Planwirtschaft ohne Plan und dann auch noch immer unausweichlicher. Wir wollen hoffen, dass Osnabrück wirklich ein Dammbruch ist.
Übrigens hat auch diese Sache mit Rechtssicherheit nichts mehr zu tun (mit Gerechtigkeit sowieso nicht). Eine Sache ist die Doppelbestrafung, die - né bis in idem - nicht in Betracht kommt, weil man sonst wohl nicht mehr zu Potte käme. Eine andere das Versäumnis einer Bestrafung auf Grund Schlamperei oder auf Grund der technischen Unmöglichkeit, Beweise für die Schuld des Angeklagten zu erbringen, die aber durch Verbesserung relevanter Technologien im Lauf der Zeit nachgereicht werden können. Für diesen Fall muss ein Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden, das in diesem Fall aber abgelehnt wurde, weil es angeblich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Falls es sich hier nicht um Rechtsbeugung an allerhöchster Stelle handelt (was ich für damals allerdings nicht argwöhnen würde, während ich es in der Gegenwart nicht mehr ausschließen kann), muss das Grundgesetz eben geändert werden. Besonders gut kann ein Grundgesetz, das so oft geändert wurde, jedenfalls nicht sein. Denn die Verfassung der USA wurde nur wenige Male nachgebessert, sehr viel weniger als unser GG, obwohl sie schon viel älter ist.
Die Geschichte von Frederike von Möhlmann ist nicht nur juristisch von Interesse. Die anthropologische Tragweite der Begleitumstände ist das eigentlich Tragische.
Man
bräuchte einen Dostojewski oder wenigstens einen Gerhart Hauptmann, um
angemessen ein Zeitbild daraus zu machen.
Die Justizirrtümer (dass der Begriff "Justizirrtum" nicht rechtlich definiert ist, steht auf einem anderen Blatt) wären bei einem solchen Zeitbild nur ein Hintergrundrauschen.
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