Wir brauchen von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaften, aber
Deutschlands Regierung unterwirft selbst den Verfassungsschutz
politischen Zielen.
Künftig dürfen jetzt deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle
mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden
und rechtfertigte seine Entscheidung in der Urteilsbegründung mit der
mangelnden Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften. Laut der
Entscheidung muß ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde
ausgestellt werden.
Da deutsche Staatsanwaltschaften den jeweiligen Justizministern der
Länder unterstehen, seien sie nicht unabhängig von der Exekutive. Es
könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in
Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde. JF
Wir sind übrigens das selbe Land, das selbstgefällig pöbelnd über Berlusconi herzog, als dieser die Befangenheit der kommunistisch politisierten italienischen Richter beklagte.
In Italien ist es immer noch möglich, dass derselbe Justizbeamte als "Staatsanwalt" (in Italien wird die Funktion des "Staatsanwalts" von Richtern ausgeübt) ein Verfahren eröffnet und dann in der nächsten Instanz als Richter über den von ihm Angeklagten richtet. Denn Berlusconi wurde daran gehindert, die italiensche Justiz zu reformieren.
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