Samstag, 18. August 2018
Rechtsbeugung und Stasi-Einschüchterungsmethoden in Deutschland heute
Bisher musste noch nicht einmal ein Berliner unbedingt Claudia Sünder kennen. Die Frau amtiert als Regierungssprecherin des rot-rot-grünen Senats. Bis vor kurzem gab es noch eine Affäre Sünder. Jetzt besitzt der Fall eine größere Dimension: Es handelt sich um eine Affäre des Senats von Michael Müller. Was sich vor kurzem in der Stadt abspielte, taugt als Lehrstück über linkes Freiheitsverständnis und Staatsmissbrauch. Und auch als Beleg dafür, wie nachdrücklich sich die deutsche Hauptstadt – und nicht nur sie, wie ein zweites Exempel zeigt – auf dem Weg in eine Demokratur befindet.
Wenn es um Bürger geht, die eine lästige Öffentlichkeit herstellen, macht der Staatsapparat in einer Weise mobil, die man bisher eher aus Caracas oder Minsk kennt.
In Berlin, so beginnt die Geschichte, ärgerte sich der Schriftsteller Hanjo Lehmann, 72, über das Stadtportal www.berlin.de. Wie etliche andere Berliner vertraute er darauf, dass das Kartenmaterial auf einer öffentlichen Seite den Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen müsste, und kopierte daraus. Hinter der Senats-Seite lauerte allerdings eine Abmahnfalle. Wie etliche andere auch sollte Lehmann zahlen.
Aus Zorn darüber forschte er nach, wer dafür verantwortlich zeichnet: die Senatssprecherin und Leiterin des Berliner Informationsamtes Claudia Sünder. Er nahm sich die Biografie der SPD-Frau vor – und stieß gleich serienweise auf Ungereimtheiten und Widersprüche.
So will Sünder laut offiziellem Lebenslauf von 1990 bis 1996 an der Humboldt-Universität alles Mögliche studiert haben: „Politische Wissenschaften, Spanisch, Germanistik“. In einem früheren Artikel über sie hieß es allerdings, sie sei von 1992 bis 1996 als Sachbearbeiterin tätig gewesen. Wie passt das zusammen? Zudem bot die Humboldt-Uni seinerzeit ein Fach namens „Spanisch“ gar nicht an. Dass sie irgendeinen Abschluss erlangt hätte – darauf gibt es in der Vita der Regierungssprecherin keinen Hinweis. Später studierte sie nach eigenen Angaben ab 2001 noch einmal an der Fernuniversität Hagen Politik- und Verhaltenswissenschaften. Bis zu ihrem Abschluss dauerte es allerdings nach Lehmanns Recherchen nicht sechs Jahre, sondern eher 13. Trotzdem schrieb sich die heutige Berliner Spitzenbeamtin für die Vergangenheit in ihrer Biografie unentwegt Leitungsfunktionen zu: „Landeskoordinatorin für Schule ohne Rassismus e.V.“ in Baden-Württemberg, leitende Tätigkeit beim Kolpingwerk in Stuttgart, Geschäftsführerin einer Immobilienfirma. Wie Lehmann herausfand, handelte es sich bei dem Posten der Landeskoordinatorin um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Von einer „Stabsstelle“ des Stuttgarter Kolpingwerks, in der sie laut früheren biografischen Angaben gearbeitet haben wollte, wusste beim Kolpingwerk niemand. Und die Führung der Immobilienfirma stellte sich als Leitung einer winzigen Dependance heraus.
Am merkwürdigsten wirkt allerdings, was Sünder über ihre frühen Berufsjahre von 1988 bis 1990 in der DDR angibt. Die 1969 in Grevesmühlen an der Ostsee geborene Frau will als „Redakteurin Pressedienst Berlin“ in Ostberlin gearbeitet haben. Einen „Pressedienst Berlin“ verzeichnet das Telefonbuch der DDR-Hauptstadt von 1989 nicht. Und eine 19jährige Redakteurin? Der Weg in die Redaktion von DDR-Zeitungen war streng reglementiert. Wer politisch zuverlässig schien, durfte ein meist einjähriges Volontariat bei einem Medium absolvieren. Fiel das zur Zufriedenheit der Leitung aus, konnte der Kandidat an die einzige Journalistik-Ausbildungsstätte der DDR delegiert werden, die Sektion Journalistik der Karl-Marx-Universität Leipzig.
Dort hieß es, sich unter strenger Partei- und FDJ-Anleitung in den spitzeldurchsetzten Studiengruppen erneut zu bewähren – was nicht jeder schaffte. Erst ein derartig gesiebter Kadett beziehungsweise eine Kadettin durfte Redakteur werden.
Als dieser Punkt neben anderen Ungereimtheiten durch Lehmanns investigative Recherche öffentlich wurde, tischte Sünder der Berliner Presse eine geradezu fantastische Erklärung auf: In dem „Pressedienst Berlin“ habe sie als frisch von der Schule gekommene 18jährige an der DDR-weiten Koordination von Zeitungsseiten für Regionalausgaben der DDR-Blockpartei NDPD mitgewirkt. Dann sei ihr mitgeteilt worden, sie sei „politisch unzuverlässig“, deshalb hätte die Redaktionsleistung sie nicht zum Studium delegiert. Stattdessen habe sie eben ohne Studium als Redakteurin arbeiten können.
Für jeden, der den oben skizzierten Bildungsweg der DDR-Medien kennt, wirkt Sünders Erklärung geradezu hanebüchen: Politisch unzuverlässig, deshalb unter Umgehung des obligatorischen Studiums Blitzbeförderung zur offenbar einzigen 19jährigen Redakteurin der DDR.
Übrigens gingen die meisten Berliner Senatssprecher früher ihrer Tätigkeit im Rang eins Staatssekretärs nach. In Berlin ist die Überprüfung von Senatoren und Staatssekretären auf frühere Stasi-Tätigkeit die Regel. Sünder verzichtete mit ihrem Amtsantritt auf die lukrative Einstufung, und gab sich mit einem deutlich geringeren Gehalt zufrieden – aus welchen Gründen auch immer.
Beruflicher Glanz scheidet also als Erklärung aus, wie eine SPD-Genossin zu einem Spitzenamt in Berlin kam, die den Großteil ihres Lebens in der südwestdeutschen Provinz verbracht hatte. Politische Verdienste gibt es auch nicht, nur gescheiterte Kandidaturen um ein Bundestagsmandat. Immerhin finden sich im Netz etliche Fotos einer lächelnden Sünder mit SPD-Prominenz, etwa Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel. Ihre Karriere erklärt das aber selbst unter den speziellen Berliner Verhältnissen nicht.
Lehmann jedenfalls, Basismitglied der Berliner FDP in Schöneberg, fasste seine Recherchen zu einem satirisch gefärbten Dossier zusammen, und verteilte das Schriftstück an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses.
Und an dieser Stelle verwandelt sich die Affäre Sünder in eine Regierungsaffäre Berlin. Statt seine Sprecherin dringend aufzufordern, die Lücken und Merkwürdigkeiten in ihrem Lebenslauf aufzuklären, beauftragte die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters auf Steuerzahlerkosten eine Anwaltsfirma, um die öffentliche Weiterverbreitung von Lehmanns despektierlichem Bericht zu unterbinden. Was größtenteils misslang. Denn das Landgericht Berlin verbot am 26. Juli zwar einige Formulierungen Lehmanns, hielt aber wesentliche Passagen aus dessen Dossier nicht nur für rechtlich zulässig, sondern sah auch faktische „Anknüpfungstatsachen“ in Lehmanns Recherchen, etwa zu Sünders Aufschneiderei, sie sei „Geschäftsführerin“ einer Immobilienfirma gewesen.
Aber der Skandal beschränkt sich nicht auf die Bestallung einer Frau mit ungeklärter DDR-Vita und nachgebesserter Beschreibung eines bescheidenen Berufslebens zur Senats-Spitzenfunktionärin und die Unterdrückung kritischer Nachfragen per Anwalt im Staatsauftrag. Der Fall besitzt noch ganz andere Dimensionen. Denn bevor überhaupt das Zivilgericht über die Zulässigkeit von Lehmanns Pamphlet urteilen konnte, stand die Polizei frühmorgens vor der Tür des lästigen Bürgers – denn Sünder hatte ihn für das Dossier wegen Beleidigung angezeigt. In vielen Angelegenheiten neigt die Justiz der Hauptstadt nicht zu hektischen Reaktionen – etwa, wenn es um einschlägig bekannte Familienclans geht. In der Causa Lehmann lief der Zugriff des Staates dafür verblüffend rasch und martialisch ab. Publico dokumentiert hier Lehmanns eigene Schilderung, gerichtet an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses:
„Vor einigen Wochen übersandte ich Ihnen das “Dossier Claudia Sünder – Anatomie einer Aufschneiderin”. Ich schrieb es in der Überzeugung, dass die Angaben der Senatssprecherin zu Werdegang und Qualifikationen weitgehend nicht den Tatsachen entsprechen. Der Text ging in Papierform an die Fraktionsvorsitzenden. Als PDF-Datei erhielten ihn alle MdA sowie überregionale Presseorgane.
Die Senatssprecherin sah hierin den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Also erstattete sie – was ihr gutes Recht ist – Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Da ich mich zu dem Dossier bekenne, gab es im Grunde keine Unklarheiten. Jede Mail, jeder Brief von mir enthielt Namen, Adresse und Telefonnummer. Als Quellen verwendete ich ausnahmslos öffentlich zugängliches Material. Selbst wenn ein Staatsanwalt im Text schwerste Beleidigungen gesehen hätte, gab es keinerlei Notwendigkeit zusätzlicher Beweiserhebung. Offen wäre höchstens gewesen, an wen das Dossier ging. Das hätte man mich fragen können, und ich hätte es (siehe oben) beantwortet.
Dennoch hielt es die Staatsanwaltschaft unter dem Vorwand der “Beweissicherung” für gerechtfertigt, zum schärfsten Mittel zu greifen, das die Strafprozessordnung neben Untersuchungshaft vorsieht: Hausdurchsuchung und Beschlagnahmen wegen “Verdacht auf Beleidigung nach § 185 StGB” (siehe beiliegenden Durchsuchungsbeschluss).
Gestern, am 18. Juli 2018 um 6 Uhr früh klingelte, klopfte und hämmerte die Polizei an meiner Wohnungstür. Als ginge es um Waffenschmuggel, Drogenhandel oder Geldwäsche, durchkämmten sechs Polizisten meine Wohnung (weitere Beamte parallel mein Ladenbüro). Dabei nahmen sie umfangreiche Beschlagnahmen vor:
– zwei Exemplare des “Dossier Claudia Sünder”
– alle Internet-fähigen PCs und Laptops
– alle Festplatten, USB-Sticks und sonstigen Speichermedien
– Farbdrucker/Scanner
– Smartphone, und sogar
– mein nicht Internet-fähiges Handy, über das ich die TAN-Nummern für Bank-Überweisungen erhalte.
Diese Maßnahme beraubt mich nicht nur meiner bürgerlichen Existenz, sondern auch meiner Arbeit und Existenz als Schriftsteller. Alle Unterlagen, alles Material, alle Kontaktdaten sind beschlagnahmt: Aufsätze, Buchprojekte, Forschungsmaterialien, amtliche Schreiben, private Korrespondenz. Fotos von mir, meinen Freunden, meinen Verwandten (erotische Fotos meiner Partnerin eingeschlossen) – alles jetzt ausgebreitet vor den gierigen, schmierigen Augen fremder Ermittler.
Was hier unter dem Vorwand der “Beweissicherung” geschah, ist weitaus schwerwiegender als die schwerste Strafe, die mich erwarten könnte, wenn ein Gericht das Dossier tatsächlich als gravierende Beleidigung beurteilen sollte. Ist das verhältnismäßig? Ist das, verehrte Abgeordnete, der Rechtsstaat, den zu schützen Sie angetreten sind? Ist eine Maßnahme zulässig, die trotz der überragenden Bedeutung des Internets jemand ohne Gerichtsurteil vom Internet abschneidet, ihm sogar seine Handys wegnimmt, und damit die Möglichkeit, Rechnungen zu bezahlen?
Wenn mir nicht ein Freund einen PC geliehen hätte, könnte ich nicht einmal ins Internet, auch nicht zum Senden dieser Mail. Doch da dieser PC nicht mit dem Uralt-Drucker harmoniert, den man mir gelassen hat, kann ich nicht einmal Briefe schreiben. Auch zum Scannen des beigefügten Durchsuchungsbeschlusses brauchte ich die Hilfe von Freunden. Und ohne das beschlagnahmte Handy kann ich keinerlei Bankgeschäfte tätigen. Ist eine solche Einschränkung meiner Bürgerrechte legitim? Ist sie verhältnismäßig?
Und ich erwarte, dass die Verantwortlichen für diese Rechtsbeugung – egal ob in der Senatskanzlei oder bei der Staatsanwaltschaft – zur Rechenschaft gezogen werden.“
Wie Lehmann zutreffend schreibt – nie hatte er den Versuch gemacht, zu verschleiern, dass das Sünder-Dossier von ihm stammt. Er versendete es unter seinem Namen, er verteilte es eigenhändig an Abgeordnete. Welche Art Beweise wofür erwartete sich die Staatsanwaltschaft von der Beschlagnahme praktisch aller elektronische Arbeitsgeräte des Autors? Und welche Beweise von der Beschlagnahme eines Mobiltelefons? Es lässt sich beim besten Willen kein anderer Grund für die Haupt- und Staatsaktion der Justiz erkennen als den: einen Autor einzuschüchtern und ihm buchstäblich die Arbeitsmittel zu nehmen.
Einmalig ist dieser Vorfall nicht.
Ein ähnlicher Fall eines Justizamoks gegen einen Publizisten ereignete sich vor einiger Zeit in Hamburg. Als der abgelehnter nigerianischer Asylbewerber Mortula M. im April 2017 auf dem Bahnhof Jungfernstieg seine frühere Lebensgefährtin mit dem Messer regelrecht hinrichtete und das gemeinsame zweijährige Kind köpfte, machte ein Augenzeuge Handyaufnahmen – nicht von den Gesichtern der Opfer, sondern vor allem von der Blutlache. Auf der Tonspur war der schockierte Ausruf des Augenzeugen zu hören: „Oh my God. They cut off the head…“
Der Hamburger Blogger Henrich Kordewiner benutzte die Sequenz – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Opfer – für einen Bericht über den Doppelmord.
Kurz darauf standen Polizeibeamte und sogar ein Staatsanwalt vor seiner Tür. Auch hier beschlagnahmten sie die Geräte des Publizisten. Und auch hier gab es überhaupt keine Beweise zu sichern – Kordewiner hatte den Bericht unter seinem Namen und auf einer von ihm angemeldeten Plattform veröffentlicht. Der Hamburger Staatsanwaltschaft ging und geht es in dem Verfahren gegen ihn ganz offensichtlich darum, das grausame Detail aus der Öffentlichkeit zu entfernen, dass das Kind geköpft wurde. Dabei kommen die Einzelheiten der Tat ohnehin bei der bevorstehenden Hauptverhandlung gegen Mortula M. zur Sprache. Stefan Frank beschrieb den Fall Kordewiner auf der Achse des Guten in allen Details.
In Berlin wie Hamburg zeigte die Justiz ohne objektive Notwendigkeit, dass sie durchaus zubeißen kann: gegen Autoren, die nicht zu den etablierten Medien gehören, in einem Fall wegen einer Recherche, in dem anderen wegen eines Berichts über ein Verbrechen, das die Öffentlichkeit weit über Hamburg hinaus erschüttert hatte.
Vor allem die öffentlich-rechtlichen Medien pflegen sehr sorgenvoll auf die vermeintlich bedrohte Pressefreiheit in Ungarn und Polen zu schauen, kürzlich wähnten sie sogar die Kollegen in Österreich in höchster Gefahr. Eine Solidaritätserklärung öffentlich-rechtlicher Medienschaffenden mit Lehmann und Kordewiner gab es bisher ebenso wenig wie eine ausführliche Berichterstattung – obwohl ARD und ZDF über von ihnen selbst hoch gelobte und teure politische Magazine verfügen.
Zurück nach Berlin: dessen Regierender Bürgermeister muss jetzt erklären, was er von der Berufsfreiheit eines Schriftstellers in seiner Stadt hält. Wendt
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