Morgen
wird sich der Bundestag mit dem "Global Compact for Migration" befassen
müssen, auf Nötigung der AfD. Inzwischen hat sogar der stern bemerkt,
dass die Verheimlichung dieses Paktes, von dessen Existenz vor zwei
Wochen nicht einmal die Chefredakteure von ARD und ZDF etwas wussten,
und der Versuch, ihn auf Schleichwegen am Parlament vorbei anzuerkennen,
nur zwei Schlüsse zulassen: Entweder dieses Papier ist völlig
unbedeutend, oder es ist zu brisant für die Landeskinder. Meine Position
kennen Sie; wenn die Bundesregierung den Pakt unterzeichnet, wird er zu
einem der einschneidendsten Dokumente in der deutschen Geschichte
gehören, denn er beendet die Epoche, in der die Deutschen, vertreten
durch ihre Regierungen und Parlamente, selber entscheiden konnten, wer
in ihrer Mitte leben darf, kurze Ausnahmeperioden wie 1918 ff. und 1945
ff. mal in den Skat gedrückt. Dass Recht nicht durch Urzeugung entsteht,
sondern durch politischen Willen, mithin Politik also Recht setzt –
und in Umbruchzeiten, sofern keine Genickschüsse als Beschleuniger
verabfolgt werden können, genau eine nachwachsende Juristengeneration
nötig ist, um die politische Setzung in Gewohnheitsrecht zu verwandeln
–, darf hier als bekannt vorausgesetzt werden. Dass immer mehr Länder
aus diesem Teufelspakt aussteigen, stimmt mich hoffnungsfroh; vielleicht
werden uns ja die Nachbarn eines Tages befreien (ein liebedienerisches
"wieder" verkneife ich mir an dieser Stelle aus Gründen des
Vergleichstabus).
Am Beispiel des globalen Migrationspaktes, in dem sich eine absonderliche Allianz aus sozialistischen Traumtänzern und globalistischen Absahnern zusammenfindet, kann man sehr schön die Macht und segensreiche Wirkung der sogenannten alternativen Medien inmitten ihrer alternativlosen älteren Geschwister studieren, denn nur diesen ist es zu verdanken, dass der Inhalt des "Global Compact" überhaupt die Öffentlichkeit erreicht hat. Wer sich informieren möchte, dem empfehle ich die Lektüre der sehr kundigen Darlegungen von Anette Heinisch (hier), Alexander Wendt (hier), Dushan Wegner (hier), Vera Lengsfeld (hier), der Neuen Zürcher Zeitung (hier) und von Markus Vahlefeld (hier). Natürlich hat die Gegenseite mobil gemacht, man versucht, die Kritiker des "Global Compact" als rechtsrassistischewiggestrigdumpfbraune Verschwörungstheoretiker zu denunzieren und die mutmaßlichen Auswirkungen des Papiers zu verniedlichen – wer sich amüsieren will, studiere die offizielle Auskunft der CDU (hier), die nicht einmal mehr in deren Bundestagsfraktion geglaubt wird –, doch das Dementi verrät die Ertappten, die Medienfront wird von Desertionen erschüttert, und Teile der Union sowie die FDP wollen morgen die Zustimmung verweigern bzw. an Bedingungen knüpfen, sofern man die Tolldreisten nicht über Nacht noch auf Linie gebracht haben wird; wäre ja nicht das erstemal.
***
Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegen übrigens mindestens 17 Petitionen zum resp. gegen den "Global Compact" vor, von denen zwölf zur Mitzeichnung der Bürger beantragt sind, darunter eine von Vera Lengsfeld und Ulrich Vosgerau. Der Petitionsausschuss hat in der heutigen Sitzung keine davon veröffentlicht, ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion wurde mit der Mehrheit der Altparteien vertagt. Damit wird offensichtlich versucht, das Thema – trotz großem öffentlichen Interesse –auszusperren und kleinzuhalten. "Zeit gewonnen, alles gewonnen" (Heinrich von Kleist, Lehrbuch der französischen Journalistik, 1809).
Die Petition von Frau Lengsfeld wurde am 22. Oktober eingereicht, also vor sechzehn Tagen. Normalerweise muss eine Petition binnen zweier Woche vom Ausschuss bearbeitet werden, bis heute hat die Bürgerrechtsquerulantin keinen Bescheid erhalten, auch keine ihrer Nachfragen wurde beantwortet. Dazu passt, dass die "Gemeinsame Erklärung" nach der öffentlichen Verhandlung vor dem Petitionsausschuss kommentarlos im Reservat beschweigenswerter unglücklicher Zwischenfälle deponiert worden zu sein scheint.
***
Der Jurist Vosgerau erwägt nun, gegen diese willkürliche Nichtbehandlung von Petitionen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Er schreibt (exklusiv für den Kleinen Eckladen) dazu Folgendes:
"Erst letztes Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem Rechtsstreit durch alle Instanzen einen möglichen klagbaren Anspruch von Bürgern auf Veröffentlichung ihrer Petition auf den Bundestags-Seiten verneint (Urt. v. 15.3.2017, 6 C 16/16, BVerwGE [=amtliche Sammlung] 158, 208 ff.). Nach Ansicht der Verwaltungsgerichte folgt aus Art. 17 GG nur ein Petitionsrecht (und das Recht, daß die Petition irgendwie beschieden werden muß), nicht aber auch ein Recht auf Veröffentlichung im Internet. Dem Bundestag sei es völlig freigestellt, darüber zu entscheiden, welche Petitionen sinnvollerweise auch einer öffentlichen Behandlung und Erörterung zugeführt werden.
Allerdings ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung in der Staatsrechtslehre auf Kritik gestoßen (vergl. nur Guckelberger, NVwZ [= Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht] 2017, 1462 f.). Zwar hat der Bundestag das Recht, seine inneren Angelegenheiten satzungsautonom zu regeln, ohne daß der Bürger dies gerichtlich kontrollieren lassen könnte, weil er eben von der Regelung innerorganisatorischer Angelegenheiten des Bundestages nicht betroffen ist. Vorliegend benutzt der Bundestag, bzw. dessen Petitionsausschuß die Satzungsautonomie jedoch, um in Grundrechte der Bürger einzugreifen. Denn schon die Entscheidung, die Petition des einen Bürgers im Internet auf den Seiten des Bundestages zu popularisieren, die eines anderen jedoch nicht, berührt ja erkennbar das Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies muß umso mehr gelten, wenn – wie hier – diese Entscheidung nicht z.B. aufgrund des vermuteten, größeren oder kleineren Interesses der Öffentlichkeit getroffen wird, sondern bei sehr großem Interesse der Öffentlichkeit aufgrund inhaltlicher Kriterien, nämlich aufgrund der Bewertung, ob das Anliegen einer bestimmten Petition aus Sicht der Bundestagsmehrheit 'hilfreich' ist und die öffentliche Diskussion aus ihrer Sicht in die richtige Richtung lenkt.
Wie grotesk die bundesverwaltungsgerichtliche Vermutung der rechtlichen Richtigkeit dieses Verfahrens eigentlich ist, zeigt ja schon die Überlegung, daß Petitionen im allgemeinen nicht von Bürgern angestrengt werden, die sich ohnehin von der Bundestagsmehrheit repräsentiert sehen, sondern umgekehrt gerade von Dissidenten. Das Petitonsrecht dient ganz allgemein nicht dazu, die politischen Ansichten der Bundestagsmehrheit zusätzlich zu bekräftigen.
Nach den weithin anerkannten allgemeinen Grundrechtslehren bedarf ein Eingriff in Grundrechte des Bürgers einer Regelung in einem formellen Bundesgesetz. Ein solches fehlt hier, die Veröffentlichungspraxis des Petitionsausschusses findet quasi im rechtsfreien Raum statt, sie ist also willkürlich. Daher wäre es trotz der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG nicht aussichtslos, diese Praxis mit einer Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, anzugreifen."
Am Beispiel des globalen Migrationspaktes, in dem sich eine absonderliche Allianz aus sozialistischen Traumtänzern und globalistischen Absahnern zusammenfindet, kann man sehr schön die Macht und segensreiche Wirkung der sogenannten alternativen Medien inmitten ihrer alternativlosen älteren Geschwister studieren, denn nur diesen ist es zu verdanken, dass der Inhalt des "Global Compact" überhaupt die Öffentlichkeit erreicht hat. Wer sich informieren möchte, dem empfehle ich die Lektüre der sehr kundigen Darlegungen von Anette Heinisch (hier), Alexander Wendt (hier), Dushan Wegner (hier), Vera Lengsfeld (hier), der Neuen Zürcher Zeitung (hier) und von Markus Vahlefeld (hier). Natürlich hat die Gegenseite mobil gemacht, man versucht, die Kritiker des "Global Compact" als rechtsrassistischewiggestrigdumpfbraune Verschwörungstheoretiker zu denunzieren und die mutmaßlichen Auswirkungen des Papiers zu verniedlichen – wer sich amüsieren will, studiere die offizielle Auskunft der CDU (hier), die nicht einmal mehr in deren Bundestagsfraktion geglaubt wird –, doch das Dementi verrät die Ertappten, die Medienfront wird von Desertionen erschüttert, und Teile der Union sowie die FDP wollen morgen die Zustimmung verweigern bzw. an Bedingungen knüpfen, sofern man die Tolldreisten nicht über Nacht noch auf Linie gebracht haben wird; wäre ja nicht das erstemal.
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Dem Petitionsausschuss des Bundestages liegen übrigens mindestens 17 Petitionen zum resp. gegen den "Global Compact" vor, von denen zwölf zur Mitzeichnung der Bürger beantragt sind, darunter eine von Vera Lengsfeld und Ulrich Vosgerau. Der Petitionsausschuss hat in der heutigen Sitzung keine davon veröffentlicht, ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion wurde mit der Mehrheit der Altparteien vertagt. Damit wird offensichtlich versucht, das Thema – trotz großem öffentlichen Interesse –auszusperren und kleinzuhalten. "Zeit gewonnen, alles gewonnen" (Heinrich von Kleist, Lehrbuch der französischen Journalistik, 1809).
Die Petition von Frau Lengsfeld wurde am 22. Oktober eingereicht, also vor sechzehn Tagen. Normalerweise muss eine Petition binnen zweier Woche vom Ausschuss bearbeitet werden, bis heute hat die Bürgerrechtsquerulantin keinen Bescheid erhalten, auch keine ihrer Nachfragen wurde beantwortet. Dazu passt, dass die "Gemeinsame Erklärung" nach der öffentlichen Verhandlung vor dem Petitionsausschuss kommentarlos im Reservat beschweigenswerter unglücklicher Zwischenfälle deponiert worden zu sein scheint.
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Der Jurist Vosgerau erwägt nun, gegen diese willkürliche Nichtbehandlung von Petitionen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Er schreibt (exklusiv für den Kleinen Eckladen) dazu Folgendes:
"Erst letztes Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem Rechtsstreit durch alle Instanzen einen möglichen klagbaren Anspruch von Bürgern auf Veröffentlichung ihrer Petition auf den Bundestags-Seiten verneint (Urt. v. 15.3.2017, 6 C 16/16, BVerwGE [=amtliche Sammlung] 158, 208 ff.). Nach Ansicht der Verwaltungsgerichte folgt aus Art. 17 GG nur ein Petitionsrecht (und das Recht, daß die Petition irgendwie beschieden werden muß), nicht aber auch ein Recht auf Veröffentlichung im Internet. Dem Bundestag sei es völlig freigestellt, darüber zu entscheiden, welche Petitionen sinnvollerweise auch einer öffentlichen Behandlung und Erörterung zugeführt werden.
Allerdings ist diese höchstrichterliche Rechtsprechung in der Staatsrechtslehre auf Kritik gestoßen (vergl. nur Guckelberger, NVwZ [= Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht] 2017, 1462 f.). Zwar hat der Bundestag das Recht, seine inneren Angelegenheiten satzungsautonom zu regeln, ohne daß der Bürger dies gerichtlich kontrollieren lassen könnte, weil er eben von der Regelung innerorganisatorischer Angelegenheiten des Bundestages nicht betroffen ist. Vorliegend benutzt der Bundestag, bzw. dessen Petitionsausschuß die Satzungsautonomie jedoch, um in Grundrechte der Bürger einzugreifen. Denn schon die Entscheidung, die Petition des einen Bürgers im Internet auf den Seiten des Bundestages zu popularisieren, die eines anderen jedoch nicht, berührt ja erkennbar das Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies muß umso mehr gelten, wenn – wie hier – diese Entscheidung nicht z.B. aufgrund des vermuteten, größeren oder kleineren Interesses der Öffentlichkeit getroffen wird, sondern bei sehr großem Interesse der Öffentlichkeit aufgrund inhaltlicher Kriterien, nämlich aufgrund der Bewertung, ob das Anliegen einer bestimmten Petition aus Sicht der Bundestagsmehrheit 'hilfreich' ist und die öffentliche Diskussion aus ihrer Sicht in die richtige Richtung lenkt.
Wie grotesk die bundesverwaltungsgerichtliche Vermutung der rechtlichen Richtigkeit dieses Verfahrens eigentlich ist, zeigt ja schon die Überlegung, daß Petitionen im allgemeinen nicht von Bürgern angestrengt werden, die sich ohnehin von der Bundestagsmehrheit repräsentiert sehen, sondern umgekehrt gerade von Dissidenten. Das Petitonsrecht dient ganz allgemein nicht dazu, die politischen Ansichten der Bundestagsmehrheit zusätzlich zu bekräftigen.
Nach den weithin anerkannten allgemeinen Grundrechtslehren bedarf ein Eingriff in Grundrechte des Bürgers einer Regelung in einem formellen Bundesgesetz. Ein solches fehlt hier, die Veröffentlichungspraxis des Petitionsausschusses findet quasi im rechtsfreien Raum statt, sie ist also willkürlich. Daher wäre es trotz der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG nicht aussichtslos, diese Praxis mit einer Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, anzugreifen."
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Aras Bacho, ein bei der Zeitgeist-Schrottsammelstelle Huffington Post lärmender juveniler Syrer, angeblich 19 Jahre alt, angeblich seit acht Jahren in Deutschland, angeblich vor dem Bürgerkrieg aus seinem Land geflohen, interessanterweise, wenn das mit den acht Jahren stimmt, schon vor dem Ausbruch desselben (solche Chronologiefehler sind weit größeren Geschichtenerzählern unterlaufen, sogar Tolstoi!), einer überschaubaren Öffentlichkeit durch rotzlöffelfreche Kolumnen bekannt, in denen er (bzw. sein redaktioneller Ghostwriter) unter anderem ein Verbot der AfD, das Wahlrecht für "Flüchtlinge", Geld und Händis für "Flüchtlinge" und vor alle noch mehr "Flüchtlinge" forderte (direkt nach dem "Respekt" kommt die "Teilhabe"), dieses fidele Früchtchen also muss sich wegen sexueller Belästigung vor Gericht verantworten. Ein entsprechendes Verfahren ist für den 23. November vor dem Amtsgericht Lemgo angesetzt. Dem mit allem Recht der Welt so genannten "Vorzeige-Migranten" wird vorgeworfen, an seiner ehemaligen Schule in Lemgo sowie im Schulbus mehrere Frauen und Mädchen begrapscht zu haben. Nach der Kölner Silvester-Unterwäscheparty 2016 hatte Bacho getwittert: "Daran sind die meisten Frauen selbst schuld. Nachts allein zu sein." Ob der Schulbus auch nachts unterwegs gewesen ist? Aber in Zeiten von Spacey und Kavanaugh gilt natürlich zunächst die Unschuldsvermutung.
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Schau an, schau an, der stern hat bereits gegen Flüchtlinge gehetzt, als sie noch gar keine waren:
"Nie rufe er sie bei ihrem Namen, erzählt Mohammedullah: 'Ich sage immer nur: Komm her! Tu das! Mach jenes!' Auch der Sex, erwähnt er beiläufig, sei nicht so viel anders als mit einem Schaf: kurz, bündig, von hinten. Dass sie nach fünf Jahren nur zwei Kinder haben, liegt daran, dass er aus dem Iran etwas mitgebracht hatte, was in seinem Dorf sonst keiner kannte: Kondome. Die wieder und wieder benutzt wurden, denn Nachschub war in Sabul nicht zu bekommen. (...)
Einerseits bedeuten Frauen für den Namus, die Ehre des Mannes, alles. Ihr Gesicht andere sehen, ihren Vornamen andere kennen zu lassen - unmöglich. Schon ein gemeinsames Foto mit dem Ehemann sei sehr heikel, könnte schlechte Rede nach sich ziehen. Frauen müssen weggesperrt, verborgen werden, und es sei eine Schande, gingen sie aus dem Haus, um zu arbeiten.
Andererseits gelten sie kaum mehr als ein Schaf. Sie werden als Mädchen verkauft, als Teenager verheiratet, als Ehefrauen geprügelt. In den Kombi-Taxis reisen sie meist im Kofferraum, und unvergessen ist die lakonische Antwort eines im Oktober 2001 vor den US-Bombardements fliehenden Afghanen auf die Frage, wen er alles dabei habe: 'Fünf Männer', seine Söhne, 'und elf Stück Vieh.' Ziegen, Frauen, Töchter. Der pakistanische Beamte trug seine Aufzählung ungerührt in die Papiere ein."
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Die temperamentvolle Ineinssetzung von Frau und Tier ist keineswegs auf das Hindukuschgebiet beschränkt: Ein Schafzüchter in Velden, Landkreis Landshut, entdeckte dieser Tage eines schönen Morgens einen Mann, der in der Futterscheune in "eindeutiger Stellung" hinter einem seiner Schwarzkopfschafe kniete. "Als der Mann den Züchter bemerkte, sei er sofort davongerannt", meldet Focus. "Eine Tierärztin untersuchte das Tier. Weil das Schaf zu schwer verletzt war, musste es notgeschlachtet werden." Obwohl sie zu falschen Verallgemeinerungen und Vorurteilen führen kann, wird in dem Artikel eine Beschreibung des womöglich allzu stürmischen Liebhabers vermeldet. Wir distanzieren uns!
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Ist kein Schaf zuhanden, begnügt sich der wählerische Gast immer wieder gern mit einer deutschen Frau, etwa hier zu Fürth und mit allmählich geradezu Regelmäßigkeit in Freiburg (hier). Wie sehr die sexuelle Notdurft manchen soeben erst Hereingeschneiten zwackt und plackt, illustriert dieser Fall: Mit Holzlatten hat ein Asylbewerber Mitarbeiter des Tuttlinger Landratsamtes und Passanten angegriffen, meldet der online-Dienst schwäbische.de. "Einer der Gründe für seine Aggressionen: Der deutsche Staat habe ihm keine Frau zur Heirat zur Verfügung gestellt."
Ein wahrscheinlich vergleichbar enttäuschter 20jähriger Libanese trug am vergangenen Samstagabend einer Frau auf der Weserbrücke in Rinteln seine Liebesdienste an. "Diese wehrt sich gegen die Belästigung und sprüht den Angreifer mit Pfefferspray ein", meldet die Polizei. "Dieser Vorfall wurde durch einen Zeugen den eingesetzten Polizeibeamten geschildert. Dadurch, dass sich die junge Frau vor dem Eintreffen der Polizei entfernt hat und sie nicht zu der Belästigung befragt werden konnte, wird gegen die bis jetzt unbekannte Frau wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt." Weiber, aufgemerkt! Wenn ihr euch schon sträuben und mit Pfefferspray hantieren müsst, immer schön bei eurer kurzzeitig kuschelunfähigen Spontanbekanntschaft bleiben, bis die Polizei kommt und euch nach Gründen für die Zickerei befragt!
Nachdem sich die Maid durch Flucht ihrer Verantwortung entzogen hatte, schlug der nun zu Recht erzürnte Libanese am Marktplatz "auf mehrere Personen ein". Danach warf er eine gefüllte Glasflasche "in Richtung einer Personengruppe, die diesen Angriff beobachtet hat". Gegen den kontaktfreudigen jungen Mann wird wegen mehrerer Körperverletzungen ermittelt.
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Kehren wir aber ins beschauliche Freiburg zurück. Die guten Menschen dortselbst, die nach der Gruppenvergewaltigung einer 18jährigen durch überwiegend "polizeibekannte" (aber keineswegs irgendwie gemaßregelte) Täter mit dem berühmten Hintergrund wieder einmal Kerzen aufstellten und öffentlich ihren Seelenschmerz zur Schau stellten, "blockieren" nach der Ansicht von Thorsten Hinz "nur den gesellschaftlichen Erkenntnisprozeß. Ihre 'Trauer', ihr 'Entsetzen' und das 'Mitgefühl' mit dem Opfer sind impotente, weil folgenlose Bekenntnisse. In den Augen der Täter handelt es sich um weitere Zeichen von Schwäche, die ihre Verachtung für die deutsche Beutegesellschaft steigern", schreibt der siebengescheite JF-Kolumnist neunmalklug. "Ein von Bild abgedrucktes Facebook-Foto zeigt den Haupttäter Majid H. als den unumstrittenen Mittelpunkt einer Gruppe von rund 20 jungen Männern südländischer Herkunft an einer Freiburger Bahnhaltestelle. Sie strotzen vor Kraft und bersten vor Selbstbewußtsein, das sich in einer aggressiven Körpersprache manifestiert; einige zeigen den Stinkefinger. Ein Bekannter kommentierte: 'Frauen mit Deutschpaß werden gesucht'. Auf einem anderen Foto posiert Majid H., der seit vier Jahren in Deutschland lebt, mit einem Maschinengewehr. Er schrieb dazu: 'Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli.'
Der Eindruck ist eindeutig: So präsentieren sich keine Schutzsuchenden, so schreiten Eroberer, die als Kampfplatz das Feld der Biopolitik für sich entdeckt haben, auf dem sie Stück für Stück nach der Macht greifen. Laut Giorgio Agamben und Michel Foucault äußert sich die 'Biomacht' durch Maßnahmen, 'in denen die Macht selbst den Körper der Subjekte und ihre Lebensformen durchdringt' (Agamben), wobei die Maßnahmen 'nicht auf den Einzelnen, sondern auf die gesamte Bevölkerung zielen' (Foucault), und zwar auf die Regulierung physischer Abläufe wie Fortpflanzung, Geburt und Tod. Auch die Konditionierung der Psyche durch äußere Eingriffe zählt dazu. Einer der schwersten und effektivsten Eingriffe ist die sexuelle Gewalt."
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Keine Mahnwachen und Entsetzensbekundungen gab es in München, nachdem bekannt wurde, dass sechs Afghanen eine 15jährige "über einen längeren Zeitraum missbraucht haben sollen" (hier). Nach Angaben der Asylbewerber habe es sich nämlich um einvernehmlichen Geschlechterverkehr gehandelt.
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"Will die Kanzlerin den Migrationspakt, um in ein Land ihrer Wahl zu fliehen?" fragt sich Bernd Zeller, Allah erfülle seine Wünsche im Diesseits wie im Jenseits. "Klare Worte fand Bundesaußenminister Heiko Maas (FDJ) über die Dummen, die sich selbst Angst gegen den Migrationspakt schüren. 'Solchen Leuten ist entschieden engegenzutreten, sie hassen Menschen, die sie erst noch kennenlernen. Ausgrenzung darf nicht geduldet werden', sagte er vor der Vollversammlung der Soros-Stiftung." (mehr hier) MK am 7. 11. 2018