Die Löschung der auch auf der Seite des Deutschen Bundestages veröffentlichten und von 160.000 Bürgern unterzeichneten „Erklärung 2018“ durch Facebook als „Hassrede“ und die Sperrung des Nutzers für 30 Tage im Sommer 2018 war die Geburtsstunde der Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“.
Die Initiative finanziert Prozesse gegen Facebook und Co. durch
Spenden, wenn in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird.
Nachdem schon
2018 eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt wurde („Ist das Hassrede? Facebook löscht mit politischer Schlagseite“,
FAZ vom 13.09.2018) hat das Landgericht Bamberg heute das Urteil im
Klageverfahren verkündet. Löschung und Sperrung wurden unter Androhung
von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verboten, Facebook hat die Kosten des
Verfahrens zu tragen. Dieser Erfolg, das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, reiht sich nahtlos in die beispiellose prozessuale Erfolgsgeschichte des Fonds ein.
Hoffentlich wird auch Merkel irgendwann dem Richter vorgeführt! Und verurteilt!!
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