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Dienstag, 28. Mai 2019

Wenn der Michel am Ohr durchs Klassenzimmer gezerrt wird

Wir brauchen von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaften, aber Deutschlands Regierung unterwirft selbst den Verfassungsschutz politischen Zielen.

Künftig dürfen jetzt deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und rechtfertigte seine Entscheidung in der Urteilsbegründung mit der mangelnden Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften. Laut der Entscheidung muß ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden.
Da deutsche Staatsanwaltschaften den jeweiligen Justizministern der Länder unterstehen, seien sie nicht unabhängig von der Exekutive. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde.  JF

Wir sind übrigens das selbe Land, das selbstgefällig pöbelnd über Berlusconi herzog, als dieser die Befangenheit der kommunistisch politisierten italienischen Richter beklagte.
In Italien ist es immer noch möglich, dass derselbe Justizbeamte als "Staatsanwalt" (in Italien wird die Funktion des "Staatsanwalts" von Richtern ausgeübt) ein Verfahren eröffnet und dann in der nächsten Instanz als Richter über den von ihm Angeklagten richtet. Denn Berlusconi wurde daran gehindert, die italiensche Justiz zu reformieren.

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