Der Tiroler Landeshauptmann Günter Platter (ÖVP) hält es für ein Fehlurteil. Er steht jetzt nicht auf der Seite des Opfers, sondern „ganz klar und unmissverständlich“ auf der Seite der Bauern. Er „hofft, dass die Berufung Erfolg haben wird“.
Sein Stellvertreter, der ÖVP-Bauernbundobmann Josef Geisler, spricht gar von einer Katastrophe „für die Alm- und Weidewirtschaft“, die „bereits für den heurigen Almsommer“ schlagend würde.
Der Wirtschaftsbund-Obmann Franz Hörl sieht ein „Urteil mit fatalen Konsequenzen, weit über die gesamte alpine Landwirtschaft hinaus“.
Der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer gesteht, er habe „sehr schlecht geschlafen“, denn der Umstand, „dass Bauern und ihre Familien um Hab und Gut gebracht werden, lassen wir nicht zu“. Er wisse dabei das ganze Land hinter sich.
Und sogar die Grünen stimmen in die Justizschelte ein. Deren Landwirtschaftssprecher Georg Kaltschmid sagt, das Urteil verstoße „gegen jede Vernunft und Lebensrealität im alpinen Raum“.
Da wird also ordentlich Druck auf die Justiz gemacht im heiligen Land Tirol, Druck auf das Landesgericht Innsbruck. Dort hatte ein Richter offenbar ein Sakrileg begangen. Er hatte einen Bauern (oder eigentlich dessen Haftpflichtversicherung) dazu verurteilt, dem Witwer und dem Waisen einer 45 Jahre alten Touristin, wir nennen sie Maria K., Schadenersatz zu zahlen.
Denn eine Kuhherde des Bauern hat die Frau vor fünf Jahren zu Tode getrampelt. Sie hat sie niedergestoßen, hat ihr Lungen und Herz zerquetscht und fast alle Rippen gebrochen.
Die Tiroler Politik ist überzeugt: Schuld an dem Unglück hat einzig und alleine die Touristin, die im Sommer 2014 mit ihrem angeleinten Hund im Stubaital wandern wollte. Der Bauer, der seine Tiere nicht ordentlich verwahrte, weil er sich ein paar hundert Euro für einen Weidezaun sparte, der den öffentlichen Wanderweg von seiner Weide hätte trennen können: er ist Opfer einer offenbar von allen guten Geistern verlassenen, weltfremden Gerichtsbarkeit, die nun auch die jahrhundertealte Tradition der Almwirtschaft gefährde.
Die Bauernvertreter und der Landeshauptmann stilisieren den Fall also zu einer symbolischen Schlacht hoch: hier die Touristen, die in die Almen der Bauern eindringen und dort das Vieh mit ihren Hunden aufscheuchen. Und da die Bauern, die um ihre Existenz bangen müssen, weil sie jetzt österreichweit 2000 Almen absichern und 180.000 Kühe einhegen müssten.
Doch so einfach ist die Sache nicht. Der Fall ist etwas komplizierter. Es spricht nicht gerade für die Tiroler Bauernschaft, dass sie ihn so empört für ihre Interessen ausschlachtet, anstatt einmal den auch sprachlich so geschliffenen Richterspruch in Ruhe zu lesen. Was also ist wirklich geschehen?
Der Tiroler Richter hat es in seinem leicht verständlichen Urteil auf 104 Seiten zusammengefasst. Es ist noch nicht öffentlich, weil es nicht rechtskräftig ist, wie die Medienstelle des Gerichts mitteilt. Der Falter konnte das Dokument aber einsehen.
Die Pinnisalm im Stubaital, ein idyllisches Fleckchen Tirol. Hier laufen prächtige Wanderrouten zusammen, fast alle münden in den Pinnisweg. Der Pinnisweg, das ist wichtig, ist ein öffentlicher Weg, eine Gemeindestraße. Der Steuerzahler finanziert und schottert die Straße, die Gemeinde sichert sie und versichert all die Radfahrer, die hier gerne durchfahren. Rund 80 Autos passieren sie am Tag und im Schnitt 140 Wanderer. Beim beliebten Almsingen, einem Volksfest in der Gegend, kommen gar 1600 Menschen auf die Alm. Es ist also recht viel los. „Der Unfallbereich“, so schreibt der Richter, ist nicht irgendeine entlegene Alm, sondern „der am stärksten von Wanderern und Radfahrern und Fahrzeugen frequentierte Bereich“. Nicht nur Menschen tummeln sich hier, sondern eben auch Kühe. Die Kühe des Beklagten, den wir hier Josef K. nennen.
Entlang des Pinniswegs hat Josef K. deshalb auch Schilder angebracht. „Achtung Weidevieh! Halten Sie unbedingt Distanz! Mutterkühe schützen ihre Kälber. Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr!“ Er glaubte, damit sei der Sorgfalt Genüge getan. Aber so leicht ist es eben doch nicht. Wer damals den Pinnisweg betrat, ahnte nämlich nichts von der Gefahr, die hier offenbar lauerte.
Dabei sehen die Kühe der Rasse Tiroler Grauvieh ganz niedlich aus. Es sind eigentlich „Fluchttiere“, meistens. Im Umgang mit Grauvieh, so wird ein Sachverständiger aussagen, sind allerdings „Respekt und Sachverstand gefragt“, zumal wenn es in „Mutterkuhhaltung“ gehalten wird. Die Kühe haben bei dieser sanften Form der Almwirtschaft die Kälber bei sich. Und manche Kühe reagieren deshalb besonders gereizt, der Mutterinstinkt macht sie aggressiv.
Hunde etwa haben die Kühe in ihren Gehirnen als angreifende Wölfe abgespeichert. Wenn einer in ihr Revier eindringt, ergreifen die Paarhufer daher meist die Flucht – aber im Flachland formieren sie sich auch gerne zum Angriff. Was viele Wanderer nicht wissen: Innerhalb weniger Sekunden kann das Tiroler Grauvieh bis zu 30 Stundenkilometer erreichen. Wie eine Panzerkompanie walzen sie dann alles nieder, was nicht schnell genug davonlaufen kann. Etwa Menschen.
Heute gibt es deshalb entlang des Pinnisweges einen elektrischen Weidezaun, der die Alm von der öffentlichen und von Touristen genutzten Straße trennt. Rund 200 Euro kostete er, wie das Gericht feststellte. Er schützt die vielen Ausflügler vor den leicht reizbaren Mutterkühen.
Im Jahr 2014, als das Unglück geschah, gab es diesen Zaun jedoch nicht. Dem verantwortlichen Bauern aber war damals schon klar, dass seine Tiere aggressiv waren. Zumindest sagen das Zeugen aus. Dem Hüttenwirt der Pinnisalm war auch bekannt, dass die Kühe bereits andere Wanderer attackierten. Er wusste, dass sie „herunterspinnen“. So hatte er das genannt. Eine Zeugin sagt aus, der Wirt habe mit dem Bauern deshalb sogar oft gestritten. Der Anwalt des Bauern, Ewald Jenewein, bestreitet das. Er habe nichts von der Gefahr gewusst.
Am 17. Juli 2014, also elf Tage vor dem tödlichen „Unglück“, spaziert etwa Cornelia G. von der Bergstation des Elfer-Lifts zur Pinnisalm, ihren Hund an der Leine. Plötzlich nimmt sie „ein Vibrieren“ wahr, wie sie vor Gericht erzählte. Es ist eine Kuhherde, die auf sie zustürmte. Ihre Familie wird eingekreist, ihr Mann angerempelt. Der Hund schlüpft aus der Leine. Die Kühe ihm nach. Das rettet Cornelia G. das Leben. Der Hüttenwirt Christian S. nimmt einen Rechen und vertreibt das Vieh.
Elf Tage später der nächste Zwischenfall. Nun wandert die Italienerin Laura G. zur Pinnisalm. Ihr Mann und vier kleine Kinder begleiten sie. An der Leine führt sie einen kleinen Beagle und einen Golden Retriever, einen Welpen, der noch nie eine Kuh gesehen hatte. Er beschnuppert ein Kalb. Und schon ist auch Laura G. von der Herde umringt.
Es wird auch für sie lebensgefährlich. Eine Kuh spießt sie auf die Hörner. Ihr Rucksack rettet ihr das Leben. Denn die Spitzen der Hörner bleiben darin stecken. Laura G. schlägt am Boden auf, sie erleidet Schürfwunden und Prellungen. Ihr Mann schreit um Hilfe. Wieder kommt der Hüttenwirt Christian S., prügelt auf die Kühe ein, so fest, dass ein Stock abbricht. Erst mit einem Rechen vertreibt er das Vieh.
Die Herde, so hält das Gericht fest, sei nun „in Aufregung versetzt worden“. Davon konnte die deutsche Touristin Maria K., 45, nichts ahnen.
Nur 15 Minuten nach der Attacke gegen Laura G. wandert auch sie bei Kaiserwetter hinunter zur Pinnisalm. Ihren Hund hält sie an der Leine, fixiert diese mit einem Karabiner an ihrem Gürtel. Er läuft brav auf jener Seite, die der Herde abgewandt ist. Er ist ruhig, er bellt nicht, er greift auch kein Tier an.
Doch die Rinder wittern wieder „Wolf!“. Sie umkreisen die Frau, stoßen sie mit den Hörnen, werfen sie in die Luft. Maria K. will den Karabiner öffnen, doch sie schafft es nicht. Wäre der Hund entkommen, wäre ihr Leben vielleicht gerettet worden, weil die Herde von ihr abgelassen hätte. Doch sie wird zu Tode getrampelt und stirbt noch vor Ort. Ihr Mann sagt vor Gericht aus, sein Leben habe seinen Sinn verloren. Nur der gemeinsame Sohn halte ihn vom Suizid ab.
Der Richter hält nach Schilderung dieses „Unfalls“ fest, dass er nicht passiert wäre, wenn ein Elektrozaun montiert gewesen wäre. Der Richter stellt auch fest, Maria K. wäre noch am Leben, wenn die Tiere zumindest mit Glocken behängt gewesen wären. Maria K. hätte die tobende Herde hören und rechtzeitig flüchten können. Und noch etwas sagt der Richter: Dem Bauern war die touristische Nutzung der Pinnisalm nicht nur bekannt, er hatte Wanderer, Radfahrer und Hunde beobachtet. Er wusste, dass seine Kühe sensibel reagieren. Und weil er all das wusste und nichts zum Schutz der Menschen unternahm, haftet er: für die Begräbniskosten, für das Trauerschmerzensgeld und für eine Rente – 1212 Euro monatlich für den Ehemann und 352 Euro monatlich für das hinterbliebene Kind. Ein Skandalurteil? Der Niedergang der Almwirtschaft? Ein Beweis dafür, dass wir kein Risiko mehr eingehen wollen? Oder doch einfach nur die präzise richterliche Feststellung, dass Landwirte – so wie andere Unternehmer auch – für ihren Betrieb haften, zumal wenn ihre Tiere auf öffentlichem Grund und in der Nähe von beliebten Ausflugswirten weiden? Die nächste Instanz wird es entscheiden. Florian Klenk
Bin gespannt, wie das mit den Herdenschutzhunden wird.
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