Stationen

Sonntag, 5. Dezember 2021

Die Aufhebung der Gewaltenteilung

Zugegeben, es erscheint als nahezu unlösbare Aufgabe: einerseits der freiheitliche Rechtsstaat mit selbstbewussten Bürgern, die ihre Grundrechte jeden Tag in Anspruch nehmen und es nicht einsehen, wenn man sie darin beschränken will. Andererseits derselbe Staat, der zwar dem Einzelnen ein maximales Maß an Freiheit, der Allgemeinheit aber auch ein Mindestmaß an Schutz bieten soll. Der einer Pandemie wirksam begegnen muss, die er selbst noch nicht einschätzen kann. Der also letztlich individuelle Freiheit zugunsten kollektiver Sicherheit beschränken muss, dabei aber nie zu weit gehen darf. 
 
Außer er hat ein Bundesverfassungsgericht wie dieses. Auf das höchste deutsche Gericht kann sich nur noch einer verlassen: die Bundesregierung.
Was befürchtet wurde, ist wahr geworden: Das Gericht winkt in seinen am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen alle strittigen Corona-Massnahmen der Bundesregierung einfach durch. Es übernimmt deren Argumentation. Ist es das, was beim Abendessen im Kanzleramt am letzten Gültigkeitstag der «Bundesnotbremse» besprochen wurde? Mehr als 8000 Antragsteller wehrten sich – unter anderem gegen die Grundrechtseingriffe, gegen nächtliche Ausgangssperren, gegen Kontaktbeschränkungen und gegen Schulschließungen.
Das Gericht arbeitet einmal auf 124 und einmal auf 85 Seiten das Standard-Prüfschema ab, als ob es eine Jura-Klausur wäre. Für die Eignung einer Maßnahme reicht hierbei schon, wenn der gewünschte Erfolg erzielt werden «kann». Eine echte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Antragsteller findet nicht statt. Sogar die nächtlichen Ausgangssperren werden als zulässig angesehen, obwohl eine Infektionsgefahr nachts draußen faktisch nicht bestand. Der Grund: Die Ausgangsbeschränkungen dienten dazu, Partys und Treffen in Innenräumen zu verhindern, und waren leichter zu kontrollieren als solche Zusammenkünfte.

Erstmals gesteht das Gericht den Kindern einen Anspruch dem Staat gegenüber auf schulische Bildung zu – um dieses Recht gleich wieder zu verwässern. Ja, die Schulschließungen seien ein schwerwiegender Eingriff gewesen, aber schließlich sei es um Leben und Gesundheit gegangen, da sei das gerechtfertigt. Es gab ja Distanzunterricht, dann ist es nicht so schlimm. Diesen müssten die Länder dann einfach organisieren, dazu waren sie ja verpflichtet, und dafür haben sie auch extra Geld bekommen.
Haben die Richter zur Kenntnis genommen, wie die Realität in Deutschland aussieht? Distanzunterricht gab es an einigen Schulen, anderswo klappte gar nichts. Besonders Kinder aus bildungsfernen Familien, in denen Eltern keine Unterstützung leisten können, wurden abgehängt. Lernstandserhebungen zeigen es. Depressionen, Ängste und psychische Störungen bei Jugendlichen haben massiv zugenommen. Eine verfettete Verwaltung in einem überbürokratischen föderalen Staat schaffte es nicht, in vertretbarer Zeit chancengleichen Distanzunterricht auf die Beine zu stellen. Dieses Problem kann freilich auch das Bundesverfassungsgericht nicht lösen.

Das Gericht hat sich von «sachkundigen Dritten» beraten lassen, und zwar teilweise von denselben Experten, die auch schon die Bundesregierung beraten hatten. Als ob die nötige Kontrolle so überhaupt möglich wäre. Schon damals gab es den Vorwurf der Einseitigkeit.
Als die «Bundesnotbremse» geschaffen wurde, war in Deutschland nur eine Minderheit geimpft. Das ist jetzt anders. Die Kinder sind durch Corona kaum gefährdet, und die meisten Erwachsenen sind inzwischen geimpft. Zumindest hatten sie die Möglichkeit dazu. Wenn die Ministerpräsidenten der Länder sich heute mit den Bundeskanzlern Merkel (noch) und Scholz (künftig) treffen, können sie also nicht davon ausgehen, dass ein Maßnahmenkatalog nach dem Motto «mehr vom selben, das zuvor auch schon nicht geholfen hat» nochmals gebilligt würde.
Allerdings – wenn man solche Verbündeten in Karlsruhe hat, vielleicht doch. Wer hingegen nicht mehr sicher sein kann, Verbündete in Karlsruhe zu haben, das ist der Bürger.      Fatina Keilani in der NZZ am 30.11.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.