Nie vergessen: Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden! Nur Richter sind vollkommen unabhängig.
Das
ist ein wichtiger Unterschied zu Italien. Dort hat das Innenministerium
keine Weisungsbefugnis, die italienischen "Staatsanwälte" sind selber
Richter und können in erster Instanz als "Staatsanwalt" agieren und in
zweiter oder dritter Instanz als Richter einen Angeklagten verurteilen,
den sie vorher selber angeklagt hatten. Unterstehen tun sie nur einem
unabhängigen Richterparlament (dessen Oberhaupt das Staatsoberhaupt
ist). Wenn diesem Richterparlament eine Regierung nicht genehm ist - wie
im Fall Berlusconis - missbraucht sie ihre judikative Macht, zusammen mit dem Staatspräsident, als
pseudoexekutive Macht.