Zwickmühle
D
ie Ausreisepflicht wird nicht
dadurch berührt, dass sie nicht durchsetzbar ist. Ebensowenig wie die
Steuerpflicht eines Steuerschuldners, bei dem keine Vollstreckung
möglich ist, weil er insolvent ist.
Wie kommt man aus dieser Zwickmühle wieder raus?
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