Die AfD musste gerade einen Landesparteitag absagen, weil der Gasthof, wo er stattfinden sollte bedroht wurde, obwohl wohlweislich nicht bekannt gegeben worden war, wo der Parteitag stattfinden sollte.
Die Entscheidung, den Ort weder auf der
Webseite noch in den sozialen Medien öffentlich bekannt zu geben, diente dem Schutz der Gastwirtschaft. Selbst wenn die Presse den
Austragungsort kennt, darf sie ihn nicht verbreiten, wenn er nicht öffentlich
bekannt gegeben wurde. Dieser Mindestschutz ist durch das Pressegesetz vorgeschrieben.
Für die Veranstaltung selbst waren Sicherheitsdienst und Polizei, sowie auch
die Gemeinde informiert und in der Vorbereitung involviert.
Trotz dieser umfangreichen Vorarbeiten, zu denen auch die Entscheidung des
Landesvorstandes, die Presse nicht einzuladen, gehört, berichtete aber leider der NDR
öffentlich über den Veranstaltungsort.
In direkter Folge der Ausstrahlung durch den NDR wurde die Wirtschaft, sowie
die Familie und die Eltern des Betreibers massiv bedroht. Bereits geplante
Veranstaltungen durch Großkunden und langjährige Stammkunden aber auch private
Veranstaltungen wurden abgesagt, bis zu der Grenze, dass die wirtschaftliche
Existenz des Gastwirtes bedroht ist. Einzelne Anrufer gingen sogar soweit, dass
man Brandanschläge gegen das reetgedeckte Wohnhaus der Eltern des Wirtes
ankündigte, sollte die AfD in der Wirtschaft tagen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.