Ein junger Syrer, dessen Alter nicht ermittelt werden konnte, wurde von
der Jugendkammer des LG Magdeburg wegen „Körperverletzung mit
Todesfolge“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Ein
knallhartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Justizbehörden über zwei
Jahre brauchten, um überhaupt Anklage zu erheben. Er sei, behauptete der
junge Syrer, von einem Deutschen „rassistisch beleidigt“ worden, könne
sich aber „an die Worte nicht mehr erinnern“. Bis er am letzten
Verhandlungstag zugab, er sei „wütend“ gewesen und habe deswegen
zugeschlagen. Dabei zeigte er so viel Reue wie ein Fleischwolf bei der
Herstellung von Hackepeter. Hier die ganze Geschichte.
Chronologie der Ungerechtigkeit
Ein typischer Fall von "Inländer-Rassismus"
Es sind immer wieder Frauen, die solche Urteile fällen.
Gniffke und Frey haben sich in diesem Zusammenhang nichts vorzuwerfen. Im Gegenteil!
Aus Schweizer Sicht
Was bin ich froh, dass es außer Deutschland noch zwei andere deutschsprachige Länder gibt!! Nicht auszudenken, was mit den Medien geschehen würde, wenn die EU tatsächlich zu einem Staat würde, in dem Deutschland das größte Gewicht hätte! Die Deutschen ertragen keinen Pluralismus. Jedenfalls die deutschen Deutschen nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.