Das Landgericht Bremen hat die Klage eines Facebook-Nutzers
abgewiesen, der wegen der Verwendung des Begriffs „Goldstücke“ für
Asylbewerber gesperrt worden war. „Es ist gerichtsbekannt, daß Anhänger
der rechten Szene Flüchtlinge als ‘Goldstücke’ bezeichnen“, heißt es
laut Redaktionsnetzwerk Deutschland im Gerichtsurteil.
Facebook hatte den Nutzer aus Bremen im August 2018 für 30 Tage gesperrt, weil er den Mord eines somalischen Asylbewerbers
an einem Arzt in Offenburg wie folgt kommentiert hatte: „So, so, ein
‘Mann’ … Messermord … Goldstücke …?“ Er habe damit seinen Ärger über die
Empfehlung des Presserats zum Ausdruck gebracht, die Herkunft von
Tatverdächtigen nicht zu nennen.
Die Richter schlossen sich der Bewertung von Facebook an, wonach dies
ein Fall von „Haßrede“ sei. Der Beitrag des Nutzers sei ein „Angriff
auf eine Personengruppe“, da er alle Flüchtlinge mit dem Mord in
Verbindung bringe.
Der Begriff „Goldstücke“ als Synonym für Asylbewerber geht auf ein
Zitat des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zurück. Er
hatte 2016 gesagt: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als
Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“
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