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Sonntag, 19. Mai 2019

Schäuble als Antidemokrat von altem Schrot und Korn

Die verfassungswidrigen Vorschläge von Herrn Schäuble, im Internet Klarnamen per Gesetz zur Pflicht zu machen, sind eine Schande. Denn: "Die Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, ist mit Art. 5 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08)."

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