Deutsche Richter!! In Italien gibt es Richter, die keinen Schritt ohne Leibwache tun, deren Frauen und Kinder ständig von der Polizei begleitet werden müssen, die ihr Leben für den Staat wagen. In Deutschland bekommen Journalisten eine Abmahnung, wenn sie über die 'Ndrangheta berichten.
Der 20jährige Philippos ist hirntot |
Sein Körper werde noch am Leben erhalten, um eine Organspende zu ermöglichen, so die Familie in der Neuen Westfälischen.
Philippos hatte am Samstagabend die Abifeier seiner Schwester in Bad Oeynhausen besucht und „geriet am frühen Sonntagmorgen auf dem Weg nach Hause im Kurpark mit einer zehnköpfigen Gruppe in Streit“.
Die Polizei beschreibt die Gruppe als männlich, südländisch und etwa 19 bis 20 Jahre alt.
Aber bei dieser interkulturellen Akupunktur haben Merkel, die meisten anderen Politiker, die meisten Journalisten und die meisten Richter (und auch unsere "Topmanager", die von neuem Wirtschaftswunder faselten) alle mitgestochen! Sie tragen mehr Verantwortung als die schuldigen Täter, denn sie waren alle integriert, während die jugendlichen Täter Fremde sind und Fremde sein wollen und jetzt die Gastfreundschaft missbraucht und verspielt haben, die das einzige war, was sie legitimerweise beanspruchen konnten.
Auf
gofundme hat der Abijahrgang 2024 des Ratsgymnasiums Minden, auf dessen
Feier Philippos zu Gast gewesen war, eine SPENDENAKTION für die
Familien der beiden Opfer gestartet. Jetzt schon sind über 40.000 Euro
zusammengekommen.
Unterdessen in Essen:
Ibrahim El-Azzazi |
Was für ein Auftritt! Der Prediger Ibrahim El-Azzazi alias Sheikh Ibrahim trat gestern vor dem Landgericht Essen als Angeklagter mit einer derartigen Kopfbedeckung auf. Der Vorsitzende Richter nahm das hin, El-Azzazi musste sie zu keinem Zeitpunkt abnehmen.
Angeklagt waren Körperverletzungen und Vergewaltigung. Geschädigte war seine Frau.
Üblicherweise müssen Kopfbedeckungen vor Gericht abgenommen werden, es ist eine Frage der Achtung vor dem Gericht. In diesem Fall wäre es alleine aus dem Grund geboten gewesen, darauf zu beharren, weil der Angeklagte öffentlich Frauen nicht auf einer Ebene mit sich selbst sieht, sie seien den Männern unterlegen und untergeordnet. Die Kammer war neben zwei Berufsrichtern auch mit zwei erst aktuell vereidigten, d.h. wahrscheinlich unerfahrenen Laienrichterinnen besetzt. Schon um die Wahrnehmung des Angeklagten zu schärfen, dass hierzulande Frauen und Männer die gleichen Rechte genießen und auch Frauen über ihn zu Gericht sitzen, hätte der Vorsitzende Richter meiner Meinung nach diese Missachtung des Gerichts nicht durchgehen lassen dürfen. Das mag sonst weniger erheblich sein, aber bei diesem Angeklagten wäre es notwendig gewesen.
Irritierend fand ich auch, dass das Gericht auf die religiösen Überzeugungen von Angeklagtem und der nunmehr getrennt lebenden Frau wenig einging. Diese waren durchaus relevant, denn auch die Frau bewegte sich damals in der salafistischen Szene und ging nur vollverschleiert aus dem Haus. Die Befolgung islamischer Vorgaben, Angst vor der Hölle und auch Angst vor dem 1,95 m großen Angeklagten können schon einmal eine Gemengelage erzeugen, die psychisch so belastet, dass es zur Verzögerung bei einer eigenen Bewertung kommt. Auch wenn das Vorbringen der Geschädigten beim Gericht Restzweifel hinterließ, hätte da durchaus mehr Aufklärungsinteresse vorhanden sein können. Stattdessen wurde die junge Staatsanwältin coram publico vom Vorsitzenden angegangen und herabgesetzt. Welche Wirkung auch diese Handlung - das hätte inhaltlich problemlos als freundlicher Hinweis auf dem Flur am nächsten Tag stattfinden können - auf den Angeklagten hat und auch für das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit, kann man nur ahnen. Ich empfand diese Art unprofessionell, empörend und unnötig und sie hinterließ bei mir den bizarren Eindruck, Zeugin einer speziellen und besonders absurden Männer-Bündelei gewesen zu sein.
Interessant war auch, dass wohl sowohl Angeklagter als auch die Geschädigte den langjährig bekannten Prediger Abu Rumaisa nicht nur kannten, sondern als religiöse Autorität auch für ihre Eheprobleme ansahen. Welcher Fanatismus und welche Menschenverachtung beim Angeklagten zu vermuten ist, wurde an Seitenaspekten deutlich, die sich auf die Kinder seiner Ex-Partnerin bezogen. Auch wollte er nicht, dass das gemeinsame Kind "etwas mit Deutschland zu tun" habe.
Für zwei Körperverletzungen wurde eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen a 50 Euro verhängt, wobei der Richter irritierenderweise Kosten für die Lebenshaltung abzog und auch das Einkommen nach den Angaben des Angeklagten erstaunlich niedrig ansetzte. Hinsichtlich der auch angeklagten Vergewaltigung wurde wegen Zweifeln des Gerichts freigesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sigrid Herrmann
Screenshot/ Bildquelle:
Die männerbündlerische Komplizenschaft, die Sigrid Herrmann beobachtet hat, ist allerdings auch eine Folge der desaströsen Politik Merkels und von der Leines und der Tatsache, dass man in Radio und TV in Deutschland fast nur noch Frauenstimmen hört, wobei offenbar die Dummheit Grundvoraussetzung ist, um in Radio und TV Karriere zu machen. Kurioserweise sind die orientalischen Frauen im deutschen TV auf gutes Aussehen bedacht, während die deutschstämmigen sich etwas darauf einbilden, nicht darauf bedacht zu sein. Die Gleichberechtigung ist wohl nur was für den Sonntag. Und wir befinden uns mitten in einem rammdösigen Sonntagnachmittag. Das wird bös enden. Ich will gar nicht wissen, wieviele heutige Feministinnen sich morgen hinter einem Schleier verstecken, um sich dem Blick der Männer zu verweigern und dann zum Islam übertreten.
Die Deutschen nehmen alles hin. Ihre Weltfremdheit wird ihnen wieder mal zum Verhängnis. Die willigen Vollstrecker sind auch wieder unterwegs.
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