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Freitag, 12. April 2019

Michaels Messerdelikt: er hatte eine 12 cm Klinge bei sich


Die Vornamen von Messer-Tätern seien überwiegend deutsche. Flächendeckend in Tageszeitungen, Magazinen und Rundfunksendungen wurde eine Meldung der Saarbrücker Zeitung verbreitet: „Viele Messer-Kriminelle heißen Michael, Daniel und Andreas”. Übereinstimmend machten BILD wie SPIEGEL aus der verkürzten Meldung eine noch kürzere Meldung: „die meisten Messer-Täter heißen Michael”.




Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen!
    • Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.
    • Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen der Messer ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    • Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Butterflymesser sind auch zu Hause verboten, und werden sie bei einer Hausdurchsuchung z.B. wegen eines Steuervergehens gefunden, landet der Betreffende in der Abteilung Messer-Krimineller. Auch wer mit einem Küchenmesser im Handschuhfach oder als Autofahrer mit einem (einhändigen) Rettungsmesser erwischt wird, landet in der Statistik, auch wenn er als gläubiger Veganer noch nicht einmal Salami damit schneidet.


  1. Zwischen 2015 und Dezember 2018 kam es zu 243 Messer-Attacken mit Todesfolge durch Ausländer. Der Höhepunkt mit 96 Todesopfern war das Jahr 2017; davor und danach waren die Fälle deutlich niedriger. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Quelle veröffentlichte und öffentlich recherchierbare Fälle sind.
  2. In mehreren Fällen handelt es sich um das Vorliegen doppelter Staatsangehörigkeit.
  3. Die nationale Zugehörigkeit ist weitgehend erfasst, in einigen Fällen wird „Südländer“ (6 Fälle) oder „Ausländer“ (7) angegeben.
  4. Türken führen die Liste mit 28 Fällen an; das resultiert auch aus der großen Zahl türkischer Einwanderer. Kurden werden mit 11 Fällen geführt; eine präzise Staatsbürgerschaft fehlt. Syrer (23) und Afghanen (20) folgen, danach Polen und Albaner mit je 11 Fällen, Eritreer (9). Wir weisen darauf hin, dass für eine Risiko-Bewertung diese Fälle mit der Gesamtzahl der hier lebenden Angehörigen der jeweiligen Staaten in Relation gesetzt werden müssten.
  5. Der Verdacht, dass insbesondere Frauen erstochen würden, täuscht. Männer und Frauen werden in etwa ähnlicher Relation Todesopfer von Messerangriffen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich in vielen Fällen um Taten in „Flüchtlingsheimen” und unter „Flüchtlingen” oder „Schutzsuchenden“ handelt; eine Gruppe, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind.
  6. Der häufigste in den Berichten angegebene Namen ist Mohamed, gefolgt von Ahmad, Mehmet.    Tichys

Wir sind kein seriöses Land mehr.


Mohammed in Cottbus und in Leipzig (wo es so wenig Ausländer gibt, dass man den Osten verleumden darf).

Talk mit gesundem Menschenverstand.

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