Als AfD-ler braucht man unendlich viel Geduld. Der einzige Lichtblick besteht darin, dass die Gegner der AfD außerordentlich dumm sind. Aber eine entschlossene Meute zahlreicher Dummköpfe kann sehr gefährlich sein!
Auch sind leider nicht alle dumm: Man muss ab und zu einen Blick in die Zeitschrift "Konkret" werfen, um einen Eindruck davon zu bekommen, mit welch enormer berechnender Intelligenz die Gegner der AfD ausgestattet sind, die beim "Kampf gegen rechts" Regie führen und Antifa, Amadeu Antonio Stiftung, "Verfassungsschutz", Verfassungsgericht und andere Behörden in Stellung bringen und ihnen durch Stichwortgebung die Richtung vorgeben. Man sollte das nicht unterschätzen. Nicht alle sind Schießbudenfiguren wie Esken, Haldenwang und Harbarth.
Der deutsche Rechtsstaat ist aus den Fugen geraten. Das sagt eigentlich Hamlet über die Zeit, aber der Satz ist auch in kleinerer Münze gut brauchbar. Der Urteilsspruch zum Tage lautet: Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 130 Euro verurteilt. Dieser Satz wird vielleicht mit anderen Zahlen hundertmal oder tausendmal am Tag in deutschen Gerichtssälen verkündet und ist eigentlich keine Nachricht wert. Das ist der Alltag der Strafrechtsprechung. Aber der Alltag hört auf, wenn der Angeklagte Höcke heißt. Das verändert alles. Bei Höcke gilt nämlich nicht mehr, was seit 1949 für alle Angeklagten gilt oder ihnen zugutekommt. Man möge pfleglich mit dem Angeklagten umgehen, denn er ist insbesondere in der Hauptverhandlung der staatlichen Macht unterworfen. Aber Höcke darf diskriminiert, vorweg verurteilt und überhaupt als Person angesehen werden, der man am besten die bürgerlichen Rechte aberkannt hätte. So weit ist der Rechtsstaat nicht aus den Fugen geraten.
Das Landgericht hat den Rahmen noch gesehen, in den Äußerungsdelikte gehören. Eigentlich gehören sie gar nicht vor ein Landgericht in erster Instanz. Aber die Anklagevertretung wollte es so.
Und sie hat sich durchgesetzt. Sie hat einen politischen Fall inszeniert. An sich werden solche Anklagen vor dem Amtsgericht in erster Instanz verhandelt, aber für den Angeklagten Höcke gilt etwas anderes. Auch was den Verfahrensweg angeht, ist der Rechtsstaat inzwischen aus den Fugen geraten. Und in der Sache? Worum ging es in der Sache?
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung der SA – „Alles für Deutschland“ – in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung verwendet zu haben. Das sieht man als strafbar an, nämlich nach dem Tatbestand des öffentlichen Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation. Den Tatbestand muss man im Gesetzbuch nachlesen – und selbst das ist nicht ganz einfach –, in den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs. Denn dabei handelt es sich um ein Kennzeichendelikt. Es geht um die Verwendung eines Symbols. Meist sind das Zeichen, das Hakenkreuz etwa, auch der sogenannte Deutsche Gruß oder ähnliches. Aber auch Sätze können solche Zeichen sein. Was ist das für ein Tatbestand?
Im Kommentar kann man lesen eine „Norm des Glacis-Bereichs als äußerster Vorposten des Vorfeldschutzes im Rechtsstaat“. Das ist schon eine bemerkenswerte Ausdrucksweise. Das Glacis war in der alten Kriegsführung wesentlich, und es bezeichnet das ungedeckte, einer Festung vorgelagerte Gelände. Wir befinden uns im strafrechtlichen Krieg. Strafrechtlich sagt man, das sei ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Der Rechtsstaat würde besser auf solche Delikte verzichten. Und er verzichtet in anderen Ländern darauf. Aber in Deutschland ist es anders. Und das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2009 in einer immer wieder zitierten Entscheidung nach dem Tod von Rudolf Hess das Ergebnis festgeschrieben.
In Deutschland ist aufgrund seiner Geschichte eine entsprechende Erblast entstanden. Sie rechtfertigt solche Äußerungstatbestände. Wenn man sich ansieht, was daraus wird, dann gibt es freilich possierliche Entwicklungen. Den Tatbestand gibt es seit den 60er-Jahren. Da zeigte mal ein APO-Demonstrant vier auf einem Fahrzeug sitzenden Polizeibeamten mit erhobenen Arm den sogenannten Hitlergruß und rief „Sieg Heil“.
Er wurde nicht bestraft, denn der BGH kam zu dem Ergebnis, dass eine einmalige Verwendung derart, dass die Kennzeichen nur kurz ins Erscheinungsbild treten und eine Nachwirkung auf Dritte ausgeschlossen sei, die Feststellung besonderer Umstände notwendig mache, und die seien nicht gegeben. Das ist Spezialmaterie für Juristen, die daraus den Schluss ziehen, mit diesem Tatbestand ist alles möglich, in alle Richtungen. In welche Richtung man bei dem Angeklagten Höcke steuerte, war allerdings klar. Man darf sagen, der gewählte Tatbestand passt, wenn man ihn passend haben will.* Dann gab es da noch die Verteidigung: „Das habe ich nicht gewusst.“ Sie ist auch in der Presse breit erörtert worden und man muss im Strafrechtsalltag sagen, die Verteidigung ist schwach und in dieser Form nicht wiederholbar.** Tatsächlich hat der Angeklagte Höcke sie allerdings wiederholt. Mit dem Kunstgriff des Politrockers, der das Publikum weitersingen lässt, nachdem er intoniert „Alles für“. Das war nicht klug. Und es überlässt die Deutung, ob der Spruch nicht von Anfang an so gemeint war, den Interpreten. Das sollte man vermeiden, wenn man weiß, dass der Rechtsstaat aus den Fugen geraten ist. Thomas-Michael Seibert
Seiberts kryptische, snobistisch abgehobene, selbstgefällige Ausdrucksweise, die er vielleicht mit Nüchternheit und trockenem Humor verwechselt, ist immer wieder ärgerlich. Was hindert ihn daran, die Dinge klar zu benennen, statt die Zuhörer raten zu lassen, um welche "Entscheidung nach dem Tod von Rudolf Hess" (den man übrigens mit "ß" schreibt) es sich da handelt und sich so unklar dabei ausdrückt, dass der Eindruck entsteht, Heß sei 2009 gestorben?? Wenn man wissen will, worum es geht, bei dieser "immer wieder zitierten Entscheidung", von der wir Nichtjuristen ja keine Ahnung haben können, ist man gezwungen, Zeit mit Recherche zu verlieren. Es handelt sich offenbar um die Wunsiedel-Entscheidung, die mit dem 22 Jahre zuvor erfolgten Tod von Heß überhaupt nichts zu tun hat. Ein Jurist, der sich nicht aufs Wesentliche konzentrieren kann und es nicht lassen kann, durch seine verschlüsselte Ausdrucksweise Verwirrung zu stiften, ist ein fürchterlicher Jurist.
*Nein, er passt nicht! Er würde passen, hätte Höcke bei seinen Reden wiederholt "Heil Hitler" gesagt. Da er aber "Alles für Deutschland" sagte, handelt es sich um ein Paradebeispiel purer Willkür, ausgeübt von korrupten Juristen. Wenn Seibert dies nicht hervorhebt, ist er selber korrupt. Auch das "darf man sagen" über einen charakterlosen Feigling wie Seibert, für den der Rechtsstaat offenbar nur ein Steckenpferd ist, das er distanziert reitet, während die Grundrechte in diesem Land vor die Hunde gehen. Pfui Teufel.
**Was heißt "in dieser Form nicht wiederholbar"?? Drücken Sie sich bitte verständlich aus, Herr Seibert! Hören Sie bitte auf, rätselhafte Anspielungen zu machen, von denen kein Mensch wissen kann, was damit gemeint sein könnte.
"Man möge pfleglich mit dem Angeklagten umgehen, denn er ist insbesondere in der Hauptverhandlung der staatlichen Macht unterworfen." Dieses salbungsvolle Geschwafel können Sie sich auch in die Haare schmieren. Jeder Angeklagte hat Anspruch auf die Unschuldsvermutung; so nennt man das als seriöser Jurist, wenn man sich nicht wie ein schräger Hohepriester gebärden will. Und das Gericht muss dem Angeklagten beweisen, dass er schuldig ist; es kann nicht einfach ohne Beweis willkürlich entscheiden, dass ein vernünftiger, völlig unschuldiger Satz ein Verbrechen ist, bloß weil ihn ein Verbrecher vor langer Zeit auch einmal aussprach, so sieht`s aus. Man kann nicht alle Vegetarier zu Nazis abstempeln, bloß weil Hitler Vegetarier war.
Ein Narr selbst nichts zu sagen wagt,
nur weil's ein Nazi schon gesagt. (Eugen Roth)
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