Im Streit um die irreführende Berichterstattung der Tagesschau zum Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion über die Fluthilfe, hat der für die Sendung zuständige NDR die von der AfD-Fraktion verlangte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Tagesschau hat sich damit verpflichtet, nicht weiter zu behaupten, dass die AfD-Fraktion bei der Abstimmung am 7.9.21 im Deutschen Bundestag dem Fluthilfefonds nicht zugestimmt habe.
Dazu teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel und Alexander Gauland, mit:
„Das ist ein wichtiger Erfolg für die AfD-Fraktion, der zeigt, dass es sich lohnt, für korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung in den Medien zu streiten. Es ist jedoch bedauerlich, dass wir hierfür erst den Rechtsweg beschreiten mussten.
Gerade für einen öffentlich-rechtlichen Sender, den alle Bürger bezahlen müssen, sollte die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht an oberster Stelle stehen. Die Zuschauer haben einen Anspruch darauf, stets wahrheitsgemäß über das politische Geschehen in unserem Land informiert zu werden.“
Die Tagesschau hatte am 7. September in ihrer 20-Uhr-Ausgabe behauptet, dass alle Fraktionen bis auf die AfD-Fraktion dem Fluthilfefonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe zugestimmt hätten. Diese Behauptung war falsch, da die Fluthilfe vom Plenum einstimmig, also auch mit den Stimmen der AfD-Fraktion, angenommen worden war. Allerdings hatte die Bundesregierung die Abstimmung über den Wiederaufbaufonds durch ein sogenanntes Omnibusverfahren mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbunden. Nachdem auf Antrag der AfD-Fraktion über die beiden Gesetzesteile einzeln abgestimmt worden war, enthielten sich die AfD-Abgeordneten bei der Schlussabstimmung, da hier eine Zustimmung zu der von der Fraktion unterstützen Fluthilfe nicht ohne eine Zustimmung zu der von der Fraktion abgelehnten Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglich war.
Mittlerweile wurde der Beitrag des sogenannten „Faktenfinders“ der Tagesschau, in dem die Kritik der AfD-Fraktion an der Berichterstattung der Tagesschau vom 7.9.21 als „irreführend“ bezeichnet worden war, aus dem Internet gelöscht. Die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau in der Mediathek wurde entsprechend bearbeitet und mit einem Hinweis versehen.
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