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Donnerstag, 15. November 2018

Justiz

Nie vergessen: Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden! Nur Richter sind vollkommen unabhängig.


Das ist ein wichtiger Unterschied zu Italien. Dort hat das Innenministerium keine Weisungsbefugnis, die italienischen "Staatsanwälte" sind selber Richter und können in erster Instanz als "Staatsanwalt" agieren und in zweiter oder dritter Instanz als Richter einen Angeklagten verurteilen, den sie vorher selber angeklagt hatten. Unterstehen tun sie nur einem unabhängigen Richterparlament (dessen Oberhaupt das Staatsoberhaupt ist). Wenn diesem Richterparlament eine Regierung nicht genehm ist - wie im Fall Berlusconis - missbraucht sie ihre judikative Macht, zusammen mit dem Staatspräsident, als pseudoexekutive Macht.