Wer aus seiner religiös eingefärbten Weltanschauung die ungläubigen
Deutschen als „Köterrasse“ bezeichnet, darf sich auf das
Antidiskriminierungsgesetz berufen.
Wenn ein Deutscher dem Beleidiger
empfiehlt, hinzugehen wo der Pfeffer wächst, drückt sich darin eine
feindlich-negative, eine politische Haltung aus, die Hausverbote, die
Kündigung des Arbeitsplatzes, gegebenenfalls die Beobachtung durch den
Verfassungsschutz rechtfertigt. Hinz
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