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Donnerstag, 9. August 2018

Gefühle statt Faktenbezug

Selbst vor Gericht, wo mehr als irgendwo anders allein Logik und Rationalität zählen sollten, wird mittlerweile nach Gefühl und persönlichen Befindlichkeiten geurteilt (solange es keine deutschen Gefühle sind epitimaios).

Daß jemand, der auf Grund seiner Hautfarbe von der Polizei kontrolliert wird, dies als ungerecht empfindet, ist durchaus verständlich. Daß andere Leute, die eine solche Kontrolle beobachten, dies aus einem ersten Bauchgefühl heraus, ähnlich empfinden, ist menschlich auch noch nachvollziehbar. Vor allem dann, wenn sich der Kontrollierte offenkundig als unbescholtener Bürger herausstellt.
Vor Gericht sollten solche Gefühle und Sentimentalitäten keine Rolle spielen. In der Polizeiarbeit ebenfalls nicht. Die Vorstellung, Polizisten würden einfach zur Befriedigung des eigenen rassistischen Sadismus wahllos fremdländisch aussehende Menschen schikanieren, entbehrt jeglicher Logik. Nicht nur, weil viele Polizisten inzwischen selbst einen Migrationshintergrund haben. In Zeiten stetig wachsender Arbeitsbelastung hätte die Polizei auch gar keine Zeit mehr für Rassismus.

Die Entscheidung, wen Beamte bei einer Personenkontrolle herauspicken, basiert im wesentlichen auf einem Kriterium: Erfahrung. Daß Äußerlichkeiten dabei eine entscheidende Rolle spielen können, sollte eigentlich jedem einleuchten.    Boris T. Kaiser

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