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Montag, 2. März 2020

Inconsistencies…that is the hallmark of truth

Die Verurteilung Harvey Weinsteins kam nicht nur ohne einen einzigen tatsächlichen oder wenigstens gefälschten Beweis aus, sondern setzte sich zudem über viele Gegenbeweise seiner Schuld hinweg, als ob sie nicht existierten oder schlimmer gar, wendete diese gegen Weinstein.
Mit der Behauptung der Staatsanwältin „Inconsistencies…that is the hallmark of truth“ wurden die Zeuginnen der Anklage von jedem Anspruch an Plausibilität in ihren Schilderungen befreit. Als Kehrseite der Dämonisierung von Weinsteins Körper und Macht drängte die Anklage die Zeuginnen dahin, sich selbst in Hinblick auf ihr Verhalten in den langjährigen Beziehungen mit Weinstein im Zeugenstand zu erniedrigen: zu „Ameisen“, die der „Herr des Universums“ jeder Zeit hätte „ohne Konsequenzen zertreten“ können, zu „willenlosen“ Puppen oder naiven Fischen, die von den unsichtbaren Fäden oder „Ködern“ Weinsteins „manipuliert“ wurden.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Angeklagten während des Prozesses nicht nur als „Monster“, sie ersetzte die kaum behauptete Gewalttätigkeit Weinsteins durch das Verführerische seiner Stellung in Hollywood und nahm die „Opfer“ fürs eigene Karrierestreben zugleich aus jeder Selbstverantwortung, indem sie Weinsteins Einfluss in Hollywood wörtlich zum „Lebkuchenhaus“ erklärte – und damit Weinstein zur Hexe und seine „Opfer“ zu Hänsel und Gretel, als deren Supporter die Geschworenen den Angeklagten (um im Bild zu bleiben) endlich in den Ofen zu schieben hätten.
Es war kein reiner Aussage-gegen-Aussage-Prozess.

Es gab aus der damaligen Echtzeit von den heutigen Aussagen unabhängiges überliefertes Material. Nur sprach es in Gänze evident gegen die Zeuginnen und für Weinstein. Wie aber konnten hunderte liebevolle Textnachrichten der „Opfer“ an Weinstein, ebensolche Äußerungen über den einstigen Gönner und Förderer gegenüber Dritten, im Terminkalender mit Herzen und Blumen verzierte Eintragungen zu Treffen mit Weinstein und als einvernehmlich eingestandene Sexualakte unmittelbar nach den behaupteten Untaten geradezu zu Beweisen seiner Schuld mutieren?

Ganz einfach, weil Weinstein über teilweise 3.000 Kilometer räumliche Entfernung hinweg in dem Sinne die Finger seiner „Opfer“ beim Tippen von Nachrichten dirigierte und dafür sorgte, dass sie proaktiv seine Nähe suchten, als er mittels schwarzer Magie bei ihnen jenes Stockholm-Syndrom (die emotionale Bindung der Geisel an den Geiselnehmer) auslöste und aufrechterhielt, das Mimi Haleyi, für deren Aussage Weinstein 2 Jahrzehnte Gefängnis drohen, erst 9 Jahre nach dem Beziehungsende und dank MeToo überwinden konnte…
Was sind das für Zeiten, in denen eine solche Fiktion als über jeden Zweifel erhaben gilt.

Die surreale Prozessführung gegen Weinstein samt dessen Verurteilung wird in Deutschland ignoriert, durchgewunken oder gar als Triumph der Frauen(bewegung) beziehungsweise der Opfer sexuellen Missbrauchs gefeiert. Wer es dennoch – recht vereinzelt – wagte und wagt, Weinsteins Recht auf einen fairen Prozess zu verteidigen, wer sich weigerte und weigert, 30jährige Frauen der 1990er und 2000er wie unmündige Kinder zu behandeln, gilt gleichsam als Sympathisant eines Serienvergewaltigers und/oder Frauenhasser.

Nicht einer der hierzulande zahlreichen Antisemitismusbeauftragten oder Antisemitismusforscher findet es wenigstens irgendwie seltsam, wenn ein Jude erst weltweit zum Sündenbock für alles, was im Verhältnis der Geschlechter schief läuft, gemacht und dann in Folge einer medialen Hexenjagd auch noch juristisch verurteilt wird.

Auch zur Frage, was nicht erst die Verurteilung, sondern schon die Anklageerhebung (bei dieser dürftigen Beweislage) – die sich durchsetzende MeToo-Bewegung insgesamt – für die (Selbst-)Wahrnehmung von Frauen und auch die heterosexuelle Liebe bedeutet, nehmen kritische Stellungnahmen in der deutschsprachigen Öffentlichkeit seit 2018 sukzessive ab.
Nochmal: Mann hat mit Frau vor 9 Jahren eine lockere 2jährige Beziehung geführt, die sich in zahlreichen von der Dame verschriftlichten Zuneigungsbekundungen bei gleichzeitiger Abwesenheit von Beschwerden über auch nur ein Fehlverhalten dokumentiert – und hat dennoch keine Chance, sich gegen den Vorwurf zu wehren, diese Beziehung mit einem Sexualverbrechen initialisiert [sic] zu haben. Wenn das Schule macht, wäre jedem Mann aufgegeben, jeden Sexualakt mit einer Frau mit versteckter Kamera zu filmen, wobei ihm im Fall, dass er älter, hässlicher oder wohlhabender ist als die Frau, immer noch nachgewiesen werden kann, dass die sichtbare Einwilligung der Frau bloß Resultat von Verhexung ist.

Als – wie zu befürchten steht – einen der letzten Einsprüche gegen die offenkundigen gesellschaftlichen Rückschritte empfehle ich diesen von Sarah Pines fürs Archiv.

Inhaltlich ändert die Verurteilung Weinsteins an meiner auf Achgut.com am 11.02. publizierten Halbzeitanalyse des Prozesses nichts (ich habe ihr auf meiner Website lediglich ein paar Updates in Detailfragen hinzugefügt). Auch das Fazit kann stehen bleiben:
Solange das Rechtsprinzip: „Im Zweifel für den Angeklagten“ noch gilt, ist nichts anderes denkbar als ein Freispruch in allen fünf Anklagepunkten […]. In Zeiten von Selbstviktimisierung und des Gesinnungsimperativs „Believe all victims“ kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschworenen einen Hexer hinter Gittern sehen wollen…
Einzig meine Prognose „Von der sich abzeichnenden Blamage – dem, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, Freispruch Weinsteins – liest man in deutschen Mainstreammedien indes so wenig wie davon, dass es eine Blamage mit Ansage gewesen sein wird. […] Das Realitätsprinzip könnte die Journaille also zeitnah eiskalt erwischen“ scheint sich nun ihrerseits an der (scheinbar selben) Realität blamiert zu haben, die mich kalt erwischt.

In dem Fall sind Wahrscheinlichkeit und Wirklichkeitsbezug allerdings eine Frage des Standortes. Während ich in Deutschland mit meiner „Medienschelte“ dumm dastehe, kam die Verurteilung im pluralistischen Amerika für viele Beobachter durchaus überraschend.
Beispielsweise erschien noch am 20. Februar in der progressiv-linksliberalen (!) Wochenzeitschrift The Nation ein Artikel der Autorin JoAnn Wypijewski, der die Stimmung unter den Zuschauern nach der Verhandlung reflektierte und einen Freispruch (oder eine „hung jury“, die den Prozess zum Platzen gebracht hätte) nicht nur für sehr wahrscheinlich, sondern – gemessen an dem, was vor Gericht präsentiert wurde – auch für vernünftig hielt.
Dass das Jury-Urteil in keinem rationalen, nüchternen, realistischen Bezug zu den „evidences“ steht, davon könnten sich Interessierte selbst ein Bild machen. Zu jedem Prozesstag hat der Podcast The Harvey Weinstein Trial Unfiltered eine ausführliche Sendung veröffentlicht.
Ich danke Sandra Taubert für wichtige Hinweise.  Thomas Maul

Entscheidend ist das Wörtlein "überzeugend", wenn befangene Richterinnen unterwegs sind.

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