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Sonntag, 26. Juni 2022

Maaßen erklärt

Dr. Hans-Georg Maaßen erklärt Angela Merkel den Unterschied zwischen „demokratischem Zentralismus“ und der Demokratie unseres Grundgesetzes, er erinnert an Altkanzler Helmut Kohl und denkt nach über die Legitimation der designierten Anti-Diskriminierungsbeauftragten.


Verfassungswidriges Amtshandeln der Kanzlerin

Frau Angela Merkel hatte am 6. Februar 2020 in ihrer damaligen Funktion als Bundeskanzlerin bei einer Pressekonferenz auf ihrer Dienstreise in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen der AfD als „unverzeihlich“ bezeichnet und gefordert, das Ergebnis „müsse rückgängig gemacht werden“. Medien bejubelten diese Aussagen damit, dass die Kanzlerin endlich ein „Machtwort“ gesprochen hätte.

Ich sah und sehe das anders. Selbst einem juristischen Laien sollte klar sein, dass korrekt zustande gekommene Wahlen in einer Demokratie nicht rückgängig gemacht werden dürfen, nur weil das Ergebnis der Regierungschefin und den tonangebenden Medien politisch nicht gefällt. Auch sollte allgemein bekannt sein, dass es in einer freiheitlichen Demokratie eine strikte Trennung zwischen Staat und Partei gibt. Ohne eine solche Trennung könnten wir uns die ganzen Wahlen und die Parteien einfach schenken.

Dann hätten wir vielleicht aus Gründen der Optik noch ein paar regierungstreue Block-Parteien und die Bundeskanzlerin könnte unerwünschte Wahlergebnisse „berichtigen“. Das Wahlvolk wäre insoweit irrelevant. Wahlen wären allenfalls Opium für das Volk, mit dem man das Volk benebelt und glauben lässt, irgendeinen Einfluss auf politische Entscheidungen zu haben. Falsche Wahlentscheidungen, weil die Propagandadrogen ihre Wirkung verfehlen, könnten auf Grund eines „Machtwortes“ von höchster Stelle so oft wiederholt werden bis die richtige Entscheidung getroffen ist.

Das wäre „demokratischer“ Zentralismus im Sinne Lenins und im Sinne der sogenannten Deutschen „Demokratischen“ Republik. Das hat aber nichts, aber auch gar nichts mit der freiheitlichen Demokratie des Bonner Grundgesetzes zu tun. In der freiheitlichen Demokratie darf ein Regierungschef sein Amt nicht gegen politische Konkurrenten instrumentalisieren. Er darf sich weder seinen Kampf gegen die politische Konkurrenz aus dem Staatshaushalt finanzieren lassen, noch Polizei, Geheimdienste und Staatsmedien einsetzen, um seinen Gegner klein zu halten oder fertig zu machen. Und er darf nicht die Rückgängigmachung einer demokratisch korrekten Wahl verlangen, weil ihm das Ergebnis nicht gefällt. Der Unterschied zwischen „demokratischem Zentralismus“ und der Demokratie unseres Grundgesetzes sollte eigentlich jedem einleuchten, auch Politikern.

Wahlen sind das Herz einer freiheitlichen Demokratie. Wenn an Wahlen herummanipuliert wird oder das Wahlverfahren so miserabel organisiert wird, dass es nicht fair durchgeführt werden kann, wie zuletzt im September in Berlin, ist dies ein Stich ins Herz der Demokratie. Wenn eine Wahl rückgängig gemacht werden soll, weil sie der Kanzlerin, der politischen Linken und den verbündeten Medien nicht passte, wird das Herz zerstört und die Demokratie wird zur Farce.

Was Merkel machte, war ein Frontalangriff auf die freiheitliche Demokratie, in dem sie die Rückgängigmachung einer Wahl forderte. Und sie machte es vorsätzlich. Merkels „Machtwort“ war ein schwarzer Tag für die freiheitliche Demokratie, vielleicht war es aus ihrer Sicht und der ihrer Sympathisanten ein guter Tag für den „demokratischen“ Zentralismus.

Ein derartiges Verhalten eines Regierungschefs hätte zur sofortigen Ablösung und Maßregelung führen müssen. Dass dies nicht geschehen ist, sondern dass Merkel von den deutschen Massenmedien durchgängig für dieses „Machtwort“ bejubelt wurde, zeigt, wie weit die Erosion von Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie in Deutschland fortgeschritten ist.

Es fehlt selbst am Unrechtsbewusstsein. Dies liegt auch daran, dass die politische Linke in Deutschland, die immerzu von Demokratie und von den „demokratischen Parteien“ spricht, offensichtlich nicht den Demokratiebegriff des Grundgesetzes, sondern den von Lenin meint, mit dem auch eine rücksichtslose Bekämpfung nicht „progressiver“, also sozialistischer Kräfte verbunden ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 15. Juni festgestellt, dass das Verhalten der Kanzlerin zur Frage der Kemmerich-Wahl verfassungswidrig war. Diese Entscheidung ist juristisch keine Überraschung. Man mag sich vielleicht wundern, dass sich das Bundesverfassungsgericht gegen die frühere Kanzlerin stellte, nachdem es doch in den letzten Jahren zum Beispiel mit den Entscheidungen zum Klimaschutz und zum Lockdown mit fragwürdigen Begründungen die Regierung Merkel und die herrschende linke Ideologie stützte, wo es nur konnte. Man sah regelrecht das Helfersyndrom in Karlsruhe, einer Kanzlerin, die es „in Berlin ohnehin schon schwer genug hatte“, das Geschäft nicht auch noch durch konservative Urteile aus Karlsruhe noch schwerer zu machen.

Sicherlich ist das den Richtern bei dem Abendessen im Kanzleramt und bei anderer Gelegenheit gepredigt worden. Die Entscheidung zu Merkels Äußerungen zur Kemmerich-Wahl konnte nur deshalb so ergehen, weil sie letztlich für sie selbst und für die Politik bedeutungslos ist. Sie hat keine Auswirkungen auf die aktuelle Politik. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich viel Zeit gelassen.

Über den Fall Kemmerich ist viel Gras gewachsen, Merkel ist nicht mehr im Amt, die CDU in Thüringen ist mit dem jetzigen Personal keine Partei, die ernsthaft nach der Regierung greift. Nur deshalb konnte die Entscheidung so getroffen werden. Diese Entscheidung wird nach meiner Einschätzung keinerlei Auswirkungen auf die zukünftige Behandlung der AfD oder anderer Strömungen haben, die vom linken Mainstream abgelehnt werden. Es dürfte dort das Prinzip gelten: „Wir geben denen keine Chance, sollen sie doch klagen.“

Merkels „Machtwort“ hat bis heute erhebliche politische Auswirkungen. Dies betrifft zum einen Thüringen. Ein bürgerlicher Ministerpräsident wurde nach der Merkel-Äußerung infolge eines außerordentlichen politischen, psychologischen und sozialen Drucks aus dem Amt gejagt und der abgewählte kommunistische Vorgänger, der über keine parlamentarische Mehrheit verfügt, ist wieder inthronisiert worden.

Ramelow ist nicht irgendjemand. Er wurde über viele Jahre als Verfassungsfeind vom Verfassungsschutz beobachtet, und seine Beobachtung endete nicht deshalb, weil er plötzlich ein Verfassungsfreund geworden war, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 2013 entschied, dass in der „Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes ein Eingriff in das freie Mandat“ liegt. Ich persönlich bin der Meinung, es ist für eine Demokratie gefährlicher, wenn Spitzenpolitiker Verfassungsfeinde sind als irgendein Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hatte es anders gesehen.

Die CDU in Thüringen, derzeit nach Umfragen bei 16 Prozent, ist stillschweigender Koalitionspartner der Kommunisten, ohne aber von den Wohltaten eines Koalitionspartners wie Ministerposten und Dienstwagen profitieren zu können. Zugleich muss die Partei den Stammwählern vorspielen, dass sie eigentlich ganz anders ist, nämlich eine wirkliche Opposition. Die linke Regierung in Thüringen nutzt die Macht, die ihr zugefallen ist, rücksichtslos zur politischen Umgestaltung des Landes aus. Dies betrifft zum Beispiel die Abschiebungspolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik, Mittelstandspolitik und natürlich die Personalpolitik in Ministerien, Gerichten und Behörden. Linke sorgen dafür, dass ihre Leute auf Schlüsselpositionen sitzen.

Zugleich hat die Äußerung Merkels dazu beigetragen, dass die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Personen, Personengruppen und der Partei AfD inzwischen das neue Normal ist. Es wird in tonangebenden Kreisen als völlig normal angesehen, dass jemand den Job verliert, wenn er mit einem AfD-Angehörigen essen geht, dass jemand, der im bloßen Verdacht steht, rechts, konservativ oder sogar AfD-nah zu sein, sozial geächtet wird.

Mehr noch: In der Zeit seit dem „Machtwort“ von Frau Merkel hat sich in Deutschland ein repressives Klima entwickelt, bei dem kritische Fragen oder Aussagen zur Stigmatisierung und Ausgrenzung führen können. Die meisten Unionspolitiker sind durch ihre eigene Parteiführung und die Medien inzwischen so konditioniert, dass die bloße Gefahr, die AfD könnte einem CDU-Antrag zustimmen, politische Todesängste auslöst. Die Folge ist, dass aus Angst vor einer Zustimmung der AfD eigene Anträge zurückgestellt oder zurückgezogen werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eigentlich eine Steilvorlage für den CDU-Bundesvorsitzenden Merz, der sich bei der Wahl gegen die Merkel-Leute nur deshalb durchsetzen konnte, weil konservative Kreisvorsitzende eine Mitgliederbefragung erzwangen. Merz hätte die Entscheidung nutzen können, um einen Bruch mit der Merkel-Zeit zu vollziehen. Es wäre ein Leichtes gewesen, sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu eigen zu machen und sich klar vom verfassungswidrigen Verhalten der damaligen Kanzlerin zu distanzieren.
Das tat er nicht, sondern er ließ durch seinen Generalsekretär vermelden, dass die Parteiführung die Gerichtsentscheidung lediglich respektiere, aber „die Person Angela Merkel damals natürlich Recht hatte“. Nein, sie hatte nicht Recht, sie verstieß gegen die Verfassung, und eine CDU-Parteiführung, die sich hinter diesen Verfassungsverstoß stellt, ist offensichtlich nicht dazu bereit, die Lehren aus der Zeit der Angela Merkel zu ziehen.

Man muss daraus schließen, dass Merz nicht das liefert, was die Mitglieder, die ihn wählten, erwarteten, nämlich einen Bruch mit der Merkel-Zeit und eine politische Neuausrichtung der Partei. Vielleicht dämmert es inzwischen vielen, dass sie wieder einmal betrogen worden sind.

Helmut Kohls Todestag

Am vergangenen Donnerstag, 16. Juni 2022, wurde dem Todestag von Helmut Kohl 2017 gedacht. Ich trat 1978 der Jungen Union und danach der CDU bei, als Kohl Parteivorsitzender war. Seine Politik war der Grund, dass ich in die Partei eintrat.

Ich trat ein, wegen seiner klaren Kante gegenüber der Sowjetunion und seinem Bekenntnis zur EU und zur transatlantischen Partnerschaft, wegen seines Bekenntnisses zur deutschen Einheit, wegen seines klaren Neins gegenüber braunem, rotem oder grünem Totalitarismus, wegen seines Bekenntnisses zu Freiheit und sozialer Marktwirtschaft und zu einem wehrhaften Staat, der sich von den Verfassungsfeinden nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Als ich Anfang der 1990er im Bundesinnenministerium an der Änderung des Asylgrundrechts, dem Dubliner Abkommen sowie dem neuen Asylverfahrensgesetz mitwirkte, war er der Bundeskanzler, der für Steuerung und Begrenzung unter Wahrung der humanitären Verpflichtungen und nicht für eine ungeregelte Massenzuwanderung war.

Ich habe diese Zeit im Bundesinnenministerium als die wichtigste Zeit in meiner Laufbahn wahrgenommen. Als ich der CDU beitrat, war Frau Merkel noch aktives Mitglied der FDJ für Agitation und Propaganda und damit eine von vielen kleinen Stützen des verbrecherischen DDR-Systems. Sicherlich war ich damals aus der Perspektive der DDR-Funktionäre und Reisekader der Klassenfeind. Dass Kohl und Schäuble sie in Kenntnis aller Umstände gefördert haben und ihr den kometenhaften Aufstieg in der wichtigsten Partei des Klassenfeinds ermöglichten, hat Gründe.

Aber ich bin fest überzeugt, dass Kohl es 1990 nicht für möglich hielt, dass diese personelle Fehlentscheidung ganz wesentlich dazu beitragen würde, dass derart umwälzende politische Veränderungen in Deutschland erfolgen würden. Viel von seinem Lebenswerk erodiert und ist kaum mehr zu erkennen. Was geblieben ist, ist die Deutsche Einheit. Der Preis, den wir heute für die deutsche Einheit und die Integration des DDR-Kaderpersonals zahlen, ist viel höher, als wir und sicher auch als Helmut Kohl es sich vorstellten.

Und das ist ein Preis, den wir alle nicht nur in Euro, sondern in Freiheiten bezahlen werden. Das Lebenswerk von Helmut Kohl kann nicht wieder hergestellt werden. Wir leben in einer anderen Zeit. Aber wir können diese systemischen Veränderungen der letzten Jahre ändern und wir können, wenn wir wollen, Weichen stellen, um Deutschland wieder in Richtung Freiheit und Recht und Einheit zu steuern.

Die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Wenn man sich über die designierte Antidiskriminierungsbeauftrage äußert, muss man vorsichtig sein. Es besteht die Gefahr, dass Kritik an Personen oder an einem Auswahlverfahren als „Delegitimierung des Staates“ angesehen werden könnte. Das Eis, auf dem man heutzutage geht, ist für weiße alte Männer sehr dünn, besonders für mich, wie ich einmal als Botschaft dem Relotius-Blatt aus Hamburg entnommen habe. Ich frage mich trotzdem, was legitimiert diese Frau für das Amt einer Antidiskriminierungsbeauftragten?

Zu fragen nach Leistung, Befähigung und fachlicher Eignung (Artikel 33 Grundgesetz), wäre sicher konservativ oder rechts. Ich denke, dass bei dem in den Medien berichteten Hochschulabschluss in Politikwissenschaft und Migration einige locker an ihr vorbeiziehen könnten, wenn es denn eine Ausschreibung und ein Auswahlverfahren gäbe. Wie sagte mir dazu noch ein bekannter Politiker über die kleinlichen Regelungen des öffentlichen Dienstrechts: „Scheiß der Hund drauf.“

Ich vermute vor diesem Hintergrund, dass das Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsprofil nicht wirklich ausschlaggebend für diese Personalentscheidung gewesen sind. Geholfen haben könnte eine Empfehlung ihres „Entdeckers“ oder Förderers Armin Laschet, der ihr über Twitter überschwänglich zum neuen Amt gratulierte. Auch Frau Güler stammt aus der Laschet-Schmiede und auch das könnte natürlich eine Empfehlung für Höheres sein. Entscheidend dürfte für die Auswahl vermutlich ihr Aktivismus sein.

Sie reiht sich ein in die große Gruppe der linken Aktivisten mit Migrationshintergrund, die voller Hass und Fanatismus daran arbeiten, einen anderen, einen migrantischen und bunten Staat zu wollen. Das deutsche Volk: ein Volk von „Kartoffeln“. Rassisten sind die anderen: die Deutschen. Es geht ihr offensichtlich nicht um Nichtdiskriminierung, sondern um Privilegierung von bestimmten Migrantengruppen, um Diskriminierung der autochthonen Deutschen und um die Zerstörung der bestehenden freiheitlichen Gesellschaft.

Dieser Hass auf unsere freiheitliche deutsche Gesellschaft verbindet sie mit vielen Radikalen. Menschen wegen ihrer Herkunft als Kartoffeln zu bezeichnen, ist rassistisch, zeigt das ideologische Denken dieser Frau und die Verachtung gegenüber dem deutschen Volk, ihr Überlegenheitsgefühl gegenüber den als Kartoffeln bezeichneten und damit als offensichtlich minderwertig verunglimpften Menschen.

Offensichtlich waren das die entscheidenden Qualifikationen, die die sozialistisch-liberale Bundesregierung dazu brachten, diese Frau zu fördern. Sie ist damit weniger eine Antidiskriminierungsbeauftragte als eine Diskriminierungsbeauftragte.   Hans-Georg Maaßen

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