Kükenschreddern: Wer sein Leben im Angesicht sinnlos dahingemetzelter
flauschiger Küken nicht augenblicklich auf vegan umstellt, muß sich ab
sofort zumindest den Vorwurf fortgesetzter Herzlosigkeit bei jedem
weiteren Biß in ein knuspriges Chicken-Nugget gefallen lassen. Vergangene Woche entschied ein Gericht,
daß es in Deutschland weiterhin erlaubt sei, die aus Sicht von
Tierzüchtern nutzlosen, unwirtschaftlichen, männlichen Küken nach der
Geburt massenhaft zu töten, zumindest solange die Methode der
präventiven Geschlechtsfeststellung im Hühnerei noch nicht ausgereift
sei. Politik, Tierschützer, das Gericht und die Tierzüchter selbst sind
sich einig: Es sei „unethisch“, Tiere zu töten, nur weil man sie nicht
braucht.
Geht es um Tierbabys, ist der Deutsche sensibel. Wir haben Gesetze,
die Hunde-welpen das Recht garantieren, nach der Geburt ein paar Monate
bei ihrer Mama zu bleiben, damit sie keine psychischen Störungen
entwickeln. Wir tragen Frösche über die Straße, retten Bienen, und wenn
Kälbchen von ihren Müttern getrennt werden, damit die Kuhmutti ihre
Milch lieber für den Supermarkt produziert, echauffiert sich sogar die Süddeutsche Zeitung mit herzzerreißenden Schlagzeilen wie „Kühe ohne Kindheit“.
Das kollektive Kükenretten läßt sich gerade politisch keiner
entgehen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter fordert, die
Bundesregierung müsse die „unwürdige und unethische Praxis jetzt
gesetzlich beenden“; Linken-Abgeordnete Amira Mohamed Ali nennt es
„Barbarei“; die Tierschutzpartei möchte endlich Tierrechte ins
Grundgesetz; die FDP findet es „unerträglich“; die Grüne Jugend ist
entsprechend ihrem Intelligenzquotienten „fucking angry“, und Georg
Restle, Leiter des ARD-Magazins „Monitor“, spricht angesichts des
Gerichtsurteils gar von einem „juristischen Offenbarungseid“.
Zu den Schlagzeilen, die wir niemals in den Tageszeitungen lesen oder
bei ARD-Reportagen hören werden, gehören jedoch jene wie: „Kinder ohne
Kindheit“ oder auch „Kinderschreddern ethisch skandalös“. Dabei findet
es täglich statt. In den vergangenen 20 Jahren wurden über fünf
Millionen Kinder im Bauch ihrer Mütter zerstückelt und getötet, weil sie
gerade aus unterschiedlichen Gründen nicht ins Lebenskonzept ihrer
Eltern paßten. Tausche das Wort „Küken“ gegen „Kinder“ und der Skandal
fällt aus, weil niemand die Praxis beim Namen nennt.
Während das deutsche Fernsehen Bilder vom Kükentöten offeriert, wurde
das Unrecht an ungeborenen Menschenkindern aus Sprache und Bild getilgt
oder geschönt. Noch nie wurde der Überlebenskampf eines Kindes während
einer Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen oder im
Schulunterricht gezeigt – was man auf Ultraschallbildern genau sehen
könnte, wenn man wollte.
Bei Küken ist es also „Schreddern“, bei Kindern im Mutterbauch wurde
es aseptisch und verbraucherfreundlich umgeschrieben, auf daß sich
niemand durch martialische Sprache gestört oder irritiert fühle. Die
Abtreibung wird so zur „Schwangerschaftsunterbrechung“, als könne man
eine Werbepause einschalten und danach mit der Schwangerschaft
fortfahren. Statt „Töten“ hören wir das Märchen vom „Kampf um die Rechte
der Frau“. Abtreibung wird zum „Recht auf reproduktive Gesundheit“,
dabei geht es gerade darum, Reproduktion zu verhindern.
Das Kind darf nicht einmal mehr „Embryo“ sein, professionelle
Abtreibungslobbyisten wie Pro Familia sprechen längst vom
„Schwangerschaftsgewebe“, so als gälte es, einen gefährlichen Tumor aus
dem Bauch der Mutter zu entfernen und nicht ihr eigenes Kind. „Pro
Choice“ nennen sich die Abtreibungslobbyisten, die zuletzt im
Bundesstaat New York die Legalisierung von Abtreibung bis zum Einsetzen
der Wehen im neunten Monat erkämpften. Möchte das jemand mal bildlich
sehen, wie ein überlebensfähiges Kind im neunten Monat kurz vor der
Geburt getötet wird? Jemand sollte solche Bilder den Damen von den Jusos
einmal vorspielen, damit sie wenigstens wissen, was sie bei ihrem
jüngsten Bundesparteitag als vermeintliches „Frauenrecht“ gefordert
haben. Wer von Barbarei sprechen will, findet hier sicher
Anschauungsmaterial.
Erst kürzlich mokierte sich ARD-Framing-Expertin Elisabeth Wehling
darüber, daß sich diese „Abtreibungsgegner*innen“ tatsächlich
„Lebensschützer“ nennen und damit allen, die anderer Meinung seien,
unterstellten, „sie seien gegen das Leben“. Wer nicht „Pro Life“ sei,
sei demnach „Pro Death“. Aus Perspektive des ungeborenen Kindes ist das
schlicht eine nüchterne Feststellung.
Es muß Menschen, die gewohnt sind,
Ereignisse aus dem eigentlichen Kontext in medial erwünschte Rahmen zu
setzen, zutiefst irritieren, wenn andere dennoch sprachlich pedantisch
genau bleiben. Für fortgesetzte Sprachverschleierung und Sprechverbote
sorgen weltweit Aktivisten, Unternehmen und auch Staaten.
Anfang Juni verweigerte Twitter beispielsweise der
US-Lebensschutzorganisation Live Action weitere Werbung, solange sie auf
dem Portal und selbst auf ihrer unabhängigen Internetpräsenz weiterhin
über „Abtreibungsverfahren“ schreibt oder gar „Ultraschallbilder“ von
Ungeborenen zeigt. Frankreich hat es 2017 gesetzlich geregelt: Nicht
etwa Abtreibung, sondern deren „Behinderung“ durch „Desinformation“ in
den sozialen Medien gilt seither als Straftat, die mit zwei Jahren Haft
und 30.000 Euro Geldstrafe geahndet werden kann.
Informationen zu Komplikationen oder psychischen Folgen von
Abtreibungen sind damit nicht mehr die Verbreitung von Fakten, sondern
Auslegungssache im Bereich strafbarer „Desinformation“. Statt
Meinungsvielfalt gilt fast wortwörtlich: Bloß nicht das Kind beim Namen
nennen. Kelle
Der Islam wird Europa durch seine Gebährfreudigkeit erobern. Was im Amselfeld und im Gazastreifen gelang, wird auch in Europa gelingen.
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