Dr. Hans-Georg Maaßen erklärt Angela Merkel den Unterschied zwischen „demokratischem Zentralismus“ und der Demokratie unseres Grundgesetzes, er erinnert an Altkanzler Helmut Kohl und denkt nach über die Legitimation der designierten Anti-Diskriminierungsbeauftragten.
Verfassungswidriges Amtshandeln der Kanzlerin
Frau Angela Merkel hatte am 6. Februar 2020 in ihrer damaligen
Funktion als Bundeskanzlerin bei einer Pressekonferenz auf ihrer
Dienstreise in Südafrika die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum
Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen der AfD als
„unverzeihlich“ bezeichnet und gefordert, das Ergebnis „müsse rückgängig
gemacht werden“. Medien bejubelten diese Aussagen damit, dass die
Kanzlerin endlich ein „Machtwort“ gesprochen hätte.
Ich sah und
sehe das anders. Selbst einem juristischen Laien sollte klar sein, dass
korrekt zustande gekommene Wahlen in einer Demokratie nicht rückgängig
gemacht werden dürfen, nur weil das Ergebnis der Regierungschefin und
den tonangebenden Medien politisch nicht gefällt. Auch sollte allgemein
bekannt sein, dass es in einer freiheitlichen Demokratie eine strikte
Trennung zwischen Staat und Partei gibt. Ohne eine solche Trennung
könnten wir uns die ganzen Wahlen und die Parteien einfach schenken.
Dann
hätten wir vielleicht aus Gründen der Optik noch ein paar
regierungstreue Block-Parteien und die Bundeskanzlerin könnte
unerwünschte Wahlergebnisse „berichtigen“. Das Wahlvolk wäre insoweit
irrelevant. Wahlen wären allenfalls Opium für das Volk, mit dem man das
Volk benebelt und glauben lässt, irgendeinen Einfluss auf politische
Entscheidungen zu haben. Falsche Wahlentscheidungen, weil die
Propagandadrogen ihre Wirkung verfehlen, könnten auf Grund eines „Machtwortes“ von
höchster Stelle so oft wiederholt werden bis die richtige Entscheidung
getroffen ist.
Das wäre „demokratischer“ Zentralismus im Sinne
Lenins und im Sinne der sogenannten Deutschen „Demokratischen“ Republik.
Das hat aber nichts, aber auch gar nichts mit der freiheitlichen
Demokratie des Bonner Grundgesetzes zu tun. In der freiheitlichen
Demokratie darf ein Regierungschef sein Amt nicht gegen politische
Konkurrenten instrumentalisieren. Er darf sich weder seinen Kampf gegen
die politische Konkurrenz aus dem Staatshaushalt finanzieren lassen,
noch Polizei, Geheimdienste und Staatsmedien einsetzen, um seinen Gegner
klein zu halten oder fertig zu machen. Und er darf nicht die
Rückgängigmachung einer demokratisch korrekten Wahl verlangen, weil ihm
das Ergebnis nicht gefällt. Der Unterschied zwischen „demokratischem
Zentralismus“ und der Demokratie unseres Grundgesetzes sollte eigentlich
jedem einleuchten, auch Politikern.
Wahlen sind das Herz einer freiheitlichen Demokratie. Wenn an Wahlen
herummanipuliert wird oder das Wahlverfahren so miserabel organisiert
wird, dass es nicht fair durchgeführt werden kann, wie zuletzt im
September in Berlin, ist dies ein Stich ins Herz der Demokratie. Wenn
eine Wahl rückgängig gemacht werden soll, weil sie der Kanzlerin, der
politischen Linken und den verbündeten Medien nicht passte, wird das
Herz zerstört und die Demokratie wird zur Farce.
Was Merkel
machte, war ein Frontalangriff auf die freiheitliche Demokratie, in dem
sie die Rückgängigmachung einer Wahl forderte. Und sie machte es
vorsätzlich. Merkels „Machtwort“ war ein schwarzer Tag für die
freiheitliche Demokratie, vielleicht war es aus ihrer Sicht und der
ihrer Sympathisanten ein guter Tag für den „demokratischen“
Zentralismus.
Ein derartiges Verhalten eines Regierungschefs
hätte zur sofortigen Ablösung und Maßregelung führen müssen. Dass dies
nicht geschehen ist, sondern dass Merkel von den deutschen Massenmedien
durchgängig für dieses „Machtwort“ bejubelt wurde, zeigt, wie weit die
Erosion von Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie in Deutschland
fortgeschritten ist.
Es fehlt selbst am Unrechtsbewusstsein. Dies
liegt auch daran, dass die politische Linke in Deutschland, die immerzu
von Demokratie und von den „demokratischen Parteien“ spricht,
offensichtlich nicht den Demokratiebegriff des Grundgesetzes, sondern
den von Lenin meint, mit dem auch eine rücksichtslose Bekämpfung nicht
„progressiver“, also sozialistischer Kräfte verbunden ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 15. Juni festgestellt, dass das Verhalten der Kanzlerin
zur Frage der Kemmerich-Wahl verfassungswidrig war. Diese Entscheidung
ist juristisch keine Überraschung. Man mag sich vielleicht wundern, dass
sich das Bundesverfassungsgericht gegen die frühere Kanzlerin stellte,
nachdem es doch in den letzten Jahren zum Beispiel mit den
Entscheidungen zum Klimaschutz und zum Lockdown mit fragwürdigen
Begründungen die Regierung Merkel und die herrschende linke Ideologie
stützte, wo es nur konnte. Man sah regelrecht das Helfersyndrom in
Karlsruhe, einer Kanzlerin, die es „in Berlin ohnehin schon schwer genug
hatte“, das Geschäft nicht auch noch durch konservative Urteile aus
Karlsruhe noch schwerer zu machen.
Sicherlich ist das den
Richtern bei dem Abendessen im Kanzleramt und bei anderer Gelegenheit
gepredigt worden. Die Entscheidung zu Merkels Äußerungen zur
Kemmerich-Wahl konnte nur deshalb so ergehen, weil sie letztlich für sie
selbst und für die Politik bedeutungslos ist. Sie hat keine
Auswirkungen auf die aktuelle Politik. Das Bundesverfassungsgericht
hatte sich viel Zeit gelassen.
Über den Fall Kemmerich ist viel
Gras gewachsen, Merkel ist nicht mehr im Amt, die CDU in Thüringen ist
mit dem jetzigen Personal keine Partei, die ernsthaft nach der Regierung
greift. Nur deshalb konnte die Entscheidung so getroffen werden. Diese
Entscheidung wird nach meiner Einschätzung keinerlei Auswirkungen auf
die zukünftige Behandlung der AfD oder anderer Strömungen haben, die vom
linken Mainstream abgelehnt werden. Es dürfte dort das Prinzip gelten:
„Wir geben denen keine Chance, sollen sie doch klagen.“
Merkels „Machtwort“ hat bis heute erhebliche politische Auswirkungen.
Dies betrifft zum einen Thüringen. Ein bürgerlicher Ministerpräsident
wurde nach der Merkel-Äußerung infolge eines außerordentlichen
politischen, psychologischen und sozialen Drucks aus dem Amt gejagt und
der abgewählte kommunistische Vorgänger, der über keine parlamentarische
Mehrheit verfügt, ist wieder inthronisiert worden.
Ramelow ist
nicht irgendjemand. Er wurde über viele Jahre als Verfassungsfeind vom
Verfassungsschutz beobachtet, und seine Beobachtung endete nicht
deshalb, weil er plötzlich ein Verfassungsfreund geworden war, sondern
weil das Bundesverfassungsgericht 2013 entschied, dass in der
„Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes
ein Eingriff in das freie Mandat“ liegt. Ich persönlich bin der Meinung,
es ist für eine Demokratie gefährlicher, wenn Spitzenpolitiker
Verfassungsfeinde sind als irgendein Bürger. Das
Bundesverfassungsgericht hatte es anders gesehen.
Die CDU in
Thüringen, derzeit nach Umfragen bei 16 Prozent, ist stillschweigender
Koalitionspartner der Kommunisten, ohne aber von den Wohltaten eines
Koalitionspartners wie Ministerposten und Dienstwagen profitieren zu
können. Zugleich muss die Partei den Stammwählern vorspielen, dass sie
eigentlich ganz anders ist, nämlich eine wirkliche Opposition. Die linke
Regierung in Thüringen nutzt die Macht, die ihr zugefallen ist,
rücksichtslos zur politischen Umgestaltung des Landes aus. Dies betrifft
zum Beispiel die Abschiebungspolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik,
Mittelstandspolitik und natürlich die Personalpolitik in Ministerien,
Gerichten und Behörden. Linke sorgen dafür, dass ihre Leute auf
Schlüsselpositionen sitzen.
Zugleich hat die Äußerung Merkels dazu beigetragen, dass die
Stigmatisierung und Ausgrenzung von Personen, Personengruppen und der
Partei AfD inzwischen das neue Normal ist. Es wird in tonangebenden
Kreisen als völlig normal angesehen, dass jemand den Job verliert, wenn
er mit einem AfD-Angehörigen essen geht, dass jemand, der im bloßen
Verdacht steht, rechts, konservativ oder sogar AfD-nah zu sein, sozial
geächtet wird.
Mehr noch: In der Zeit seit dem „Machtwort“ von
Frau Merkel hat sich in Deutschland ein repressives Klima entwickelt,
bei dem kritische Fragen oder Aussagen zur Stigmatisierung und
Ausgrenzung führen können. Die meisten Unionspolitiker sind durch ihre
eigene Parteiführung und die Medien inzwischen so konditioniert, dass
die bloße Gefahr, die AfD könnte einem CDU-Antrag zustimmen, politische
Todesängste auslöst. Die Folge ist, dass aus Angst vor einer Zustimmung
der AfD eigene Anträge zurückgestellt oder zurückgezogen werden.
Die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war eigentlich eine
Steilvorlage für den CDU-Bundesvorsitzenden Merz, der sich bei der Wahl
gegen die Merkel-Leute nur deshalb durchsetzen konnte, weil konservative
Kreisvorsitzende eine Mitgliederbefragung erzwangen. Merz hätte die
Entscheidung nutzen können, um einen Bruch mit der Merkel-Zeit zu
vollziehen. Es wäre ein Leichtes gewesen, sich die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu eigen zu machen und sich klar vom
verfassungswidrigen Verhalten der damaligen Kanzlerin zu distanzieren.
Das
tat er nicht, sondern er ließ durch seinen Generalsekretär vermelden,
dass die Parteiführung die Gerichtsentscheidung lediglich respektiere,
aber „die Person Angela Merkel damals natürlich Recht hatte“. Nein, sie
hatte nicht Recht, sie verstieß gegen die Verfassung, und eine
CDU-Parteiführung, die sich hinter diesen Verfassungsverstoß stellt, ist
offensichtlich nicht dazu bereit, die Lehren aus der Zeit der Angela
Merkel zu ziehen.
Man muss daraus schließen, dass Merz nicht das liefert, was die Mitglieder, die ihn wählten, erwarteten, nämlich einen Bruch mit der Merkel-Zeit und eine politische Neuausrichtung der Partei. Vielleicht dämmert es inzwischen vielen, dass sie wieder einmal betrogen worden sind.
Helmut Kohls Todestag
Am vergangenen Donnerstag, 16. Juni 2022, wurde dem Todestag von
Helmut Kohl 2017 gedacht. Ich trat 1978 der Jungen Union und danach der
CDU bei, als Kohl Parteivorsitzender war. Seine Politik war der Grund,
dass ich in die Partei eintrat.
Ich trat ein, wegen seiner klaren
Kante gegenüber der Sowjetunion und seinem Bekenntnis zur EU und zur
transatlantischen Partnerschaft, wegen seines Bekenntnisses zur
deutschen Einheit, wegen seines klaren Neins gegenüber braunem, rotem
oder grünem Totalitarismus, wegen seines Bekenntnisses zu Freiheit und
sozialer Marktwirtschaft und zu einem wehrhaften Staat, der sich von den
Verfassungsfeinden nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Als ich Anfang
der 1990er im Bundesinnenministerium an der Änderung des
Asylgrundrechts, dem Dubliner Abkommen sowie dem neuen
Asylverfahrensgesetz mitwirkte, war er der Bundeskanzler, der für
Steuerung und Begrenzung unter Wahrung der humanitären Verpflichtungen
und nicht für eine ungeregelte Massenzuwanderung war.
Ich habe
diese Zeit im Bundesinnenministerium als die wichtigste Zeit in meiner
Laufbahn wahrgenommen. Als ich der CDU beitrat, war Frau Merkel noch
aktives Mitglied der FDJ für Agitation und Propaganda und damit eine von
vielen kleinen Stützen des verbrecherischen DDR-Systems. Sicherlich war
ich damals aus der Perspektive der DDR-Funktionäre und Reisekader der
Klassenfeind. Dass Kohl und Schäuble sie in Kenntnis aller Umstände
gefördert haben und ihr den kometenhaften Aufstieg in der wichtigsten
Partei des Klassenfeinds ermöglichten, hat Gründe.
Aber ich bin fest überzeugt, dass Kohl es 1990 nicht für möglich
hielt, dass diese personelle Fehlentscheidung ganz wesentlich dazu
beitragen würde, dass derart umwälzende politische Veränderungen in
Deutschland erfolgen würden. Viel von seinem Lebenswerk erodiert und ist
kaum mehr zu erkennen. Was geblieben ist, ist die Deutsche Einheit. Der
Preis, den wir heute für die deutsche Einheit und die Integration des
DDR-Kaderpersonals zahlen, ist viel höher, als wir und sicher auch als
Helmut Kohl es sich vorstellten.
Und das ist ein Preis, den wir
alle nicht nur in Euro, sondern in Freiheiten bezahlen werden. Das
Lebenswerk von Helmut Kohl kann nicht wieder hergestellt werden. Wir
leben in einer anderen Zeit. Aber wir können diese systemischen
Veränderungen der letzten Jahre ändern und wir können, wenn wir wollen,
Weichen stellen, um Deutschland wieder in Richtung Freiheit und Recht
und Einheit zu steuern.
Die neue Antidiskriminierungsbeauftragte
Wenn man sich über die designierte Antidiskriminierungsbeauftrage
äußert, muss man vorsichtig sein. Es besteht die Gefahr, dass Kritik an
Personen oder an einem Auswahlverfahren als „Delegitimierung des
Staates“ angesehen werden könnte. Das Eis, auf dem man heutzutage geht,
ist für weiße alte Männer sehr dünn, besonders für mich, wie ich einmal
als Botschaft dem Relotius-Blatt aus Hamburg entnommen habe. Ich frage
mich trotzdem, was legitimiert diese Frau für das Amt einer
Antidiskriminierungsbeauftragten?
Zu fragen nach Leistung, Befähigung und fachlicher Eignung (Artikel
33 Grundgesetz), wäre sicher konservativ oder rechts. Ich denke, dass
bei dem in den Medien berichteten Hochschulabschluss in
Politikwissenschaft und Migration einige locker an ihr vorbeiziehen
könnten, wenn es denn eine Ausschreibung und ein Auswahlverfahren gäbe.
Wie sagte mir dazu noch ein bekannter Politiker über die kleinlichen
Regelungen des öffentlichen Dienstrechts: „Scheiß der Hund drauf.“
Ich
vermute vor diesem Hintergrund, dass das Leistungs-, Eignungs- und
Befähigungsprofil nicht wirklich ausschlaggebend für diese
Personalentscheidung gewesen sind. Geholfen haben könnte eine Empfehlung
ihres „Entdeckers“ oder Förderers Armin Laschet, der ihr über Twitter
überschwänglich zum neuen Amt gratulierte. Auch Frau Güler stammt aus
der Laschet-Schmiede und auch das könnte natürlich eine Empfehlung für
Höheres sein.
Entscheidend dürfte für die Auswahl vermutlich ihr Aktivismus sein.
Sie
reiht sich ein in die große Gruppe der linken Aktivisten mit
Migrationshintergrund, die voller Hass und Fanatismus daran arbeiten,
einen anderen, einen migrantischen und bunten Staat zu wollen. Das
deutsche Volk: ein Volk von „Kartoffeln“. Rassisten sind die anderen:
die Deutschen. Es geht ihr offensichtlich nicht um Nichtdiskriminierung,
sondern um Privilegierung von bestimmten Migrantengruppen, um
Diskriminierung der autochthonen Deutschen und um die Zerstörung der
bestehenden freiheitlichen Gesellschaft.
Dieser Hass auf unsere freiheitliche deutsche Gesellschaft verbindet sie
mit vielen Radikalen. Menschen wegen ihrer Herkunft als Kartoffeln zu
bezeichnen, ist rassistisch, zeigt das ideologische Denken dieser Frau
und die Verachtung gegenüber dem deutschen Volk, ihr
Überlegenheitsgefühl gegenüber den als Kartoffeln bezeichneten und damit
als offensichtlich minderwertig verunglimpften Menschen.
Offensichtlich
waren das die entscheidenden Qualifikationen, die die
sozialistisch-liberale Bundesregierung dazu brachten, diese Frau zu
fördern. Sie ist damit weniger eine Antidiskriminierungsbeauftragte als
eine Diskriminierungsbeauftragte. Hans-Georg Maaßen
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