Am 15. April müssen die Vertreter der EU-Staaten dem Gesetz
zustimmen. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, das
Paragrafenwerk in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland ist die Aussage des Koalitionsvertrags eindeutig. Dort heißt es:
„Eine
Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von
Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu
‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen
auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die
Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der
E-Privacy-Verordnung stärken.“ (Zeilen 2212 bis 2216 Koalitionsvertrag)
Deutschland
müsste also gegen das EU-Urheberrecht stimmen. Doch Justizministerin
Katarina Barley (SPD) windet sich. Sie selbst oder eine Vertretung wird
am 15. April wohl trotzdem zustimmen. Barley und andere
Koalitionspolitiker ziehen sich auf die Formel zurück, Deutschland solle
die Urheberrechtsreform umsetzen, nur ohne Uploadfilter. Die CDU bringt
allerdings etwas sehr ähnliches ins Spiel: ein so genanntes
„Fingerprint“-System, das praktisch den gleichen Zweck erfüllen soll. Im
politischen Berlin kursiert die Vermutung, dass Deutschland das
freiheitsfeindliche EU-Gesetz vor allem im Interesse Macrons durchwinkt,
der seinerseits etwas anderes bietet: Er nahm kürzlich seinen Widerstand
gegen die russisch-deutsche Gaspipeline Nordstream 2 überraschend
zurück. Wendt
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