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Dienstag, 26. März 2019

Uploadfilter gibt es längst!



Liebe Freunde
Auf diesem Bild ist das letzte bekannte Foto von George Gershwin zu sehen, aufgenommen im Jahr 1937. Der grosse Komponist verstarb am 11. Juli 1937.
Wie die meisten es bemerkt haben dürften, bin ich ein Sammler seltener Schallplatten aus den Jahren 1922 bis circa 1932. Diese Schallplatten, die ich meist im Topzustand sammle, nehme ich professionell auf und restauriere die Aufnahme mit modernster Software und Methoden, die mein Geheimnis sind. Es gibt Experten, die der Ansicht sind, dass ich zu den besten Soundrestauratoren für diese Art von Aufnahmen gehöre. Ich würde dies zwar bestreiten, aber gleichzeitig einräumen, dass viele meiner Restaurationen besser sind als das, was man gewöhnlicherweise von der Musikindustrie erhält, etwa in der Form einer gekauften Musik-CD.
Meine Aufnahmen stelle ich meistens auf YouTube und untermale die Musik mit alten Fotos. Mein Channel "Atticus Jazz" hat fast 7000 Abonnenten und mittlerweile über 2,6 Mio. Views...
In urheberrechtlicher Hinsicht ist es so, dass eine Komposition für die Zeit von 70 Jahren nach dem Tod des Komponisten geschützt wird. Bei George Gershwin sind diese 70 Jahren im Jahr 2007 abgelaufen.
Hinzu kommt der Schutz der Aufnahme selbst, die ebenfalls 70 Jahre geschützt wird und zwar ab dem Zeitpunkt der Aufnahme...
Wenn ich ein etwas berühmteres Stück zu einem Video verarbeite, bekomme ich unmittelbar nach dem Upload von YouTube regelmässig (nicht immer aber meistens) einen Hinweis darauf, dass das von mir auf YouTube gestellte Aufnahme (in 99% der Fälle geht es um die Aufnahme und nicht um die Komposition) urheberrechtlich geschützt sei.
YouTube weiss dies, weil YouTube bereits seit einigen Jahren Upload-Filter einsetzt und diese die Musikstücke erkennen. Das Problem ist allerdings, dass diese Aufnahmen - wobei ich nur die historischen Aufnahmen anspreche - urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind. Bei Kompositionen sieht das anders aus, aber die sog. Copyright Claim, die ich erhalte, richtet sich - wie erwähnt - nicht gegen die Missachtung der Rechte des Komponisten sondern gegen den angeblich unrechtmässigen Gebrauch der Aufnahme.
In der Regel mache ich gegen diese Rechtsgeltendmachung selbst einen Copyright Claim und in circa 50% der Fälle wird mein Protest vom Unternehmen akzeptiert. Es ist nicht YouTube sondern das Unternehmen, welches den Entscheid fällt...
Nun ist es so, dass ich vor nicht allzu langer Zeit eine George Gershwin Aufnahme auf YouTube gestellt habe. Es handelt sich dabei um ein Piano Solo von George Gershwin, von ihm selbst gespielt und aufgenommen im Jahr 1926.
Grundsätzlich haben Unternehmen der Musikindustrie überhaupt kein Recht auf eine solche Aufnahme. Weder besteht ein Recht für die Komposition noch eines für die Aufnahme, die 93 Jahre alt ist...





Da ein Unternehmen Copyright geltend gemacht hat, ist es nun so, dass meine Aufnahme nur mit Werbung auf YouTube zu sehen ist. Durch diese Werbung verdient das entsprechende Unternehmen der Musikindustrie Geld mit meiner Arbeit, wobei ihre eigenen Produkte im Gegensatz zu meiner Restauration minderwertig sind...
So funktionieren Upload-Filter, die bereits im Einsatz sind...
Dies im Sinne eines Vorgeschmacks, was uns noch bevorsteht, nachdem das regulierungswütige EU-Parlament die Urheberrechtsreform durchgewunken hat...   Emrah Erken


Emrah Erken zum Islam

Emrah Erken zur Zeit vor der Scharia




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