Stationen

Sonntag, 23. Mai 2021

Vorbeugen

Im neuen Heft von Tichys Einblick schreibt der Journalist Alexander Wallasch über einen Vater, dessen einziger Sohn von einem syrischen Asylbewerber totgeschlagen wurde, vor einem Einkaufszentrum in Wittenberg, und der sich nun auf der Suche nach Gerechtigkeit bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt hat. Einer jener furchtbaren Juristen, wie sie dieses Land seit Jahrzehnten schockweise hervorbringt, hatte den bereits vorher wegen Körperverletzung auffällig gewordenen Totschläger zu zwei harten Jahren Bewährung verurteilt. Der Fall interessiert natürlich in jenem Lande, dessen hochentwicklte Mitleidskultur regelmäßig die eigenen Landsleute ausnimmt, kein anderes Medium und kein „breites gesellschaftliches Bündnis”.

Als Rechtsfundamentalist neige ich zwar zu der Ansicht, dass ein einziger solcher Fall ausreicht, um die gesamte Willkommenspolitik zu diskreditieren. Aber andere mögen anderer Ansicht darüber sein, wie viele totgeschlagene (verletzte, vergewaltigte, überfallene, ausgeraubte) Landsleute für die „Rettung” von „Flüchtlingen” geopfert werden müssen. Man sollte daher in einem Land, dessen Bewohner gewohnt sind, sich an Quoten zu orientieren, Quoten auch hierfür festlegen, um die Akzeptanz dessen zu sichern, was nicht ewig von den Medien verschwiegen werden kann. Auf jeden zehnten Schutzsuchenden eine Straftat, auf jeden fünfzigsten eine Vergewaltigung etc. Soviel muss uns die Rettung von Menschenleben wohl doch wert sein. Gerade uns Deutschen mit unserer Geschichte.





Apropos. Beim thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wurden dieser Tage Polizisten vorstellig, melden mehrere Medien betont sachlich und mit identischem Wortlaut. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet. Auf Höckes Facebook-Seite sei ein Bild der Menschenfischerin Carola Rackete gepostet worden, einer der wenigen linken Frauen, die sich noch für junge, virile, bisweilen (!) auch (!) sexistische Männer einsetzt, mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert.” Der thüringische Meister Urian könnte damit „Flüchtlinge” pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben, laute der Verdacht der Staatsanwaltschaft. Das fiele wohl dann unter Tätervolksverhetzung.


Damit offiziell staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Höcke aufgenommen werden konnten, hatte der Justizausschuss des Landtags im Dezember vergangenen Jahres seine Immunität aufgehoben. So weit die Meldung.

Wer sich diesen Facebook-Post ansieht, sieht sofort, dass er keineswegs sämtliche „Flüchtlinge” meint, sondern nur die legendären Einzelfälle. 
Wie eine solches Statement eine Hausdurchsuchung rechtfertigen soll, was genau gesucht wird – Waffen? Racketes verschwundenes Logbuch mit Angaben über ihren Beifang? Fotos von Höckes Kindern beim „Flüchtling und Gendarm”-Spielen? – ist eine Frage, die man in einem Rechtsstaat stellen könnte, in einer sich mählich zur DDR 2.0 transformierenden Gesellschaft aber tunlichst unterlassen sollte, wenn man nicht will, dass eines Tages die Volkspolizei bei einem selber klingelt. Als Grund für eine Hausdurchsuchung genügt es in Kein-schöner-Land ja inzwischen schon, als Richter ein Urteil zu fällen …





…, das in jedem zweiten US-Bundesstaat geltendes Recht wäre.






Ohnehin braucht ein deutscher Staatsanwalt für Hausdurchsuchungen keine Gründe, sondern Weisungen. Beziehungsweise, wenn er die Karriere noch vor sich hat: Witterung.

Höcke hat sich zur Durchsuchung geäußert. Der Beschluss, schreibt er auf seiner Facebookseite, sei laut Datumsstempel am 5. Februar 2021 erlassen worden. „Dass die Hausdurchsuchung erst mehr als drei Monate später stattfinden sollte und dieser Vorgang unmittelbar in die Wahlkampfzeit fällt, mag man für einen Zufall halten.” 

Der in den Medien zitierte inkriminierte Satz, heißt es weiter, habe mit dem Tatvorwurf nichts zu tun: „Zentrale Bedeutung hat folgender Satz des ursprünglichen Facebook-Beitrages: ‚Mit solchen Kriminellen können sich nun die Menschen in Europa herumschlagen – eine Verantwortung dafür, wen Rackete da gesetzwidrig auf den Kontinent geschafft hat, übernimmt sie natürlich nicht.’ ” Diese Äußerung (im inkriminierten Post) beziehe sich auf den konkreten Fall von drei „Flüchtlingen”, die wegen schwerster Straftaten verurteilt wurden, aber nicht auf „Flüchtlinge” als solche.

Das eigentliche Motiv der Hausdurchsuchung – Beifang – ließ Ministerpräsident Bodo Ramelow (SED) durchblicken:



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