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Donnerstag, 25. April 2019

SA-Methoden

Die AfD musste gerade einen Landesparteitag absagen, weil der Gasthof, wo er stattfinden sollte bedroht wurde, obwohl wohlweislich nicht bekannt gegeben worden war, wo der Parteitag stattfinden sollte. 

Die Entscheidung, den Ort weder auf der Webseite noch in den sozialen Medien öffentlich bekannt zu geben, diente dem Schutz der Gastwirtschaft. Selbst wenn die Presse den Austragungsort kennt, darf sie ihn nicht verbreiten, wenn er nicht öffentlich bekannt gegeben wurde. Dieser Mindestschutz ist durch das Pressegesetz vorgeschrieben.

Für die Veranstaltung selbst waren Sicherheitsdienst und Polizei, sowie auch die Gemeinde informiert und in der Vorbereitung involviert.

Trotz dieser umfangreichen Vorarbeiten, zu denen auch die Entscheidung des Landesvorstandes, die Presse nicht einzuladen, gehört, berichtete aber leider der NDR öffentlich über den Veranstaltungsort.

In direkter Folge der Ausstrahlung durch den NDR wurde die Wirtschaft, sowie die Familie und die Eltern des Betreibers massiv bedroht. Bereits geplante Veranstaltungen durch Großkunden und langjährige Stammkunden aber auch private Veranstaltungen wurden abgesagt, bis zu der Grenze, dass die wirtschaftliche Existenz des Gastwirtes bedroht ist. Einzelne Anrufer gingen sogar soweit, dass man Brandanschläge gegen das reetgedeckte Wohnhaus der Eltern des Wirtes ankündigte, sollte die AfD in der Wirtschaft tagen. 

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