Das Truppendienstgericht Süd in Koblenz hat das gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) verhängte Verbot, den Dienst auszuüben und die Uniform zu tragen, aufgehoben. Die im Dezember 2019 durch den Kommandeur der Eliteeinheit angeordneten Maßnahmen seien rechtswidrig, so die Richter in ihrem Beschluß.
Der Berufssoldat im Rang eines Oberstabsfeldwebels war seinen Vorgesetzten im November 2019 vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) zur sogenannten Verdachtsperson in der Bundeswehr gemeldet worden, da gegen ihn „vorhaltbare Erkenntnisse mit Bezug zum Extremismus“ vorlägen. Begründet wurde dies unter anderem mit Profilbildern in Messengerdiensten wie WhatsApp. Dort habe der Betreffende unter anderem ein brennendes Sonnenrad sowie den Schriftzug „Zero Tolerance“ verwendet. Zudem habe er laut anonymen Auskunftspersonen „skurrile“ Inhalte auf Facebook gepostet und beispielsweise Beiträge der AfD geteilt. Außerdem wurde ihm vorgehalten, ein sogenannter Reichsbürger zu sein.
In Befragungen durch den Militärischen Abschirmdienst hatte der Soldat stets betont, daß er ein Fan Norwegens sei und sich deswegen mit nordischer Mythologie befaßt hatte. Aus diesem Interesse rührten auch seine Tätowierungen. Der Nachrichtendienst bewertete dies jedoch als nicht glaubwürdig und sah in den verwendeten Motiven den Ausdruck „einer tief verwurzelten inneren rechtsextremistischen Haltung“.
Im Dezember 2019 durchsuchten Feldjäger das Dienstzimmer sowie persönliche Sachen, das Auto und das private Mobiltelefon des Oberstabsfeldwebels. Die Durchsuchungen verliefen ohne Ergebnisse. Nach einer schriftlichen Anhörung ordnete der Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, gegen den zuvor mehrfach sicherheitsüberprüften Kommandosoldaten ein Dienstausübungs- und Uniformverbot an. Begründet wurde dies damit, daß insbesondere wegen einer tätowierten Odalrune „begründete Zweifel an seiner Einstellung zur verfassungsmäßigen Ordnung“ bestünden. Auch vor dem Hintergrund einschlägiger Presseberichte bestehe die „Gefahr der massiven Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit“.
Mit seinem Beschluß gab das Koblenzer Truppendienstgericht der
Beschwerde des Portepeeunteroffiziers recht. Demnach, so die Richter,
lagen bereits zum Zeitpunkt der gegen den Soldaten verhängten Maßnahmen
keine ausreichenden Umstände vor, begründete Zweifel an dessen
Einstellung zur verfassungsmäßigen Ordnung zu hegen. Auch enthielten
seine Tätowierungen keine Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, im „Umgebungszusammenhang der Runen“ entstehe „kein
spezifisch nationalsozialistischer Zusammenhang“, heißt es in der
Begründung. Die Motive der nordisch-germanischen Mythologie enthielten
Symbole, die gerade keine Verwendung in rechtsextremistischen Kreisen
finden würden. JF
Mit der Entscheidung des Koblenzer Truppendienstgerichts hat die Bundeswehr eine erneute juristische Niederlage gegen ein Mitglied des Kommandos kassiert.
Unterdessen hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) disziplinare Vorermittlungen gegen KSK-Kommandeur Kreitmayr wegen des Verdachts auf Verletzung der Dienstpflichten eingeleitet. Hintergrund ist die sogenannte Munitionsamnestie. „Wie jeder Soldat hat Brigadegeneral Kreitmayr ein faires und transparentes Verfahren verdient, das auch seine Motive und die Hintergründe berücksichtigt“, sagte die Ministerin. Für sie sei klar, „daß die Kultur der systematischen Mißachtung von Regeln beim Umgang mit Munition vor der Übernahme des Kommandos durch General Kreitmayr auch Fragen an die Kommandoebene des KSK“ sowie an die zuständige Dienstaufsicht aufwerfe. Während der disziplinaren Vorermittlungen bleibe Kreitmayr auf seinem Kommandeursposten.
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