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Montag, 15. April 2019

Netzfreiheit-Einschränkungsgesetz

Am 15. April müssen die Vertreter der EU-Staaten dem Gesetz zustimmen. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, das Paragrafenwerk in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland ist die Aussage des Koalitionsvertrags eindeutig. Dort heißt es:
„Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken.“ (Zeilen 2212 bis 2216 Koalitionsvertrag)
Deutschland müsste also gegen das EU-Urheberrecht stimmen. Doch Justizministerin Katarina Barley (SPD) windet sich. Sie selbst oder eine Vertretung wird am 15. April wohl trotzdem zustimmen. Barley und andere Koalitionspolitiker ziehen sich auf die Formel zurück, Deutschland solle die Urheberrechtsreform umsetzen, nur ohne Uploadfilter. Die CDU bringt allerdings etwas sehr ähnliches ins Spiel: ein so genanntes „Fingerprint“-System, das praktisch den gleichen Zweck erfüllen soll. Im politischen Berlin kursiert die Vermutung, dass Deutschland das freiheitsfeindliche EU-Gesetz vor allem im Interesse Macrons durchwinkt, der seinerseits etwas anderes bietet: Er nahm kürzlich seinen Widerstand gegen die russisch-deutsche Gaspipeline Nordstream 2 überraschend zurück.    Wendt

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