Stationen

Dienstag, 30. Januar 2024

Der sächsische Innenminister kehrt den Grundgedanken der Verfassung um

Der Innenminister kehrt den Grundgedanken der Verfassung um, nämlich dass sie die staatliche Gewalt und nicht den Bürger bindet – ein Bürger kann nicht verfassungswidrig handeln, auch nicht, indem er sich privat trifft und bespricht, was er will, während die Staatsgewalt verfassungswidrig handelt, wenn sie ihn dabei abhört –, und er spendet der sogenannten Zivilgesellschaft, die man nicht verwechseln sollte mit einer zivilisierten Gesellschaft, seinen Segen dafür, dass sie sich an der Seite der Regierung gegen andersmeinende „Mitbürger” (R. v. Weizsäcker) versammelt, die sich übrigens ebenfalls auf die Verfassung, also das Grundgesetz berufen. Verfassungsschützer sind für den sächsischen Innenminister augenscheinlich Oppositionsbekämpfer. Deswegen muss diese Opposition als verfassungsfeindlich dargestellt werden, also praktisch als das, was man in der DDR „staatsfeindlich” nannte; terminologisch sind Nanny Faeser und ihr Famulus Haltungszwang ja schon recht nah bei Mielkes Einheitsparteischützern.

Es tritt einmal mehr ein, was Günter Maschke selig in seinem Essay „Die Verschwörung der Flakhelfer” anno 1985 sowohl diagnostizierte als auch prophezeite: „Die Bundesrepublik, halb ordentlicher Industriehof, halb Naherholungszone mit regelmäßig geleertem Papierkorb, dieses handtuchbreite Restland, dessen Bewohner nach Harmlosigkeit gieren, ist zugleich das Land, in dem jeder zum Verfassungsfeind des anderen werden kann.“ Das erleben wir nahezu täglich und gerade wieder. „Da niemandem eine auch nur notdürftig verbindliche Definition der Verfassung möglich ist”, so Maschke, „wird sie, anstatt der Boden zu sein, auf dem die (Rest-)Nation ihre Kräfte zusammenfaßt, der Boden, auf dem sie ihre Bürgerkriege austrägt.” Die Verfassung der zweiten deutschen Republik sei „bereits in ihrer Entstehungsphase eine Verfassung gegen Deutschland” gewesen. Wie unvollkommen sie sei, sehe man doch allein an den zahlreichen nachträglich vorgenommenen Änderungen – wobei sich die SPD besonders hervortat und mithin eigentlich im Ruch einer gewissen Verfassungsfeindlichkeit stehen müsste (was mich betrifft: steht sie).

nämlich, dass sie die staatliche Gewalt und nicht den Bürger bindet – ein Bürger kann nicht verfassungswidrig handeln, auch nicht, indem er sich privat trifft und bespricht, was er will, während die Staatsgewalt verfassungswidrig handelt, wenn sie ihn dabei abhört –, und er spendet der sogenannten Zivilgesellschaft, die man nicht verwechseln sollte mit einer zivilisierten Gesellschaft, seinen Segen dafür, dass sie sich an der Seite der Regierung gegen andersmeinende „Mitbürger” (R. v. Weizsäcker) versammelt, die sich übrigens ebenfalls auf die Verfassung, also das Grundgesetz berufen. 

Verfassungsschützer sind für den sächsischen Innenminister augenscheinlich Oppositionsbekämpfer. Deswegen muss diese Opposition als verfassungsfeindlich dargestellt werden, also praktisch als das, was man in der DDR „staatsfeindlich” nannte; terminologisch sind Nanny Faeser und ihr Famulus Haltungszwang ja schon recht nah bei Mielkes Einheitsparteischützern.

Es tritt einmal mehr ein, was Günter Maschke selig in seinem Essay „Die Verschwörung der Flakhelfer” anno 1985 sowohl diagnostizierte als auch prophezeite: „Die Bundesrepublik, halb ordentlicher Industriehof, halb Naherholungszone mit regelmäßig geleertem Papierkorb, dieses handtuchbreite Restland, dessen Bewohner nach Harmlosigkeit gieren, ist zugleich das Land, in dem jeder zum Verfassungsfeind des anderen werden kann.“ Das erleben wir nahezu täglich und gerade wieder. „Da niemandem eine auch nur notdürftig verbindliche Definition der Verfassung möglich ist”, so Maschke, „wird sie, anstatt der Boden zu sein, auf dem die (Rest-)Nation ihre Kräfte zusammenfaßt, der Boden, auf dem sie ihre Bürgerkriege austrägt.” Die Verfassung der zweiten deutschen Republik sei „bereits in ihrer Entstehungsphase eine Verfassung gegen Deutschland” gewesen. Wie unvollkommen sie sei, sehe man doch allein an den zahlreichen nachträglich vorgenommenen Änderungen – wobei sich die SPD besonders hervortat und mithin eigentlich im Ruch einer gewissen Verfassungsfeindlichkeit stehen müsste (was mich betrifft: steht sie).   Klonovsky

Eine so verfassungsfeindliche Regierung wie jetzt, hatte die BRD gewiss noch nie, nicht einmal damals, als man sich noch darüber echauffierte, dass die Abkürzung BRD eine nachahmende Bezeichnung sei, durch deren Bezeichnung die DDR legitimiert werde. Der Deutsche verirrt sich immer wieder in seinen haarspalterischen Spitzfindigkeiten. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.