Historischer Augenblick, an dem es sich nicht nur Goethe zu zitieren ziemt:
„Er aber, der Haldenwang, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken!”
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde der AfD gegen den hessischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 stattgegeben. Die Richter zwingen mit ihrem Beschluß das Land Hessen im Wege einer einstweiligen Anordnung, „näherbezeichnete Angaben zum ‘Flügel‘ im Hessischen Verfassungsschutzbericht 2019 zu löschen“ und es ferner „zu unterlassen, diese Berichterstattung in jedweder Form weiter zu verbreiten“, wie es in einer Erklärung heißt. Zudem wurde das Land verpflichtet, durch eine Pressemitteilung richtigzustellen, daß die beanstandete Berichterstattung rechtswidrig war. Der Beschluß ist unanfechtbar.
In der beanstandeten Fassung des Berichtes heißt es demnach, der „Flügel“ sei die größte Teilorganisation innerhalb der AfD im gesamten Bundesgebiet. In Hessen verfüge er geschätzt über ein „rechtsextremistisches Potential“ von um die 600 Personen. Die Richter rügen, daß es für die Angabe eines „Personenpotenzials“ „gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte“ bedürfe. Für diese willkürliche Angabe der hessischen Verfassungsschützer hätten jedoch „solche Anhaltspunkte nicht vorgelegen“. Der angegebene Wert, der Einfluß auf die „Einordnung und die Außenwirkung maßgeblich“ sei, halte – so die schallende Ohrfeige für die hessischen Schlapphüte – „einer Plausibilitätskontrolle nicht stand“. Das hessische Innenministerium war offenbar nicht in der Lage, „zusätzliche landesspezifische Anhaltspunkte“ zum „Flügel“ der AfD aufzubringen, weil er wegen seiner in Hessen „gering ausgeprägten Strukturen und seiner fehlenden Präsenzen“ stark begrenzt gewesen sei.
Derartige Aussagen verletzten laut den Richtern den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Recht der Partei, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Zudem seien sie nicht durch die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeit des Verfassungsschutzes gedeckt.
Der AfD-Ko-Landessprecher Klaus Herrmann bergrüßte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT die Gerichtsentscheidung. Sie bestätige, wie wichtig es sei, daß sich die AfD mit aller Energie juristisch gegen die rechtswidrige Verleumdung durch den Verfassungsschutz zur Wehr setze: „Diese Behörde scheint zu einem politischen Handlanger von Regierungsinteressen verkommen zu sein. Dem gilt es jetzt mit allen rechtstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.“
Am Mittwoch hatte indes das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als Rechtsextremismus-Verdachtsfall eingestuft. Damit kann der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, darunter die Überwachung des E-Mail-Verkehrs oder das Einsetzen von V-Leuten. Davon ausgenommen seien vorerst Abgeordnete in Bund, Ländern und EU-Parlament sowie Kandidaten für die Wahlen in diesem Jahr. Auch hier setzt sich die AfD in mehreren Verfahren vor Verwaltungsgerichten zur Wehr. JF
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