Der frühere Bundespräsident Roman Herzog sieht die parlamentarische
Demokratie in Deutschland ernsthaft bedroht. Als Ursachen nennt er
„erhebliche Fehlentwicklungen in der Europäischen Union“.
„Es
stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt
noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“,
heißt es in einem Beitrag, den Herzog als Kuratoriumsmitglied des
Centrums für Europäische Politik (CEP) gemeinsam mit dem CEP-Direktor
Lüder Gerken für die „Welt am Sonntag“ geschrieben hat. Die Politik der
Europäischen Union „leidet in besorgniserregender Weise unter einem
Demokratiedefizit und einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung“,
schreiben Herzog und Gerken in der „Welt am Sontag“. Der Bundestag sei
in die für Deutschland relevante EU-Gesetzgebung nicht so eingebunden,
wie es das Grundgesetz für das deutsche Parlament verlange.
Viele
Bundestagsabgeordnete seien über diese Entwicklung ebenfalls
beunruhigt, scheuten aber davor zurück, dies öffentlich zu äußern. Hinzu
komme, dass die EU immer weitere Kompetenzen erlange, obwohl dies
sachlich häufig nicht angebracht sei. Die heutigen politischen
Strukturen, die „dieser schleichenden Zentralisierung“ Einhalt gebieten
sollen, hätten versagt.
Herzog und Gerken kommen zu dem Schluss, dass diese Probleme durch die EU-Verfassung nicht gelöst werden können. Vielmehr sehen die beiden sogar die Gefahr, dass der Verfassungsvertrag die ihrer Ansicht nach bestehenden Mängel sogar noch verfestigt. Aus diesem Grund verlangen sie eine konstruktive öffentliche Debatte über Stärken und Schwächen der Verfassung. Der derzeitige Verfassungsentwurf sei abzulehnen.
Konkret
fordern die beiden Autoren eine Umwandlung des Ministerrates in eine
zweite Kammer, die sachwidrige EU-Regelungen verhindern, aber nicht
selbst betreiben kann. Außerdem fordern die beiden eine exakte
Festlegung der Zuständigkeiten der EU, um die schleichende
Zentralisierungstendenz in der EU-Politik aufzuhalten. Auch solle, wie
in Deutschland selbstverständlich, das sogenannte Diskontinuitätsprinzip
eingeführt werden. Danach verfallen Gesetzesvorhaben am Ende einer
Legislaturperiode automatisch, sodass sich die EU nicht, wie momentan
üblich, stets aufs Neue mit über zehn Jahre alten Gesetzesinitiativen
befassen muss.
Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.
Herzog und Gerken kommen zu dem Schluss, dass diese Probleme durch die EU-Verfassung nicht gelöst werden können. Vielmehr sehen die beiden sogar die Gefahr, dass der Verfassungsvertrag die ihrer Ansicht nach bestehenden Mängel sogar noch verfestigt. Aus diesem Grund verlangen sie eine konstruktive öffentliche Debatte über Stärken und Schwächen der Verfassung. Der derzeitige Verfassungsentwurf sei abzulehnen.
Weiterhin solle den Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt werden, der EU die Zuständigkeit über einen bestimmten Politikbereich wieder zu entziehen. Dadurch werde einer exzessiven Machtausübung durch EU-Organe vorgebeugt, schreiben Herzog und Gerken. Sie verlangen den Aufbau eines Gerichtshofes für Kompetenzfragen, dessen Unabhängigkeit durch die Zusammensetzung aus Mitgliedern der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte garantiert werden soll.
Herzog
und Gerken bemängeln schließlich an dem Verfassungsvertrag, dass er in
der Außen- und Sicherheitspolitik eine verstärkte Zusammenarbeit
zwischen denjenigen Mitgliedstaaten, die dies wollen, praktisch
unmöglich mache. Hierfür sei nämlich die Zustimmung sämtlicher
EU-Mitgliedstaaten erforderlich. „Er schadet daher den globalpolitischen
Interessen Europas und ist auch deshalb abzulehnen“, stellen der
ehemalige Bundespräsident und der CEP-Direktor fest.
Das von Lüder Gerken geleitete Centrum für Europäische Politik (CEP) ist
ein wissenschaftliches Kompetenzzentrum, das Gesetzesvorhaben der
Europäischen Union bewertet – bevor sie verabschiedet werden. Auf der
Basis ordnungspolitischer Grundsätze unterrichtet das CEP Politik und
Gesellschaft über Entwicklungen auf EU-Ebene und deren Auswirkungen und
unterstützt die Entscheidungsträger in Deutschland bei ihrer aktiven
Mitgestaltung der EU-Politik. WeLT
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