Stationen

Donnerstag, 16. Juni 2022

Im Staat der aufsässigen Nichtoppositionellen

 

Wenn der VS eine Aufgabe hat, die ihm tatsächlich zukommen könnte, dann die, den Staat zu schützen. Die Liebe zum Staat ist in Deutschland Tradition. In diesem Land, dass alle 5 Minuten deutsche Tradition schmäht, ist die Liebe zum Staat einer der Teile der Tradition, die immer noch quasi geheiligt werden. Wie auch die pluralismophobe Sehnsucht nach einmütigem Konsens, bei dem Oppositionelle als Nörgler herabgesetzt werden (inzwischen auch von einstigen Nörglern wie Stöffl Well, der jetzt zu den ächtenden Hetzern gehören will). Der VS ist zum Bollwerk einer Clique, die den Staat gekapert hat und die die Antifa als Claque und Meute benutzt, verkommen. Die Polizei wurde auch auf Linie gebracht. Jetzt ist es schon so weit, dass ein AfD-Parteitag verboten wird, weil die Polizei vor der Straße kapituliert. Das alles hat mit Staatsschutz nichts zu tun. Der VS (und inzwischen auch die Polizei, dank Gestalten wie Holger Münch) werden längst zum Regierungsschutz missbraucht bzw. zum Schutz einer Politikerkaste, die aus Typen wie Harbarth besteht, die bei Merkel zum Abendessen gingen, bevor sie über deren Politik befinden mussten und die jetzt, wo Merkel nichts mehr befürchten muss, über Merkel ein Urteil nachreichen, das uns vorgau(c)keln soll, das BVG sei nicht befangen. Wenn man den Staat kaputt machen wollte, wäre das seit fünfzehn Jahren zu beobachtende Verhalten der Entscheidungsträger in Deutschland (in so gut wie allen Bereichen, von der Politik über die Rechtsprechung bis zur Verwaltung) der sicherste Weg. Die BRD hat aufgehört, ein Rechtsstaat zu sein. Das ist ersichtlich an der Tatsache, dass die Polizei vor der Antifa kapituliert (deren Finanzierung über die Gewerkschaften einst Familienministerin Schwesig beschloss) und an den Urteilen, die Murswiek kürzlich analysierte.

Natürlich meine ich mit Regierungsschutz nicht nur die Regierung im engeren Sinne, sondern sensu lato den Filz, der sich aus dem irren Konsensagglomerat der geistig umnachteten, infantilisierten, aufsässigen Nichtoppositionellen herausgebildet hat, das meine Generation, also die, die jetzt in Redaktionen, Fernsehanstalten, Jurys, Gerichten, Verwaltungen und sogar Aufsichtsräten (man denke nur an die würdelosen Manager, die sich etwas darauf einbilden, in einem kosmopolitischen Anywhere zuhause zu sein, in dem nur schlechtes Englisch gesprochen wird und die willig die grüne Industriepolitik abnicken) sitzen, geschaffen hat. 

Festzuhalten ist, dass der VS eben gerade nicht die Interessen des deutschen Staats vertritt, sondern die eines Teils seiner Funktionäre. Und dass er als Instrument längst nicht mehr den Staat als institutionelles Gemeinwesen schützt, sondern diejenigen, die an den Machthebeln sitzen und jemanden wie Maaßen rauswerfen können und einen depperten Jasager an seine Stelle setzen. Wenn dieser Apparat morgen in noch skrupellosere Hände gelangt, als es die von Merkel schon waren, wird er widerstandslos deren Ziele gegen das Gemeinwohl durchsetzen.

Höcke, Höcker am Höchsten Gericht. 

Ralf Höcker

Dabei folgte das Gericht der Argumentation von HÖCKER, wonach die Erklärung in Südafrika aufgrund der Umstände als amtliche Erklärung einzuordnen sei und dass der Aufruf einen unzulässigen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb und Willensbildungsprozess darstelle.

Dr. Christian Conrad: „Diese im wahrsten Sinne des Wortes höchstrichterliche Entscheidung bedeutet einen wegweisenden Meilenstein für unseren Rechtsstaat und den zukünftigen politischen Diskurs in Deutschland. Nach diesem Urteil darf keine Bundeskanzlerin und kein Bundeskanzler in die politische Meinungsbildung parteiergreifend eingreifen und dafür amtliche Mittel missbrauchen. Ein solches Verhalten ist für das Amt unangebracht und durch das heute gesprochene Urteil endgültig verfassungswidrig – und einer Demokratie unwürdig.“



"Mittlerweile befindet sich Angela Merkel im – wenn man ihre Schadensbilanz für Deutschland aufsummiert – unverdienten Ruhestand und genießt ihre Privilegien als Bundeskanzlerin a.D..
Doch heute hat sie die Vergangenheit nochmal eingeholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat soeben festgestellt, daß sie im Frühjahr 2020 ihr Amt zum Schaden der oppositionellen AfD mißbraucht hat.
Wir erinnern uns: Schon Horst Seehofer (CSU) hatte als Bundesinnenminister ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlichen lassen. Johanna Wanka (CDU) wollte als Bundesbildungsministerin der AfD die »Rote Karte« zeigen und teilte ihre private Meinung in einer Ministeriumsmitteilung mit. Das sind nur zwei von zahlreichen Beispielen. Wiederholt haben Regierungsmitglieder, gerichtlich bestätigt oder auch nicht, im Amt gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Benachteiligt wurde dabei regelmäßig die AfD als einzig relevante Oppositionspartei.
Die Aufforderung einer amtierenden Bundeskanzlerin, daß eine Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht werden müsse, darf allerdings als schwerster Mißbrauch der Amtsgewalt und gröbster Eingriff in Oppositionsrechte gesehen werden. Daß ein von demokratisch gewählten Abgeordneten in freier und geheimer Wahl bestimmter Ministerpräsident aus dem Amt gejagt wurde, wird einst als »Schwarzer Tag der Demokratie« in die deutschen Geschichtsbücher eingehen.
Das Handeln der Angela Merkel im Frühjahr 2020 ließ das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen und ihre Amtsträger dramatisch sinken. Diese schlechte Entwicklung der Entfremdung vom Staat und einer als »Simulation« wahrgenommen Demokratie hält bis heute an.
 
Das liegt auch daran, daß dieses Urteil für die Angeklagte genauso folgenlos bleiben wird, wie die zuvor in ähnlichen Fällen ergangenen. Und so ist es nicht verwunderlich, daß wir beispielsweise im Thüringer Landtag in praktisch jeder Plenarwoche den Mißbrauch von Amtsgewalt zu parteipolitischen Zwecken erleben und erdulden müssen.
Nochmal: Der Schaden ist da, die Schuld gerichtlich bestätigt, aber wo bleibt die Sühne, Frau Merkel?
Eine öffentliche Entschuldigung werden Sie in Ihrer Verbitterung wohl nicht über die Lippen bringen. Aber wie wäre es, wenn Sie ein Monatsgehalt in die gemeinnützige Bildungsarbeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung spendeten? Das Geld käme dort tatsächlich demokratischer Bildung zugute und würde die Demokratie zumindest indirekt stärken, statt sie zu untergraben, wie Sie das nach der Thüringen-Wahl taten!"  Björn Höcke

Zu guter Letzt noch eine etwas tiefer schürfende Betrachtung über unseren nicht mehr zu Recht als Rechtsstaat bezeichneten Staat.

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