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Montag, 27. Dezember 2021

Nur totalitäre Regime heben das Analogieverbot auf

Das bundesdeutsche Strafgesetzbuch kennt keine schwammigen Begriffe wie „Haß und Hetze“, müßte die Juristin Faeser wissen („Hetze“ gab es aber, das sollte zu denken geben, im DDR-Gesetzbuch). Das deutsche StGB enthält Delikte wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung. Durch den Einsatz des Gummibegriffs „Haß“ würde das Strafrecht entgrenzt. Legale und legitime Äußerungen und Meinungen sollen, wenn sie den Aposteln einer verschärften Political Correctness mißfallen, von der Polizei verfolgt werden, so der gefährliche Traum der neuen Innenministerin.

In der Sowjetunion und im NS-Recht gab es kein Analogieverbot. Jede Abweichung vom Mainstream war unter diesen Umständen gefährlich.

Aber die bedrohliche Entwicklung, die uns erfasst hat, kommt diesmal direkt aus den formal freiheitlichen, parlamentarischen Demokratien, offenbar weil die Medien dort vom Schlamm meiner Generation dominiert werden, einer Generation, die ausnahmslos den Weisungen von 1968 folgt.

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