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Donnerstag, 2. August 2018

Büttel Folker Bittmann

Der Fall Marcus H. schlug hohe Wellen – größere, als die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sich gewünscht hatte. 2017 war ein 30-Jähriger in Wittenberg von einem syrischen Asylbewerber tödlich verletzt wordenDie Staatsanwaltschaft ermittelte damals nur zögerlich, vermutete voreilig eine Notwehrhandlung des Syrers und unterstellte dem Opfer ohne jeden Beleg ein fremdenfeindliches Motiv. Jetzt stellt Marcus' Vater Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann.

Behauptungen wider besseren Wissens

In dem Schriftstück rechnet der Vater des Getöteten mit der Staatsanwaltschaft ab: Die Notwehrthese sei von Anfang an nicht haltbar gewesen, da den Ermittlern ein Überwachungsvideo vorgelegen hat, auf dem die Tat zu sehen ist – auch wie der Syrer nach dem ersten Schlag weiter auf den zurückweichenden Marcus eindrischt, bis dieser leblos zusammensinkt. Auch keiner der Zeugen kann die Notwehr-Unterstellung bestätigen. Zudem fabuliert die Staatsanwaltschaft von möglichen ausländerfeindlichen Beschimpfungen, die von Marcus ausgegangen seien. Zu dieser Annahme hatten die Ermittler keinerlei Hinweis: Das Video selbst ist ohne Ton – so dass eventuelle Beschimpfungen nicht vernommen werden können – und auch keiner der Zeugen berichtet von solchen Äußerungen. Wie kommt also der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann zu einer solchen Einschätzungen, wenn nicht aus grober Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit? So oder so, dieses Verhalten von Staatsseite darf keine Schule machen.

Fehler über Fehler

Der Jurist ist kein Unbekannter: Bereits im Fall Oury Jalloh und bei den Ermittlungen zum Mord an der Chinesin Yangjie Li im Jahr 2016 hatte Bittmann das Zepter in der Hand. Bereits bei letzterer Gelegenheit hatte sich der Leitende Oberstaatsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde durch die Eltern der getöteten Studentin eingehandelt, weil er nur widerwillig ermittelte und offensichtliche Zusammenhänge nicht sehen mochte.
„Oury Jalloh“ dagegen dürfte mehr Leuten ein Begriff sein: Vor allem von ganz weit links wurde Bittmann kritisiert. Das von Linken und Grünen als großes Medienspektakel inszenierte Stück dürfte der Grund sein, wieso Bittmann sich im Oktober 2017 entschied, von einem Notwehrakt des tatverdächtigen Syrers Sabri H. auszugehen – nicht noch einmal wollte der Dessauer Chefermittler von der linken Medienmaschinerie als Paradebeispiel für „institutionellen Rassismus“herumgereicht werden.

Wie neutral ist die Behörde?

Für das politische Herumtaktieren erhält der Oberstaatsanwalt nun die Quittung: Als sich abzeichnete, dass der Fall Marcus H. nicht so einfach beiseite gewischt werden konnte – was vor allem der Initiative des Vaters geschuldet ist – handelte die Justizministerin Anne-Marie Keding und verkündete im Rechtssausschuss, dass nun die Kollegen der Staatsanwaltschaft in Magdeburg den Fall übernähmen. Dies wurde mit dem angeblichen Umzug des Tatverdächtigen begründet. Allerdings lässt sich auch darüber spekulieren, ob dies nur als Vorwand genutzt wurde, den möglicherweise zu belasteten (oder unfähigen) Bittmann aus der Schusslinie zu nehmen. Im Juni dieses Jahres schickte man den angezählten Juristen dann ganz in den Ruhestand.

Kein Schlussstrich

Für den Vater von Marcus ist das nur ein schwacher Trost: Wo sich der Leiter der Staatsanwalt mehr um das Medienecho und vermeintliche Instrumentalisierung seines Falls sorgt als um die tatsächliche Aufklärung, dort bekommt das Vertrauen in den Rechtsstaat tiefe Risse. Mit der Anzeige gegen Bittmann möchte der Hinterbliebene Gerechtigkeit für seinen Sohn einfordern, dessen Schicksal durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft beinahe unaufgeklärt geblieben wäre.
Es ist auch ein Signal: Wenn der Staat versagt, kann eine Anzeige ein Druckmittel sein, um die Behörden an ihre Pflichten zu erinnern. Die Botschaft ist klar: Staatsanwälte in ganz Deutschland sollten es sich zweimal überlegen, bevor sie die Ermittlungen aus politischen Gründen beiseitelegen.
Dass nun die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt, kann als Teilerfolg gewertet werden. Möglich war dies nur, weil der Vater sich nicht mit den vorgesetzten „Ergebnissen“ des sogenannten Rechtsstaates abgefunden hat und dann die Öffentlichkeit gesucht hat. Mit „Ein Prozent“ fand er einen Ansprechpartner, der nicht mit den Schultern zuckt, wenn wieder ein Deutscher tot auf der Straße liegt.
Wir recherchieren, haken nach, bleiben ungemütlich und veröffentlichen die Fakten, die die Behörden übersehen haben oder nicht finden wollten. Erst dann reagieren Mainstream-Medien und Establishment-Politiker. „Ein Prozent“ ist die Lobby für die von der „Elite“ Vergessenen und Verratenen. Unterstützen Sie daher unsere Arbeit!     1%

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