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Montag, 19. Februar 2024

Live und in Farbe: Erichs Erben

Vor zwei Tagen kündigte die Bundesministerin des Inneren auf einer Pressekonferenz in Berlin  gemeinsam mit Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang und BKA-Chef Holger Münch an, Menschen strafrechtlich und geheimdienstlich zu verfolgen, „die den Staat verhöhnen“. Jene „müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, sagte sie. In einem bereits ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog spricht sich Faeser auch für eine Änderung des Grundgesetzes aus, um den Staat vor der „Einflussnahme von Demokratiefeinden“ zu schützen und abzusichern. Dem zustimmend möchte Familienministerin Lisa Paus nun auch per neuem Gesetz gegen bisher von der Meinungsfreiheit gedeckte, also nicht strafbare Aussagen vorgehen. 

Hier noch einmal zur Erinnerung der Artikel 5 unseres (offenbar sehr bald ausgehebelten) Grundgesetzes – nur für den Fall, dass es bei den oben genannten Neo-Diktatoren oder auch bei den von ihnen verachteten Untertanen in Vergessenheit geriet: 

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ 

Unbedingt zu erwähnen ist dabei: Jene Meinungsfreiheit endet ausdrücklich erst bei Gefährdung des Jugendschutzes und dort, wo andere Individuen beleidigt werden („Recht der persönlichen Ehre“). Kritik an der Regierung dagegen ist explizit erlaubt, selbst wenn sie im juristischen Sinn beleidigend ist – denn das Grundgesetz soll die Bürger vor der Regierung schützen, nicht die Regierung vor dem Bürger. 

Wie sehr sich unsere neuen Herrscher inzwischen lieber an der Gesetzgebung von 1933 als an unserem Grundgesetz orientieren, wird im Folgenden erschreckend deutlich: 

„Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: ‚Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich‘) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung. auf. Dieses Ermächtigungsgesetz bildete de facto die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.“ (Quelle: Wikipedia) 

Die neue nationalsozialistische Regierung konnte nach Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes also umgehend neue Verordnungen und Gesetze verabschieden. Diese beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen. Die Regelung war inhaltlich nicht beschränkt. Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben oder nachträglich eine Aufhebung fordern. Eine uneingeschränkte Staatsherrschaft war ab nun möglich. 

Es gibt Zeitgenossen, bei denen der sprichwörtliche Groschen möglicherweise noch immer nicht fällt. Meine Empfehlung an diese Klientel: Ohrstöpsel herausziehen, rosa Brille ablegen, Maske absetzen, Regenbogenfähnchen weglegen. Im besten Fall noch den Schafspelz ausziehen und das Licht anknipsen, im Oberstübchen. Neunzig Jahre nach jenem „Ermächtigungsgesetz“ kommt nun ein neues Gesetz als „Kampf gegen das Böse“. Der Kampf gegen das Böse von heute ist der Kampf gegen ein vermeintliches „Rechts“ – und er beginnt ab jetzt, vertraut und in alter Tradition, wieder mit faschistischen Mitteln und Methoden geführt zu werden. Im Schulterschluss mit Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt will Innenministerin Faeser in Kürze mit einer als „Demokratiefördergesetz“ verbrämten Hexenjagd gegen alle staatskritischen Meinungen vorgehen. Mit blindwütigem Hass will Faeser „Hass bekämpfen“. Sie will „Banken sensibilisieren“ um „rechtsextreme Finanzströme“ einzudämmen (wobei auch hier selbstverständlich der Staat festlegt, was „rechtsextrem“ ist); sie will ihnen „die Einnahmen entziehen“; „Finanzquellen austrocknen“. „Niemand darf unerkannt bleiben“ wünscht sie sich. Derlei Werkzeuge klingen nicht nur nach faschistischen und kommunistischen Zersetzungstaktiken wie aus dem Lehrbuch, sie sind es. Was kommt als nächstes? Fensterlose Kleintransporter, die nachts Menschen aus Häusern zerren? Enteignungen? Schauprozesse? Umerziehungslager? 

Tatsache ist: Alle Warnungen sind lautlos und ungehört verhallt. Sie sind zerschellt – an Ohrstöpseln, rosa Brillen und Schafspelzen. Die Sprache der Diktatur und ihrer Vollstrecker ist zurück. Ihre Taten werden bald folgen. Im Staatsfunk läuft bereits 24/7 Dauerpropaganda. Eine Maschinerie aus Verleumdung, Zensur, Einschüchterung, Überwachung und Drohung arbeitet bereits auf Hochtouren, wohin man auch schaut. 

Wir haben gerade Mitte Februar. Die anstehenden Europaparlamentswahlen sind erst im Juni; die Landtagswahlen in drei Bundesländern im September. Was uns allen als Volk hier an diktatorisch-infamen Schmutzkampagnen durch diese linksextremistische Regierung, die alle demokratischen Grundsätze über Bord geworfen zu haben scheint, noch bevorsteht, können wir uns gegenwärtig noch nicht einmal in Ansätzen vorstellen. Wir dachten: „Das werden die niemals tun.“ 

Wir haben uns getäuscht. Sie werden es tun.

Sie lügen. Sie wissen, dass sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. 
Und sie glauben, sie lügen um einer guten Sache willen, wenn sie dabei von Salvador Allende träumen, der durch legale Wahlen dasselbe erreichen wollte wie Fidel Castro mit Gewalt: Enteignung, Unterdrückung, Planwirtschaft, Kollektivismus und Behinderung (um es sehr zurückhaltend auszudrücken) Andersdenkender.


In früheren Kolumnen habe ich mehrfach angemerkt, dass der Deutsche erst dann anerkennt, dass er im Totalitarismus lebt, nachdem dieser von offizieller Stelle expressis verbis ausgerufen wurde. Was bisher noch nie passiert ist, weil totalitäre Geister ihr menschen- und freiheitsverachtendes Ansinnen stets unter einem wohlklingenden Etikettenschwindel zu verkaufen verstanden haben. Meistens mit irgendeinem Derivat von „Gemeinwohl“, dem Einfallstor zur ewigen Arschhölle.

Nun jedoch ist es geschehen, nämlich am vergangenen Dienstag, dem 13. Februar, auf der Bundespressekonferenz (das ist jene Inszenierung auf dem Niveau eines Kasperletheaters, bei der seit dem Rausschmiss von Boris Reitschuster niemand den Machthabern mehr bohrende, kritische Fragen stellt) zum Thema „Aktuelle Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“, namentlich durch die „Bundesinnenministerin“ Nancy Faeser, den „Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz“ Thomas Haldenwang und den „Präsidenten des Bundeskriminalamts“ Holger Münch*.

Sie haben zwar das Wort „Totalitarismus“ nicht explizit verwendet, aber inhaltlich war das, was dort gesagt wurde, nicht weniger als die offizielle Ausrufung desselben. Man muss nur genau hinhören und verstehen, was wirklich gemeint war.

Der eine oder andere geneigte Leser, der noch etwas neuer auf dieser Plattform ist oder gar über so etwas wie einen Restglauben an unseren Staat verfügt, könnte an dieser Stelle einhaken, es sei doch völlig in Ordnung, gegen „Rechtsextremismus“ vorzugehen.

Selbst wenn dem so wäre, handelt es sich bei dem, was landläufig (falsch) unter „Rechtsextremismus“ verstanden wird, nämlich Neonazismus (obwohl die echten Nazis in Wahrheit Linke waren), um ein politisch und gesellschaftlich so unbedeutendes Randphänomen wie etwa Nekrophilie, weshalb ein solcher Aufriss zu seiner vermeintlichen Bekämpfung dem sprichwörtlichen mit Kanonen auf Spatzen schießen entspräche. Und selbst wenn dem nicht so wäre, wird Unrecht dadurch noch lange nicht zu Recht, denn „der Zweck heiligt die Mittel“ steht im direkten Widerspruch zum Rechtsstaats-Prinzip.

In Wahrheit geht es hier um etwas völlig anderes: Sie sagen nur „Rechtsextremismus“, beziehungsweise schieben ihn vor, aber tatsächlich meinen sie „politisch rechts“. Präziser ausgedrückt: Alles, was nicht radikal linksgrün und konsequent woke ist, insbesondere was konservativ, klassisch liberal, marktwirtschaftlich, kapitalistisch und neuerdings auch libertär ist.

Schauen Sie nur, wer hierzulande alles als „rechtsextrem“ beziehungsweise „extrem rechts“ gilt: Donald Trump. Tucker Carlson. Elon Musk. Javier Milei. Viktor Orbán. Dr. Hans-Georg Maaßen. Dr. Markus Krall. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis. Julian Reichelt. Deutsche Bauern. Nicht zu vergessen ein paar Tattergreise, die mit Rollator und Gulaschkanone angeblich den Bundestag stürmen wollten, um die Erbmonarchie wieder einzuführen, und dafür seit inzwischen mehr als vierzehn Monaten in Isolationshaft sitzen.

Schauen Sie nur, was hierzulande alles als „rechtsextrem“ beziehungsweise „extrem rechts“ gilt: Fundierte Zweifel an der unbewiesenen Theorie des monokausal durch anthropogenen CO2-Ausstoß verursachten Klimawandels. Fundierte Zweifel an der Gefährlichkeit des Corona-Virus sowie an der Ungefährlichkeit und Wirksamkeit der dagegen propagierten Gentherapie und der dagegen verhängten Grundrechtseinschränkungen. Fundierte Zweifel an der Friedlichkeit der „Friedensreligion“ und ihrer Kompatibilität mit einer freien, westlichen Gesellschaft. Fundierte Zweifel an der erfolgreichen Durchführbarkeit linksgrüner Spinnereien wie „Energiewende“, „Verkehrswende“, „Agrarwende“ und artverwandter ideologischer Hirnfürze. Begründetes Misstrauen gegenüber dem zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunk und den in vorauseilendem Gehorsam freiwillig gleichgeschalteten Mainstream-Medien. Begründetes Misstrauen gegenüber staatsmonopolistischem, ungedecktem Zentralbank-Falschgeld. Die Weigerung, eine kulturmarxistische Krüppelsprache zu verwenden und die Existenz von drölfzig Fantastilliarden herbeihalluzinierten „Geschlechtern“ anzuerkennen. Die Ansicht, dass ein Mann in Frauenkleidern ein Mann in Frauenkleidern ist und keine Frau. Die Ansicht, dass Umverteilung keinen Wohlstand schafft, sondern Wohlstand vernichtet. Die Ansicht, dass Steuern Raub sind und Politik nicht die Lösung, sondern das Problem. Die Ansicht, dass Deutschsein aus mehr besteht als nur aus dem Erwerb eines 8,6 mal 5,4 Zentimeter großen Stücks Plastik. Die Ansicht, dass die millionenfache illegale Massenmigration von integrationsunfähigen funktionalen Analphabeten aus rückständigen Barbaren-Kulturen weder unseren Fachkräftemangel beseitigen noch das dysfunktionale Schneeballsystem namens „staatliche Rentenversicherung“ retten wird. Und ganz besonders die Ansicht, dass Ausreisepflichtige zur Ausreise verpflichtet sind.

Diese Liste ließe sich noch ellenlang fortsetzen, jedoch dürfte sie wohl ausreichen, um zu veranschaulichen, dass es nicht etwa um die Bekämpfung von angeblichem „Rechtsextremismus“ geht, sondern darum, all diese legitimen Meinungen zu unterdrücken und zu tabuisieren, sowie all jene, die sie vertreten, einzuschüchtern, auszugrenzen und zu kriminalisieren.

Das werde ich im Folgenden anhand eines kleinen Worst-Of der dystopischsten Aussagen, die ein Herr Robert Willacker auf „X“ freundlicherweise transkribiert hat, mit ein paar gestahlfederten Anmerkungen zu jeder einzelnen belegen:

Faeser: „Wenn jemand in einer Organisation Mitglied ist, die für den Verfassungsschutz ein extremistischer Verdachtsfall ist, dann muss ihm auch die Waffenerlaubnis entzogen werden.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Das läuft auf die Entwaffnung aller Sportschützen und Jäger hinaus, die nicht mindestens so gesichert linksextrem sind wie unsere Regierung.

Kleine historische Anmerkung: Im Dritten Reich hat man zuerst die Juden entwaffnet, natürlich mit der üblichen, vermeintlich beruhigenden Begründung: „Sie brauchen keine Waffen, der Staat sorgt für Ihre Sicherheit.“ Nach vollendeter Entwaffnung hieß es dann in deutlich ruppigerem Ton: „Los, Drecksjude, steig in den Zug!“ So geht es früher oder später immer aus, wenn ein Regime seine Bürger wehrlos macht, das kann man im Geschichtsbuch nachlesen. Auf Wikipedia gab es früher mal eine Seite zum Thema „Entwaffnung der deutschen Juden“, die jedoch vor einiger Zeit ersatzlos „verschwunden worden“ ist. Aus Gründen…

Faeser: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. […] Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch […] die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen.“

Ich übersetze das mal in Klartext: So etwas wie die „Verhöhnung des Staates“ ist gemäß Paragraph 90a des Strafgesetzbuchs („Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“) bereits eine Straftat. Damit ist an der Stelle auch schon alles zum Thema „Meinungsfreiheit in Deutschland“ gesagt. Nancy Faeser ist Juristin und dürfte diesen schwachsinnigen Paragraphen kennen. Doch sie meint hier gar nicht „den Staat“, sondern „die Regierung“ – und zwar ihre Regierung!

Das heißt, dass man bald schon damit rechnen muss, dass die Polizei anrückt, wenn man einen Witz über die Fascho-Ampel macht. Oder dass einem die Konzession für den Betrieb einer Gaststätte oder die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes entzogen wird, was für einen Selbständigen ein Berufsverbot und damit die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bedeutet.

Das ist jetzt das dritte Mal in weniger als hundert Jahren, dass in Deutschland ein sozialistisches Regime Witze über die Führung verbietet. De facto bedeutet das auch das Ende des regierungskritischen Kabaretts. Ab sofort dürfen politische Witze nur noch über die Opposition gemacht werden! Also „heute-show“ und Böhmermännchen around the clock. Demnächst sicher auch mit Lachzwang.

Vielleicht mag es an dieser Stelle beruhigen, dass es eigentlich auch gar nicht möglich ist, Witze über die Ampel zu machen – dieses Konglomerat der Verkommenheit und Inkompetenz toppt tagtäglich jedwede Satire.

Faeser: „Derzeit sind Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt. […] Ich will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass es aufs Gefährdungspotential ankommt. Da geht es um […] Aktionspotential und gesellschaftliche Einflussnahme.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Wenn Sie nicht gesichert linksgrünextrem sind und dann auch noch die Unverfrorenheit besitzen, das öffentlich kundzutun, und dabei beispielsweise auf „Social Media“ über eine Reichweite jenseits der Stammtischgröße verfügen, macht man Ihnen einfach die Konten dicht, womit auch in diesem Fall Ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet würde.

Faeser: „Deshalb bauen wir im Bundesinnenministerium eine neue Früherkennungseinheit auf. Wir müssen Manipulations- und Einflusskampagnen sehr früh erkennen, um sie dann stoppen zu können.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Verhüten ist besser als abtreiben – außer natürlich bei indigenen Babys, die können bekanntlich weg, weil sie eh nur Umweltschädlinge sind und ihretwegen in Afrika arme süße Negerbabys verhungern müssen. Ebenfalls weg kann daher auch meine oder Ihre Meinung, wenn diese der Regierung vielleicht nicht passen könnte. Weshalb Sie oder ich jetzt von Frau Faesers frisch eingerichteter GeStasiPo (meine Wortschöpfung für die neugebildete unheilige Allianz der beiden von der Regierung missbräuchlich instrumentalisierten Behörden BfV und BKA) bereits einen Maulkorb verpasst bekommen, bevor wir überhaupt etwas sagen könnten, sobald auch nur der Verdacht aufkommt, wir könnten nicht stramm auf Linie sein.

Haldenwang: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebung.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Sie müssen nicht gewaltbereit sein. Es reicht, wenn Sie eine der oben aufgelisteten „falschen“ Meinungen vertreten. „Verbale Grenzverschiebung“ heißt, Sie sagen etwas, das sich außerhalb des von der Regierung erlaubten Meinungskorridors befindet, der seines Zeichens in etwa so eng ist wie die Vagina einer Ameisenkönigin. „Mentale Grenzverschiebung“ heißt, Sie denken etwas, das sich außerhalb des von der Regierung erlaubten Meinungskorridors befindet, der… Sie wissen schon! Und ja, Sie haben richtig gelesen: Herr Haltungszwang (pun intended) will Ihre Gedanken lesen! Und solange er dazu technisch noch nicht in der Lage ist, wird er Ihre Gedanken einfach vermuten, und seine Vermutung gilt dann als gesetzt, und schon haben Sie seine Schlapphüte am Hacken. Was kann da schon schiefgehen?

Hierzu sei angemerkt, dass Gewaltbereitschaft in der Zeit vor Haldenwang Teil der Extremismus-Definition des Verfassungsschutzes war. Das hat man, ohne das groß öffentlich zu kommunizieren, extra dafür geändert, um nun endlich auch der AfD dieses amtliche Gütesiegel antackern zu können. So ein Zufall aber auch…

Haldenwang: „Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten. Gut, dass der Begriff der ‚Remigration‘, der auch zum Unwort des Jahres 2023 gewählt wurde, so umfassend öffentlich demaskiert wurde.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Der Verfassungsschmutz (pun intended, again) will Ihr Denken und Ihre Sprache kontrollieren, und er will Ihnen alle Begriffe wegnehmen, mit denen Sie Ihre Unzufriedenheit mit dem Regime oder dem Zustand Ihrer Heimat ausdrücken könnten. Willkommen bei „1984“ – das ist mehr Orwell als Orwell selbst!

Zudem wurde der Begriff „Remigration“ nicht etwa „öffentlich demaskiert“, wie hier fälschlich behauptet wird, sondern von willfährigen Helfershelfern des Regimes durch die Gleichsetzung mit der Deportation von Millionen Juden in Vernichtungslager öffentlich diffamiert. Oder anders ausgedrückt: Durch eine handfeste Holocaust-Verharmlosung. Was bekanntlich immer nur dann völlig unproblematisch ist, wenn es die „Guten“ tun und es die „Richtigen“ trifft.

Haldenwang: „Durch die nachdrückliche Verteidigung des Begriffs [Remigration, Anm.] als angeblich verfassungskonforme Forderung durch Politiker*innen (sic!) der AfD [wird] das Selbstbewusstsein der Szene […] deutlich.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Die derzeit einzige Oppositionspartei Deutschlands besitzt doch tatsächlich die Chuzpe, die Vorgaben der Sprachpolizei einfach zu ignorieren und das „verbotene Wort“ dreist weiterhin zu verwenden, es sogar noch zu verteidigen! Wenn das nicht „gesichert rechtsextrem“ ist, dann ist Kevin Kühnert ein Marktradikaler!

Bemerkenswert ist auch die Formulierung „angeblich verfassungskonform“ über die Forderung, illegale Eindringlinge des Landes zu verweisen. Vor allem, wenn man bedenkt, aus wessen Mund sie stammt: Haldenwang ist vom Fach, er weiß also genau, dass diese Forderung nicht nur tatsächlich verfassungskonform ist, sondern zudem auch noch rechtsstaatlich. Mit anderen Worten: Er lügt hier ganz bewusst.

Haldenwang: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben verstanden. Sie stehen millionenfach als Brandmauer gegen die geistigen Brandstifter. Wir müssen diesen Brandstiftern die Räume streitig machen.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Er will dafür sorgen, dass Oppositionellen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit der politischen Betätigung entzogen wird.

Münch zur „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ im BKA: „Ihre Aufgabe ist es, Hinweise von unseren Partnern wie ‚Hessen gegen Hetze‘ oder ‚Respect!‘ […] entgegenzunehmen, auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und die mutmaßlichen Verfasser festzustellen.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Wenn Sie im Internet die falsche Meinung posten, tritt Ihnen eine staatliche Schlägertruppe morgens um sechs Uhr die Tür ein, rupft sie aus dem Bett, stellt Ihre Bude auf den Kopf und beschlagnahmt für ein paar Monate all Ihre internetfähigen Geräte, womit Sie quasi handlungsunfähig sind und je nach Beruf bankrottgehen. Oder wie Bundesvetternwirtschaftsminister Habeck es ökonomisch korrekt formulieren würde: Sie hören einfach nur auf zu produzieren!

Haldenwang: „Wir müssen feststellen, dass wir Rechtsextreme auch als Abgeordnete im Bundestag antreffen. […] erlaubt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in begründeten Fällen die Beobachtung von Abgeordneten. Im vom Bundesverfassungsgericht erlaubten Umfang führen wir solche Überwachungen auch durch.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Er beabsichtigt die Säuberung des Bundestags von lästigen Oppositionellen.

Faeser: „Ich bin der Bundespolizei sehr dankbar, dass sie Herrn Sellner kontrolliert hat bei der Einreise.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Die deutschen Grenzen sind endlich wieder sicher, wenn auch nur bei „rechts gelesenen“ Angehörigen eines benachbarten Brudervolks.

Haldenwang: „Das hat keine strafrechtliche Relevanz, es ist aber staatswohlgefährdend.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Mit der Gummi-Begründung „staatswohlgefährdend“, einer inhaltlosen Worthülse, für die es keine klare Definition gibt, können sie ab sofort jeden plattmachen, der ihnen nicht passt, auch wenn er sich absolut gesetzestreu verhalten hat. Wäre Onkel Haldenmielke tatsächlich irgendwas am „Staatswohl“ gelegen, dann müsste er vielmehr Habeck mit seinem staatswohlgefährdenden Heizungsgesetz aufhalten. Oder Faeser mit ihrem staatswohlgefährdenden Generalangriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Münch: „Wir sind massiv unterwegs beim Thema Löschen. Der Digital Services Act gibt dafür auch nochmal einen neuen Raum in Europa. […] Was wir tun können, ist insbesondere auch mit NGOs zu kooperieren, über die Regelung des Digital Services Act hinaus. Der Digital Services Act wird eine Erweiterung sein […] Er gibt die Möglichkeit leichter zu löschen. Das sehen wir heute schon. Funktioniert immer besser.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Hier haben wir dann diese „Zensur“, die gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes angeblich nicht stattfindet. Doch, tut sie!

Viel schlimmer ist allerdings, dass ab sofort nicht mehr ein ordentliches Gericht in einem rechtstaatlichen Verfahren darüber urteilen soll, ob eine Aussage noch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, sondern die Bundespolizei – eine Behörde, die weisungsgebunden dem Bundesinnenministerium und damit der Regierung untersteht – bestimmt, was in Deutschland noch gesagt werden darf oder gelöscht, also zensiert werden muss. Gewaltenteilung? Am Arsch! In anderen Ländern würde man spätestens jetzt von einem „Polizeistaat“ sprechen. Hier jedoch heißt das „wehrhafte Demokratie“.

Münch: „Deshalb bauen wir unsere Zentrale Meldestelle, die sich nur darauf konzentriert, mit NGOs zusammenzuarbeiten, weiter aus. […] Die melden uns einen solchen Sachverhalt und wir sorgen dafür, dass auch Strafverfolgung stattfindet.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Private, jedoch vom Staat finanzierte, linksextreme Meldemuschis denunzieren jede unliebsame Meinungsäußerung, und dann macht es demnächst um sechs Uhr morgens bei Ihnen oder bei mir „klopf, klopf“ – siehe oben.

Münch: „Wir brauchen ein rundes Paket, damit nicht am Ende die Strategie aus der rechten Ecke erfolgreich ist und das dazu führt, dass Meinungsvielfalt in Deutschland nicht mehr stattfindet.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Sie wollen mit brachialer staatlicher Gewalt jeden zum Schweigen bringen, der nicht die Einheitsbei-Meinung des linksgrünen Horror-Regimes vertritt, und nennen das dann „Erhalt der Meinungsvielhalt“.

Münch: „Momentan haben wir die Federführung übernommen in Europa, das Thema gemeinsam auszugestalten und auch mit einer einheitlichen Sprache auf die Provider loszugehen (sic!), über welchen Kanal, mit welchen Standards und welche Inhalte werden denn dann gemeldet (sic!).“

Ich übersetze das mal in Klartext: Endlich geht der feuchteste Traum des braunen Braunauers in Erfüllung – ein vereintes Europa unter doitscher Federführung bei der Verfolgung und Unterdrückung von Abweichlern. Wenn man uns schon beim Klima-Kappes und beim Strom-Suizid nicht folgen wollte, dann wenigstens hierbei. Faschismus können wir!

Faeser: „Ich hatte heute Morgen einen Austausch […] auch mit NGOs aus der Zivilgesellschaft, die jetzt auch sehr schnell wissen wollen […] was gemeldet wird und wie es vonstattengeht.“

Ich übersetze das mal in Klartext: Das willfährige Heer der Handlanger steht schon hufscharrend bereit und wartet sehnlichst auf den Startschuss von Armbinden-Nancy, um das Internet wie Trüffelschweine nach unliebsamen Meinungsäußerungen zu durchforsten, und dann heißt es endlich wieder: „Kamerad! Kamerad! Der Befehl ist da, wir starten!“ Oder bei dieser Klientel wohl treffender: „Kamerad*in“!

Hierzu muss ich kurz noch auf zwei Begrifflichkeiten eingehen:

Die Abkürzung „NGO“ steht für „Non-Government-Organisation“, auf Deutsch „Nichtregierungsorganisation“, und das ist natürlich – wie alles, was uns das Regime vorsetzt – nur eine faustdicke Propaganda-Lüge, da es sich dabei weitgehend um Staatstittensauger handelt, die im Auftrag der Regierung deren Teufelswerk verrichten, jedoch ohne dabei parlamentarischer – und damit demokratischer – Kontrolle unterworfen zu sein. Insofern handelt es sich um eine „Flucht ins Privatrecht“, die in Deutschland eigentlich verboten ist.

Der Begriff „Zivilgesellschaft“ stammt ursprünglich von Antonio Gramsci (1891–1937), einem der Gründer der Kommunistischen Partei Italiens (Partito Comunista Italiano) und deren strategischer Vordenker, der dieses Konzept entwickelt hat, um in einem Staat die Lufthoheit über die öffentliche Meinung zu übernehmen, um diesen dann, sobald das geschehen ist, in einen sozialistischen Staat zu überführen. Daher handelt es sich hierbei auch nur um eine weitere inhaltsleere Worthülse und somit letztendlich um marxistische Propaganda: Was genau soll das sein, diese „Zivilgesellschaft“? Und wer bestimmt mit welcher Legitimation und unter welchen Kriterien, wer dazugehört? Und vor allem, wer nicht? Und was soll mit jenen geschehen, die nicht dazugehören? Wie nennt man die dann? Die „Unzivilisierten-Parallelgesellschaft“? Die „Ausgestoßenen“? Warum nicht gleich konsequent „Untermenschen“ oder „unwertes Leben“? In dieser Hinsicht war das Dritte Reich wenigstens ehrlich.

Doch seien Sie beruhigt: Niemand hat die Absicht, Lager zu errichten! Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, ich wiederhole, mein Ehrenwort!

Halten wir fest: Wir ertrinken in einer Welle der importierten Gewaltkriminalität, die zum Tsunami werden wird. Die Anzahl der Messerattacken ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 30 Prozent gestiegen, täglich sind es durchschnittlich fast 60 solcher „bedauerlicher Einzelfälle“, und ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich dazu anmerke, dass die Täter nicht Hans oder Peter heißen. Jeden Tag finden im Durchschnitt 2,2 Gruppenvergewaltigungen (ein bis vor wenigen Jahren in Deutschland noch völlig unbekanntes Phänomen) an vorwiegend einheimischen Mädchen oder Frauen statt, auf unseren Straßen tobt der blanke Antisemitismus in Wort und Tat, und ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich dazu anmerke, dass auch hierbei die Täter nicht Hans oder Peter heißen. Täglich kommen hunderte oder gar tausende weitere potentielle Täter und andere Gefährder illegal in unser Land, denn Grenzschutz funktioniert nur, wenn es um einen unbescholtenen Österreicher mit einer anderen politischen Meinung geht. Daher an die Bundespolizei auch von mir hierfür ein herzliches „Danke für nichts“!

Wenn es jedoch nach den oben zitierten Herrschaften geht, hat man mitnichten vor, gegen all diese himmelschreienden Missstände auch nur ansatzweise irgendetwas zu unternehmen, obwohl genau das deren eigentliche Aufgabe wäre. Stattdessen werden nun Menschen, die diesen Irrsinn offen als solchen bezeichnen, überwacht, eingeschüchtert, drangsaliert und kriminalisiert. Kurt Tucholsky hat das schon früh erkannt: „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht.“

Würde der Verfassungsschutz seine Aufgabe so wahrnehmen, wie sie eigentlich gedacht war, dann müsste er unsere permanent verfassungsbrüchige Regierung am untersten Ende als Beobachtungsfall einstufen. Stattdessen dient sich diese Behörde als Vertuscher vergangener und Vollstreckungsgehilfe zukünftig geplanter Verfassungsbrüche an. Damit wird das Bundesamt für Verfassungsschutz selbst zur verfassungsfeindlichen Organisation.

Mit dieser Einschätzung stehe ich nicht allein da, denn Dr. Hans-Georg Maaßen, Initiator der neuen Werteunion-Partei, der als ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz bei diesem Thema nun wirklich vom Fach ist, sprach dazu am Aschermittwoch in Erfurt folgende Worte: „Ich nehme wahr, dass der Verfassungsschutz wahllos offensichtlich Leute als Beobachtungsobjekte herauspickt, obwohl er es grundsätzlich nicht darf. Grundsätzlich darf er nur Organisationen, Banden, Bestrebungen, Parteien, Terrorgruppen beobachten, aber keine Einzelpersonen, wenn sie nicht einer derartigen Gruppierung angehören. Er hat sich nun ein neues Betätigungsfeld geschaffen und beobachtet Einzelpersonen, schaut sich an, was Leute twittern, was Leute in der Öffentlichkeit sagen, was sie für Videos verbreiten, und ich muss sagen, das hat eigentlich nichts mehr mit Verfassungsschutz zu tun, sondern das ist Regierungsschutz. Und dieser Regierungsschutz ist nicht nur verfassungswidrig, sondern er ist verfassungsfeindlich.“

Über Maaßen selbst, der bekanntlich von der Rautenhexe wegen des Aussprechens einer missliebigen Tatsache geschasst wurde, hat sein unwürdiger Nachfolger, der stramme Übererfüller „Mecki“ Haldenwang, eine umfangreiche Akte angelegt, aufgeblasen mit zwanzig Kilo heißer Luft, die Maaßen angefordert und kürzlich öffentlich gemacht hat. Wohlgemerkt: Wir reden hier von einem durch und durch anständigen, rechtschaffenen, gesetzestreuen, seriösen Mann, der sich absolut nichts hat zu Schulden kommen lassen außer einer kritischen Meinung zur aktuellen Regierung, die er zudem noch recht gemäßigt und äußerst sachlich artikuliert.

Was sagen eigentlich unsere obersten Wächter über das Grundgesetz dazu, was dieses in Bezug auf die Meinungsfreiheit notfalls herzugeben hat? Dazu erlaube ich mir hier kurz zwei einschlägige Zitate:

In einem Beschluss vom 28. November 2011 der Ersten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 917/09 heißt es: „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

In einem Beschluss vom 22. Juni 2018 der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 2083/15 heißt es: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ,Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte.“

Das klingt gut, wurde aber soeben von Faeser und ihren Spießgesellen zu einem traurigen Relikt der Vergangenheit erklärt.

In der Realität ist der neue Kurs längst eingeschlagen: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde jüngst ein Schriftsteller von einem Angestellten des Staatsbetriebs „Freislers Erben & Co.“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, neun Monate ohne Bewährung, für ein vom Staat frei erfundenes Wortverbrechen ohne Opfer und ohne Schaden – nur weil er in blumigen Worten eine unangenehme Wahrheit ausgesprochen hat, was eigentlich immer zum Berufsbild eines Literaten gehörte. Regimekritische Autoren einknasten – das kennt man sonst nur aus den allerhinterletzten totalitären Shitholes des Planeten. Zum Glück ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und ich wünsche dem großartigen und mutigen Akif Pirinçci, dem ich persönlich viel zu verdanken habe, von Herzen, dass dieses Schandmal der Jurisprudenz in der Berufung oder spätestens in der Revision kassiert wird – alles andere wäre die finale Bankrotterklärung unserer eh schon in den letzten Zügen liegenden Rechtsstaats-Simulation.

Es liegt mir fern, hier in eigener Sache zu lamentieren, doch auch in meiner kleinen Welt kommen die Einschläge langsam aber sicher immer näher: Neulich hatte ich es – ebenfalls wegen eines opfer- und schadenlosen Wortverbrechens – bereits zum dritten Mal mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu tun. Das Bundeskriminalamt (drunter mache ich es nicht!) erlangte dank der Anzeige irgendeiner besonders aufmerksamen Meldemuschistelle aus dem deppendeutschen Denunziantenstadl Kenntnis von einer zugegebenermaßen nicht allzu geschmackssicheren Polemik meinerseits, woraufhin die rührigen Beamten zu der Ansicht kamen, dass ich durch selbige in Konflikt mit einem Paragraphen des Strafgesetzbuchs geraten sei, von dem ich noch nie zuvor gehört hatte und dessen Existenz ich mir selbst in meinen wildesten Träumen niemals hätte ausmalen können. Anlässlich meiner Schandtat wurde dann mit akribischer Sorgfalt eine rund dreißigseitige (!) Akte angelegt, bei deren Lektüre ich vor lauter Kopfschütteln beinah eine Gehirnerschütterung erlitten habe. Konnte ich bei den vorherigen zwei Malen meinen Kopf noch allein aus der Schlinge ziehen, so musste ich diesmal einen Weltklasse-Anwalt von der Kette lassen, dem es mit allerfeinstem Jura gelang, meinen verbalen Ausfall in den Bereich einer nicht strafbaren „rohen Äußerung“ zu verargumentieren und mich damit aus dieser hanebüchenen Nummer erfolgreich wieder rauszukloppen.

Wobei ich das noch sportlich genommen habe. Wirklich bis ins Mark erschüttert hat mich, dass ein Freund von mir vor ein paar Tagen seinen Job verloren hat, unter anderem, weil er einen Artikel von mir geteilt hat. Sein Arbeitgeber war übrigens eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die sich Nächstenliebe, Vielfalt und Toleranz auf die bunten Fahnen geschrieben hat. Mehr muss man nicht wissen.

Dennoch werde ich mich nicht einschüchtern lassen. Ganz im Gegenteil: Sobald es offiziell verboten ist, „den Staat“ zu „verhöhnen“, werde ich das noch lauter und brachialer tun als jetzt, dagegen war alles Bisherige nur ein laues Warm-Up. Sollen sie kommen – ich habe keine Angst vor dieser armseligen Geisterbahn-Drittbesetzung!

Tun Sie das bitte auch! Haben Sie ebenfalls keine Angst! Lassen Sie sich bloß nicht einschüchtern – vor allem nicht von diesen lächerlichen Schießbudenfiguren, die im normalen Leben sogar als Schiffsschaukelbremser kläglich versagen würden! Schauen Sie sich diese Ausgeburten der „adversen Selektion“ einfach nur mal ganz genau bei Lichte an, dann erkennen Sie sofort, dass die in Wahrheit Angst vor Ihnen haben – und das ist auch gut so!

Lehren wir diese kriminelle Bande das Fürchten, lachen wir ihr rotzfrech ins Gesicht und geben wir sie gnadenlos der wohlverdienten Lächerlichkeit preis! Sie können uns nicht alle einsperren! Sie werden verlieren, und sie wissen es genau, deswegen drehen sie ja gerade frei!

Daher schließe ich mit einem Satz, der sich in der Bibel gleich einhundersechsundzwanzigmal findet und daher wohl stimmen muss: „Fürchtet euch nicht!“    Michael Werner

Quellen:

„Aktuelle Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“, Pressekonferenz mit Nancy Faeser (Youtube-Kanal des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders „Phoenix“)

Transkribierte Zitate aus der Bundespressekonferenz („X“-Account von Robert Willacker)

Zivilgesellschaft (Website des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Länderzahlen zeigen: Es gab mehr als 21.000 Messerstraftaten im vergangenen Jahr (Artikel von Matthias Nikolaidis auf der Website von „Tichys Einblick“)

Importschlager Gruppenvergewaltigung (Artikel von Michael Werner auf dem Portal „Freiheitsfunken.info“)

Dr. Maaßen: Das Narrenschiff sinkt | Rede vom politischen Aschermittwoch (Youtube-Kanal der „Werteunion“)

Beschluss vom 28. November 2011 der Ersten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 917/09 (Website des Bundesverfassungsgerichts)

Beschluss vom 22. Juni 2018 der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 2083/15 (Website des Bundesverfassungsgerichts)

Der „Unbelehrbare“ soll hinter Gitter (Artikel von Christoph Lövenich auf der Website von „Achse des Guten“)

 

*Der Mann ist mir schon lange ein Dorn im Auge, weil er nichts gegen die 'Ndrangheta in Deutschland tut und die Frechheit besitzt, sich, wegen der klitzekleinen Fische, die in Deutschland immer wieder festgenommen werden, zu rühmen, Deutschland tue mehr beim Kampf gegen organisierte Kriminalität als Italien. Und jetzt unterstützt er also selber eine größenwahnsinnige Schwerverbrecherin wie Faeser. Es kommt zusammen, was zusammengehört.


 

 

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