
das Feuer. Er überschüttet sie ein zweites Mal. Sie endet als lebende
Fackel vor den Augen entsetzter Passanten. Der Täter will sich später
nicht erinnern. Festgestellt wird die Schuldunfähigkeit.
•
Wuppertal. Drei Tote im Flüchtlingsheim. Die 'Steuerungsfähigkeit des
Täters (Einmann 42) sei aufgrund einer psychischen Krankheit erheblich
vermindert.' Einlieferung in die Psychiatrie.
•
Offenburg. Mann aus Djibouti zerstückelt einen Arzt in dessen Praxis.
Einer kurzzeitigen psychiatrischen Unterbringung folgt kurz darauf die
Abschiebung. Keine weiteren Kommentare.
• Börwang. Ein Flüchtling sticht einen weiteren nieder. Schwerstverletzt. Ein Gutachten. Fazit: Schuldunfähig.
•
Ravensburg, Innenstadt. Drei Schwerverletzte durch Messerattacke eines
19jährigen Afghanen. Keine Verurteilung wegen posttraumatischer
Belastungsstörung.
• Frankfurt-Höchst. Ein Afghane
schneidet einem Mitbewohner in einem 'tragischen Geschehen' die Kehle
durch. Drogeneinfluss. Der Täter wird als schuldunfähig eingestuft.
•
Gaimerheim, Kleingartenkolonie. Ein Gartennachbar überlebt die
Messerattacke seines türkischen Nachbarn nicht. Eine 'Sache unter
Männern', wie der Täter zu seiner Verteidigung vorbringt. Prozess.
Schuldunfähig.
• Kiel. 25jähriger Afghane tötet
zweifache 36jährige Mutter mit 37 Messerstichen. Kein Hafturteil sondern
Einweisung in die Psychiatrie.
• Dresden. Ein
Somalier randaliert, beschädigt eine Gedenkstätte. Auf Sanktionen wird
'verzichtet'. Man vermutet psychische Auffälligkeiten.
• Deggendorf. Geiselnahme mit Messer. Der 31jährige Mann wird freigelassen. Akute Psychose.
• Oldenburg. Der Machetenangriff eines Gambiers auf eine 26-Jährige bleibt ungesühnt. Psychische Auffälligkeiten.
•
Berlin-Mitte. Mohamad M. (23), geduldet, überwindet mit Kampfmesser in
der Hand die Absperrrung der Synagoge, schreit 'Allahu Akbar!' und 'Fuck
Israel!' Am Nachmittag ist der Syrer wieder frei. Er 'befinde sich
bereits in Behandlung', wird mitgeteilt.
• Flensburg. Ein Mann aus Jemen (30) ersticht seinen Mitbewohner. Schuldunfähig.
•
Lauffen. Der Senegalese, der im August 2019 vor laufenden Kameras die
Scheiben von 19 Autos mit einer Stange aus Aluminium zertrümmert, kann
nicht verurteilt werden. Psychische Probleme.
•
Karlsruhe. Mutter und Kind von Schutzsuchendem erstochen. Täter wird per
Gutachten bescheinigt, dass er nicht verurteilt werden kann.
•
Leipzig. Eine Anklage wegen versuchten Mordes einer 34jährigen Frau im
Stadtpark wird zurückgenommen. 'Psychische Ausnahmesituation.'
•
Vorde. Frau wird von Iraker vor einen Zug gestoßen. Tot. Der Täter wird
später in die Psychiatrie eingewiesen. 'Mein Kopf hat sich gedreht!'
•
Frankfurt. Neun Tage nach Voerde 'schubst' ein Eritreer eine Mutter und
achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden ICE. Das Kind stirbt vor den
Augen der Mutter. Eine strafbare Schuld kann nicht festgestellt werden.
• Magdeburg. Syrer schlägt ohne jede Vorwarnung im Drogenrausch zwei Mitfahrer in der Straßenbahn zusammen. Schuldunfähig.
•
Düren. Eritreer (23) verletzt Rentnerin (73), die ihn im Haus
aufgenommen hat, schwer. Er hat Stimmen gehört. Eine Psychose, die ihm
die Haft erspart.
• Sindelfingen. 25 jähriger Afghane zündet Unterkunft an. Bereits in Behandlung. Keine Strafen.
• Berlin. Eritreer beißt Fünfjährige in Berlin ins Gesicht. Psychisch gestört. Nicht haftbar zu machen.
•
Stuttgart. Die regelrechte Schlachtung eines Mannes mit dem
Samuraischwert auf offener Straße geht vor Gericht erwartungsgemäß aus.
Festgestellt wird eine psychische Ausnahmesituation.
• Kirchheim. Messerangriff durch 19jährigen geduldeten somalischen Serienstraftäter. Freilassung wegen psychischer Probleme.
•
Stadtautobahn Berlin. Islamistischer Iraker rammt nach Ankündigung im
Netz und diversen Aufmunterungen aus seinem Umfeld diverse
Motorradfahrer unter Allahu Akbar Rufen von der Autobahn.
Schwerstverletzte. Er rollt zum Abschluss seinen Gebetsteppich aus. Über
seine Psyche wird bereits spekuliert.
Ein winziger Ausschnitt aus einer Endloskette von gerichtlich festgestellten Entschuldungen. Natürlich erntet vehementen Widerspruch von offizieller Seite, wer da irgendeine Häufung feststellen will. Längst sind Experten aufgeboten, die das genaue Gegenteil beobachten. Nicht nur ist Deutschland das sicherste aller Zeiten, auch die Anzahl festgestellter Schuldunfähigkeiten sinkt von Jahr zu Jahr. Ein 'heuristisches Wahrnehmungsphänomen' also auch hier. Mit anderen Worten – nicht die Täter und Straftaten sind zunehmend irre, sondern die Zeitungsleser.
Wer das Messer schwingt,
andere vor Gleise schubst oder selbst mit dem Auto überrollt, kann sich
in Deutschland sicher sein, dass der Unbegreiflichkeit seiner Tat
bereits ein Bonus innewohnt. Je abartiger die Tat, umso größer die
Wahrscheinlichkeit für eine verständnisvoll suchende Zuwendung einer
Gesellschaft, die derartiger Vernichtungswut völlig hilflos
gegenübersteht.
"Je schlimmer man es treibt, desto mehr Verständnis erntet man" schrieb ich vor 10 Jahren auf Michael Kunzes Blog. Niemand wagte damals meinen Kommentar zu kommentieren, aber die Klickzahlen waren plötzlich sehr hoch.
Wäre es nicht einfacher, sich grundsätzlich darauf verständigen, dass Gewalttaten, sofern ihnen kein rechtes oder rassistisches Motiv zugrundegelegt werden kann, aus einer psychischen Ausnahmesituation resultieren und nicht justitiabel sind (allerdings nur bei Migranten; viele dieser Morde könnten ja sonst rassistisch interpretiert werden).
Hier kommen drei Dinge zusammen: zum einen besteht der Grund für die Häufung von Schuldunfähigkeitserklärungen darin, dass deutsche Richter von solcher archaischen Brutalität überfordert sind und sie deshalb in den Bereich des Unerklärlichen abschieben. Zweitens haben diese Richter aber auch Angst, selber aufs Korn genommen zu werden, falls sie wagen, diese Verbrechen zu sühnen! Denn sie wissen, wie gut das kulturelle Umfeld dieser Mörder vernetzt ist. Und drittens sind Abwiegelungsargumente angesichts der schieren Zahl von Kollateralopfern der Willkommenskultur politisch erwünscht, und dies macht Richter, die ohnenhin überfordert und verängstigt sind, erst recht gefügig. Denn es ist ja der eigenen Karriere förderlich.
Auf diese Weise werden argumentative Willkür, fatalistische Kapitulation und prinzipielles Abwiegeln juristisch-psychologisch konsolidiert.
Wenn die Täter nicht schuldfähig sind, dann ist auch niemand dafür politisch verantwortlich zu machen. Aber das ist ein Fehlschluss. Auch wer psychisch Abartige einlässt und ihnen diejenigen aussetzt, auf deren Wohl er seinen Amtseid abgelegt hat, ist politisch dafür haftbar.
Ein unabhängiger Historiker, der einmal die Geschichte der Bundesrepublik in den Zeiten des freundlichen Gesichts beschreibt, wird die Ermordung Walter Lübckes auch vor dem Hintergrund solcher Taten betrachten (nein, Genossen, das ist keine Rechtfertigung eines Mordes, sondern eine Kontextualisierung der Tatmotive, welche kein bisschen mit den klammheimlichen Empfindungen eines gewissen Mescalerobriefschreibers kokettiert; ein Mord ist nicht zu rechtfertigen).
Der Historiker Egon Flaig hat den Anfang gemacht: "Wer den Staatsbürgern das Angebot macht, ihren Staat zu verlassen, spielt mit dem Bürgerrecht; er spricht Staatsbürgern, die 'nicht einverstanden sind', das Recht ab, Bürger unserer Republik zu sein. Es ist ein furchtbarer Fall von politischem Extremismus. Jemandem nahezulegen, das Land zu verlassen, aus dem bloßen Grunde, weil dieser 'nicht einverstanden' ist, macht jenes Gedicht von Bertolt Brecht akut, in dem der Dichter nach dem 17. Juni 1953 der Regierung der DDR den Rat gab, sie möge sich 'ein anderes Volk' wählen.
Jene Aussage vom 14. 10. 2015 enthält eine Auffassung des Staatsbürgers, die unvereinbar ist mit dem Grundgesetz – ja mit jedweder Demokratie. Es wäre sofort zu prüfen gewesen, ob der Regierungspräsident damit nicht gegen seinen Amtseid verstieß.
Die fatalen Worte bringen auf den Punkt, was die globalistische Ideologie befürwortet: Es gibt kein Volk von Bürgern mehr. Und wenn man die Grenzen tilgt, dann verschafft man sich das Recht, dissentierende Teile des Staatsvolkes auszubürgern."
(Egon Faig, "Was nottut. Plädoyer für einen aufgeklärten Konservatismus", Lüdinghausen/Berlin 2019, S. 58/59)
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