Sonntag, 19. Mai 2019
Schäuble als Antidemokrat von altem Schrot und Korn
Die verfassungswidrigen Vorschläge von Herrn Schäuble, im Internet Klarnamen per Gesetz zur Pflicht zu machen, sind eine Schande.
Denn: "Die Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem
bestimmten Individuum zugerechnet werden, ist mit Art. 5 GG nicht
vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten
Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der
Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen
Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu
äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom
23.06.2009 – VI ZR 196/08)."
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