Sie erinnern sich bestimmt noch an unsere lustige Auseinandersetzung
mit dem Bundespräsidialamt um die Gästeliste beim großen Staatsempfang
für den türkischen Präsidenten. Hier, hier und hier.
Aber das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Unser Anwalt Joachim Steinhöfel, bekannt aus Film und Fernsehen,
der sich der Sache angenommen hatte, arbeitet gut, viel und gerne, aber
natürlich nicht für umme. Da aufgrund der unkooperativen Haltung des
Bundespräsidialamtes sein Einsatz unvermeidlich geworden war, schickte
Steinhöfel seine Rechnung an eben das Amt. Und erhielt umgehend den
folgenden Bescheid:
1. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt das Bundespräsidialamt
2. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
3. Die zu erstattenden Aufwendungen werden antragsgemäß 1.019,83 Euro festgesetzt.
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Offenbar gibt es im
Bundespräsidialamt noch Mitarbeiter, die unter „Schadensbegrenzung“
etwas Anderes verstehen als den Austausch defekter Nachtsichtgeräte beim
Wachpersonal.
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