Stationen

Freitag, 24. Mai 2019

Roman Herzog vor 12 Jahren

Der frühere Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische Demokratie in Deutschland ernsthaft bedroht. Als Ursachen nennt er „erhebliche Fehlentwicklungen in der Europäischen Union“.

Viele Bundestagsabgeordnete seien über diese Entwicklung ebenfalls beunruhigt, scheuten aber davor zurück, dies öffentlich zu äußern. Hinzu komme, dass die EU immer weitere Kompetenzen erlange, obwohl dies sachlich häufig nicht angebracht sei. Die heutigen politischen Strukturen, die „dieser schleichenden Zentralisierung“ Einhalt gebieten sollen, hätten versagt.
Herzog und Gerken kommen zu dem Schluss, dass diese Probleme durch die EU-Verfassung nicht gelöst werden können. Vielmehr sehen die beiden sogar die Gefahr, dass der Verfassungsvertrag die ihrer Ansicht nach bestehenden Mängel sogar noch verfestigt. Aus diesem Grund verlangen sie eine konstruktive öffentliche Debatte über Stärken und Schwächen der Verfassung. Der derzeitige Verfassungsentwurf sei abzulehnen.
Konkret fordern die beiden Autoren eine Umwandlung des Ministerrates in eine zweite Kammer, die sachwidrige EU-Regelungen verhindern, aber nicht selbst betreiben kann. Außerdem fordern die beiden eine exakte Festlegung der Zuständigkeiten der EU, um die schleichende Zentralisierungstendenz in der EU-Politik aufzuhalten. Auch solle, wie in Deutschland selbstverständlich, das sogenannte Diskontinuitätsprinzip eingeführt werden. Danach verfallen Gesetzesvorhaben am Ende einer Legislaturperiode automatisch, sodass sich die EU nicht, wie momentan üblich, stets aufs Neue mit über zehn Jahre alten Gesetzesinitiativen befassen muss.
Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.
Herzog und Gerken bemängeln schließlich an dem Verfassungsvertrag, dass er in der Außen- und Sicherheitspolitik eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen denjenigen Mitgliedstaaten, die dies wollen, praktisch unmöglich mache. Hierfür sei nämlich die Zustimmung sämtlicher EU-Mitgliedstaaten erforderlich. „Er schadet daher den globalpolitischen Interessen Europas und ist auch deshalb abzulehnen“, stellen der ehemalige Bundespräsident und der CEP-Direktor fest.
Das von Lüder Gerken geleitete Centrum für Europäische Politik (CEP) ist ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum, das Gesetzesvorhaben der Europäischen Union bewertet – bevor sie verabschiedet werden. Auf der Basis ordnungspolitischer Grundsätze unterrichtet das CEP Politik und Gesellschaft über Entwicklungen auf EU-Ebene und deren Auswirkungen und unterstützt die Entscheidungsträger in Deutschland bei ihrer aktiven Mitgestaltung der EU-Politik.   WeLT

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