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Mittwoch, 22. Juli 2020

Standhaft





KASSEL. Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera hat am Montag zu Beginn des Prozesses gegen ihn seine Äußerungen über Homosexuelle verteidigt. „Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt meiner Aussagen“, sagte Kutschera laut der Nachrichtenagentur dpa vor dem Amtsgericht Kassel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter dem Vorwand „biowissenschaftlicher Fakten“ Homosexuellen eine Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu attestieren.

Kutschera kündigte hingegen an, die Korrektheit seiner Darlegungen zu belegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Juni 2019 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdunggegen den Biologen. Er hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.

Zudem ergänzte er in dem Gespräch mit dem Nachrichtenportal kath.net, die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ sei eine „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“. Kinder lesbischer Paare, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, bezeichnete er als „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“.

Er begründete seine Aussagen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. „Im Lauf der Evolution der Säuger hat sich, über 150 Millionen Jahre hinweg, die Mutter-Kind-Bindung als stärkstes Band überhaupt herausgebildet.“ Wenn nun einem Kind etwa die Mutter entzogen werde, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“.

Der Kasseler Professor war bereits 2015 in die Kritik geraten, weil er die Gender-Forschung als „Unfug“, „Werk einer feministischen Sekte“ und „quasi-religiöse Strömung“ bezeichnet hatte.  JF





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