Selbst vor Gericht, wo mehr als irgendwo anders allein Logik und
Rationalität zählen sollten, wird mittlerweile nach Gefühl und
persönlichen Befindlichkeiten geurteilt (solange es keine deutschen Gefühle sind epitimaios).
Daß jemand, der auf Grund seiner Hautfarbe von der Polizei
kontrolliert wird, dies als ungerecht empfindet, ist durchaus
verständlich. Daß andere Leute, die eine solche Kontrolle beobachten,
dies aus einem ersten Bauchgefühl heraus, ähnlich empfinden, ist
menschlich auch noch nachvollziehbar. Vor allem dann, wenn sich der
Kontrollierte offenkundig als unbescholtener Bürger herausstellt.
Vor Gericht sollten solche Gefühle und Sentimentalitäten keine Rolle
spielen. In der Polizeiarbeit ebenfalls nicht. Die Vorstellung,
Polizisten würden einfach zur Befriedigung des eigenen rassistischen
Sadismus wahllos fremdländisch aussehende Menschen schikanieren,
entbehrt jeglicher Logik. Nicht nur, weil viele Polizisten inzwischen
selbst einen Migrationshintergrund haben. In Zeiten stetig wachsender
Arbeitsbelastung hätte die Polizei auch gar keine Zeit mehr für
Rassismus.
Die Entscheidung, wen Beamte bei einer Personenkontrolle
herauspicken, basiert im wesentlichen auf einem Kriterium: Erfahrung.
Daß Äußerlichkeiten dabei eine entscheidende Rolle spielen können,
sollte eigentlich jedem einleuchten. Boris T. Kaiser
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