https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov./16689555/
„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern einer Gewalttat (…) sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.” (7. November 2019, hier)
(weiter hier)
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