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Dienstag, 21. Dezember 2021

EU-Recht steht jetzt über den Verfassungen der EU-Mitgliedländer

Was sich derzeit – während alles sich auf Corona-Maßnahmen konzentrieren soll — an Umbau des Rechtsgefüges zwischen Nationalstaaten und EU abspielt, übertrifft in seiner grundstürzenden Bedeutung alles bislang Dagewesene: 

 
Heute hat der Europäische Gerichtshof wieder einmal im Sinne der Machtausweitung der EU-Institutionen entschieden und ein weitreichendes Urteil gefällt: EU-Recht steht über den Verfassungen der EU-Mitgliedländer und kann diese ggf. überschreiben. Dadurch verlieren die Staaten endgültig ihre Souveränität. Wir erinnern uns, daß die EU-Kommission in Gestalt von „unserer“ Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangenes Jahr bereits mit einem Verletzungsverfahren gegen Deutschland gedroht hat, wenn das Bundesverfassungsgericht sich gegenüber dem angeblich übergeordneten EuGH eigene Kompetenzen 'anmaßt'. Die heutige Entscheidung und die entrechtende Finanzpolitik (insb. unter Scholz, der nicht nur ein Verfechter der geplanten europäischen Arbeitslosenversicherung ist, sondern auch den schon angelaufenen „Wiederaufbaufonds“ zu verantworten hat, wo Deutschland unter einem pseudo-Corona-Framing ungeheure Sonderzahlungen an die Südländer leistet) zeigen, daß ein Austritt Deutschlands aus dieser EU immer dringender wird.
 
Deutschland kann Regelungen da, wo sie im Interesse des Landes sind, mit den betroffenen Staaten gesondert aushandeln, ggf. zusammen mit finanz- und wirtschaftsstabilen Partnerländern.
 
Halten wir fest: Die EU bringt Deutschland keine wesentlichen Vorteile, die über jene einer Freihandelszone und Pflege nachbarschaftlicher Beziehungen hinausgehen, was beides auch ohne Brüsseler Zentralstaat möglich ist; dafür bringt sie aber immense Nachteile: kein effektiver Schutz von Binnen- und Außengrenzen der EU, Transferzahlungen in Billionenhöhe, Verlust der eigenen Souveränität, Entdemokratisierung durch Zentralisierung und Übertragung der Entscheidungsebene an eine transnationale Bürokratie.
 
Quelle: hier



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