Rupert Scholz: „Das deutsche Asylrecht ist in der Krise. Laut Grundgesetz haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, überhaupt keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Was im Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig. Seitdem sind 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Jeden Monat kommen im Schnitt 10 000 hinzu.“
Kommen die Gerichte hinterher?
Scholz: „Wer heute in Deutschland einen Asylantrag stellt und abgewiesen wird, klagt in der Regel sofort. Die Prozesse ziehen sich über Jahre hin. Hinterher steht man vor der Frage, ob man jemanden nach so langer Zeit noch abschieben kann. Deshalb sollten wir das Asylrecht von einem subjektiv einklagbaren Recht in ein objektiv-rechtliches umwandeln – „nach Maßgabe der Gesetze". So wie es auch die meisten EU-Staaten handhaben.“
Was heißt das?
Scholz: „Jeder einzelne Fall würde weiterhin geprüft. Aber der Gesetzgeber hätte mehr Möglichkeiten der Beschränkung und zur Ausgestaltung des Verfahrens. So wie die Niederländer. Die haben ein kurzes konzentriertes Beschwerdeverfahren ohne Gerichtsverfahren. Die Fälle sind in wenigen Wochen entschieden. Dann kann man direkt in die Abschiebung gehen.“
Könnte man damit auch Gefährdern wie Sami A. beikommen?
Scholz: „Der Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, der die Sicherheit der Bürger garantieren soll. Tatsächlich könnte man etwas tun. In ein Asylrecht „nach Maßgabe der Gesetze“ könnte man zum Beispiel reinschreiben: Wer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wird sofort abgeschoben. Die Franzosen machen das so.“
Die Franzosen weisen auch an ihren Grenzen zurück. Warum sagen so viele Juristen, dass das an deutschen Grenzen nicht geht?
Scholz: „Es würde auch an den deutschen Grenzen gehen. Deshalb habe ich den Streit zwischen Herrn Seehofer und Frau Merkel nicht verstanden. Natürlich haben wir das Recht, jeden zu kontrollieren und zu prüfen, ob er ein Einreiserecht hat. Und wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt und Asyl begehrt, kann er sofort zurückgeschickt werden. Das ist eindeutige Rechtslage. Andere EU-Staaten machen das so. Die Dänen schicken jeden zurück, der aus Deutschland kommt. Auch die Schweden weisen inzwischen zurück.“
Man kann aber doch nicht alles auf die EU-Grenzstaaten abladen!
Scholz: „Wenn das nicht geschieht, dann aus Solidarität. Aber es gibt aktuell keine Rechtsgrundlage für die Verteilung von Flüchtlingen in der EU. Um sie zu schaffen, bräuchte es einen einstimmigen Beschluss. Ich denke nicht, dass Ungarn, Polen, Tschechien zustimmen werden. Diese viel beschworene europäische Lösung ist eine politische Floskel.“
Aber wie könnte man die Staaten in Südeuropa entlasten?
Scholz: „Es geht zunächst um den Ausbau von Frontex zur Sicherung der Außengrenzen. Diese Grenzsicherung sollte – über eine entsprechende Ergänzung – im EU-Vertragswerk um eine gemeinsames europäisches Asylverfahren schon an der Außengrenze ergänzt werden.“
Aktuell wird diskutiert, abgelehnten Asylbewerber, die integriert sind und einen Job haben, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Was halten Sie von diesem so genannten „Spurwechsel“?
Scholz: „Einwanderung und Asylrecht muss man strikt auseinanderhalten. Ein solcher Spurwechsel würde alles durcheinanderwerfen und neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten schaffen. Der eine Meister will den Mitarbeiter behalten, der andere nicht ... Das kann nicht nach Gusto laufen, wir brauchen klare Rechtsmaßstäbe. Nur über ein Einwanderungsgesetz kann zuverlässig geregelt werden, wo wir Bedarf und wo wir keinen Bedarf für bestimmte Arbeitskräfte haben. Dann kann man fragen, ob ein Bewerber die Maßgaben erfüllt und bleiben kann.“ Bildzeitung
Der Fall um den Tunesier Sami A., dessen Klarname sich nicht einmal Wikipedia auszuschreiben traut, wird als eine der Absurditäten deutscher Rechtsgeschichte in die Hörsäle künftiger Juristen Einzug halten. Denn keine „Causa“ offenbart wie diese die unüberwindliche Diskrepanz zwischen Rechtsprechung und Rechtsempfinden, zwischen Recht und Politik, wie diese Farce.
Die Causa Sami A.
Zur Geschichte: A. kam 1997 nach Deutschland. Er versuchte sich als Student in Krefeld und Köln, brachte es jedoch zu keinem Abschluss und brach, nachdem sein Aufenthaltsrecht mehrfach bis zum Oktober 2005 verlängert worden war, sein Studium erfolglos ab.
Im Prozess um geplante islamische Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin, der 2005 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde, erklärte ein Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, A. sei Ende 1999 mit einer radikal-islamischen Untergrundorganisation über Saudi-Arabien nach Pakistan und von dort nach Afghanistan gereist. Dort sei er in einem Lager des Al-Qaida-Terroristen Osama bin Laden militärisch und ideologisch ausgebildet worden. Er sei bis in die Leibgarde des Chefterroristen aufgestiegen.
Obgleich A. den Kronzeugen der Lüge bezichtigte, verwickelte er sich in Widersprüche, sodass das Gericht seine entsprechenden Handlungen rechtskräftig feststellte. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass A. seit seiner Rückkehr von einer angeblichen Pilgerreise nach Deutschland als salafistischer Prediger für einen islamischen Gottesstaat geworben hatte, was als Bestätigung der Aussagen des Kronzeugen diente.
Die Stadt Köln hatte seine Aufenthaltsgenehmigung bereits 2004 nicht mehr verlängert – dennoch lebte A. mit seiner Familie nun bis zu seiner Abschiebung im Jahr 2018 in Bochum. In dieser Zeit agierte er nach Aussage eines damaligen Innenministers von Nordrhein-Westfalen unter dem Namen „Abu al-Moujtaba“ bzw. „Abu Mujtaba“ für den Islam, radikalisierte junge Moslems, die er für den Djihad zu begeistern suchte. Zwei von A. indoktrinierte Djihadisten aus Herne sollen 2017 bei US-Luftschlägen gegen den Islamischen Staat in Syrien zu Tode gekommen sein. Ermittlungsakten belegen zudem, dass A. enge Kontakte zu Abu Walaa hielt, welcher als Statthalter der islamischen Organisation in Deutschland gilt.
Einen ersten Versuch, den sich ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhaltenden A. abzuschieben, unternahm die Stadt Bochum im Jahr 2006. Zwei Versuche des Terroristen, gegen die Abschiebungsverfügung Einspruch einzulegen, wurden vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen. Eine Ausweisung erfolgte dennoch nicht. Vorsorglich hatte A. bereits im April 2006 Asyl beantragt. Er begründete dieses damit, dass ihm in Tunesien Haft und Folter drohen könnten – und die Haftbedingungen im nordafrikanischen Land unerträglich seien.
Doch auch diese Argumentation wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im September 2007 verworfen. Es lägen keinerlei begründete Voraussetzungen für Asylgewährung vor. A. wurde aufgefordert, das Land innerhalb einer Woche zu verlassen, andernfalls er mit Abschiebung rechnen müsse.
Der Auszuweisende ging gegen den Bescheid des BAMF vor, verzichtete nun allerdings auf einen Asylanspruch, sondern machte nur noch geltend, dass ihm in Tunesien Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängten daraufhin am 4. März 2009 ein Ausweisungsverbot – A. konnten sich trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung weiterhin in Deutschland aufhalten.
Parallel dazu hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage im Prozess des Jahres 2005 eingeleitet. Das Gericht stellte das Verfahren im Jahr 2009 gegen eine Zahlung von 300 Euro ein.
Der Rest ist bekannt. Nachdem A. trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung und Ablehnung eines Asylantrags von 2004 bis 2018 in Deutschland lebte, exekutierte das Landesinnenministerium am 13. Juli 2018 endlich die Abschiebeverfügung, flog den Salafisten mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 35.000 Euro aus. Am Vorabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch erneut ein Ausweisungsverbot verhängt, welches den Behörden erst nach erfolgter Abschiebung zuging. Am 13. Juli erklärte das Gericht die Abschiebung dann für „grob rechtswidrig“.
Nun begann etwas, das man mit halbwegs gesundem Menschenverstand nur noch als Farce aus Absurdistan bezeichnen kann.
Der Abgeschobene war zwar in Tunesien nach Überstellung inhaftiert worden, kam jedoch bereits am 27. Juli auf freien Fuß, da ein dortiger Untersuchungsrichter keine Verwicklung in Terroraktivitäten erkennen konnte. A. lebt seitdem in seiner Heimat ungefoltert und uninhaftiert als vorerst freier Mann.
Dennoch beschloss das Oberverwaltungsgericht Münster am 15. August 2018, dass A. durch die Stadt Bochum zurückgeholt werden müsse. Tunesien allerdings verweigert die Ausreise, da die Ermittlungen gegen A. noch nicht abgeschlossen seien.
Wir halten fest: A. ist in Tunesien. Er wurde 13 Jahre, nachdem seine offensichtlich wegen eines vorgeblichen Studiums erschlichene Aufenthaltsgenehmigung endete, in seine Heimat überstellt. A. versuchte dieses abzuwehren, da ihm in seiner Heimat Folter und unmenschliche Behandlung drohe. Mit genau dieser Begründung lehnten deutsche Gerichte die Ausweisung ab und forderten die Rückholung.
Tatsächlich aber verhält sich Tunesien streng rechtsstaatlich. Der angeblich von Folter bedrohte Mann ist auf freiem Fuß. Er wurde nicht gefoltert und nicht misshandelt. Spätestens damit dürfte der Beweis erbracht sein, dass von einer andauernden Aufenthaltserschleichung auszugehen ist, da eben jene angeblich zu befürchtenden Misshandlungen nicht erfolgt sind. Dennoch hält das Gericht an einer absurden Argumentation fest – die ihren Höhepunkt spätestens dann erreichen muss, falls A. tatsächlich aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden sollte. Dieser Fall kann nämlich nur dann eintreten, wenn Tunesien gegen den Salafisten keine Anklage erhebt, er also ein freier Mann ist, der nach Belieben in der Welt herumreisen und für den islamischen Terror werben kann.
Kommt A. nach Deutschland zurück, ist spätestens dann der Beweis erbracht, dass die Gerichte einer von A. aufgebauten Farce aufgesessen sind – womit unmittelbar die Abschiebungsverfügung greifen müsste und A. zurück nach Tunesien verbracht werden muss.
Doch diese Idiotie eines Zirkelschlusses, die die Anordnung des Gerichts in dem Moment sachlich konterkariert, in dem sie tatsächlich exekutiert würde, ficht die Richter nicht an. Sie verfahren ohne Rücksicht auf Logik und Rechtsempfinden nach dem Wortlaut ihres Gesetzes – daraus kann man ihnen nicht einmal einen Vorwurf machen, solange Deutschlands Gesetzgebung derart absurde Vorgehensweisen ermöglicht.
Und doch – das ist das eigentlich dramatische an dem Vorgang – schaufeln die Richter mit ihrem Vorgehen kräftig am Grab ihres eigenen Ansehens in der Bevölkerung. Ist den Menschen schon nicht zu erklären, wieso jemand, dessen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig festgestellt wurde, über ein Jahrzehnt unbehelligt in Deutschland leben und hier für Terrororganisationen werben kann, so ist ihnen die Farce einer verlangten Rückholung nicht zu erklären, die nur möglich sein wird, wenn die vorgeblich diese Rückholung unvermeidbar machenden Begründungen definitiv sich als vorgeschoben bewiesen haben.
Richterschelte wird in dieser Republik ungern gesehen. Und gelegentlich mit völlig irrealen Rundumschlägen jenseits jeglicher Sachlichkeit beispielsweise durch frühpensionierte Richter gekontert. Und doch muss die Frage gestattet sein, was die Richter im Falle A. jenseits ihrer offensichtlichen und letztlich als rassistisch zu beurteilenden Betrachtung des nordafrikanischen Staates, dem sie ohne juristischen Nachweis offenbar für eine rechtsfreie Bananenrepublik halten, antreibt.
Vieles deutet auf einen Machtkampf zwischen einer rot-grün-gefärbten Richterschaft und der schwarzgelben Landesregierung an Rhein und Ruhr hin. Es scheint nur noch darum zu gehen, die politisch Verantwortlichen des Rechtsbruchs zu bezichtigen – und zu diesem Zwecke vorgebliches Recht zu nutzen. Diese Tendenz eines Machtkampfes zwischen einer politischen Jurisdiktion und einer zunehmend unpolitischen Politik zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit bis hin zu absurden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wie der biologisch absurden Einführung eines „dritten Geschlechts“ ab.
Rechtsempfinden einer Mehrheit der Bürger und Rechtsprechung stimmen nicht mehr überein – und das kann nur bedeuten, dass Gesetze ihren Anforderungen, Recht im Sinne der Menschen zu sprechen, nicht mehr gerecht werden. Wodurch sich nunmehr die Richterschelte trotz der Absurdität mancher Beschlüsse wiederum relativiert. Denn die eigentliche Verantwortung dafür, dass Richter absurde Urteile fällen können, vielleicht sogar müssen, liegt bei jenen, die die Gesetze verabschieden. Folglich ist der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslage dahingehend zu korrigieren, dass solche Fälle wie jener des Sami A. künftig ausgeschlossen werden.
Das beginnt mit der Erteilung von Studienerlaubnissen, die offenbar an keinerlei Bedingungen geknüpft sind als an die Einschreibung an einer beliebigen Bildungsstätte. Es führt weiter über die Absurdität, dass jemand, der kein Aufenthaltsrecht hat, sich weitere 13 Jahre im Land aufhalten kann und dabei Sozialansprüche geltend macht – und dann noch zurückgeholt werden muss, wenn er endlich abgeschoben wurde. Und es endet letztlich bei einem Asylrecht, welches ursprünglich für politisch begründete Einzelfälle gedacht war und bereits seit Jahrzehnten missbraucht wird, um einen letztlich illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber ist gefragt – und bevor er sich Gedanken über ein Einwanderungsgesetz macht, sollte er erst einmal dafür sorgen, dass das geltende Recht nicht den kontinuierlichen Missbrauch des Rechts befördert. Denn andernfalls könnte es geschehen, dass die als absurd empfundene Rechtsprechung den Bürger von Gerichten und Rechtsstaat in einem Maße entfremdet, welches das System zum Einsturz bringt.
Auch deshalb sei zum Abschluss noch ein Wort an den Vorsitzenden des Richterbundes, Jens Gnisa, gerichtet, der im ZDF zur Causa Sami A. Stellung nahm. Gnisa sieht in der Forderung des Düsseldorfer Innenministers Herbert Reul, wonach richterliche Entscheidungen immer auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen sollten, eine „gefährliche Attacke auf unseren Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“.
Nun ja – Juristen, die völlig losgelöst das in Gesetzen und Verordnungen geschriebene Wort exekutieren, mögen zwar formal im Recht sein – ob sie aber recht haben und tatsächlich Urteile „im Namen des Volkes“ treffen, steht auf einem anderen Blatt und hat sich in der Geschichte des Öfteren als Irrtum erwiesen.
Ganz unabhängig davon hätte ich mir ohnehin diese Befürchtungen der Richterschaft um die Gewaltenteilung gewünscht, als ein Bundesminister der Justiz die Feststellung einer Straftat wie Volksverhetzung aus den Gerichten auf juristisch unqualifizierte Mitarbeiter irgendwelcher Internetkonzerne verlagerte.
Doch jene Verlagerung originärer Richteraufgaben auf Privatpersonen hatte seinerzeit, als Heiko Maas sein Zensurgesetz mit der Bezeichnung „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verabschieden ließ, sogar noch den Beifall der Richterschaft. Und so schärft auch dieses den Verdacht, dass es im Falle Sami A. am Ende gar nicht um Recht, sondern um Macht geht: Darum, wer darüber bestimmt, wer in diesem Land leben darf und wer nicht – nachdem die Bevölkerung darüber ohnehin schon der Mitentscheidung enthoben wurde.
Was wir derzeit erleben, ist kein Kampf um Rechtsstaatlichkeit, sondern ein Machtkampf zwischen einer offensichtlich ideologisch ausgerichteten Richterschaft und einer dieser missliebigen politischen Volksvertretung. Das wiederum ist eine Feststellung, die nicht als Kritik am Rechtsstaat an sich zu verstehen ist, sondern als Kritik an manchen Akteuren, denen offensichtlich das politische Ziel über dem zu stehen scheint, was als Recht zu verstehen wäre. Und dieses gilt im Zweifel für beide Seiten, die so gemeinsam den Rechtsstaat zu Grabe tragen. Thomas Spahn
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