Das Muster ist bekannt. Die EU-Kommission verfährt bei ihrem
Migrationspakt nach dem Prinzip des „Soft Law“. Und das „weiche Recht“
funktioniert so: Man bastelt einen angeblich unverbindlichen Pakt, in
dem Ziele formuliert werden, deren Umsetzung durch konkrete
Handlungsoptionen „empfohlen“ werden.
Je mehr Regierungen den Pakt unterschreiben und gemäß den Empfehlungen umsetzen, um so mehr wird der Pakt
zum Völkergewohnheitsrecht, es reicht ja dafür aus, daß die Völkergemeinschaft, repräsentiert durch ihre Regierungen, einverstanden
ist.
Die anfangs rechtlich nicht verbindlichen Empfehlungen, gepaart mit
Absprachen in den Hinterzimmern der Kabinette, werden durch ihre
Umsetzung zu Recht ohne Parlamentsbeschluß. Ein Entrinnen soll es nicht
geben, denn Austrittsklauseln sind nicht vorgesehen.
Undemokratisch? Zwielichtig? Hinterhältig? Wer sagt denn sowas. Das haben „wir“ doch schon mit Erfolg
praktiziert. Man erinnere sich an die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen im Aktionsplan der Frauenkonferenz von Peking 1995
und die damit verbundene Einführung von „Gender“ und „Gender
Mainstreaming“.
Nicht durch Bundesrat und Bundestag, sondern durch einen
Kabinettsbeschluß der Bundesregierung am 23. Juni 1999 wurde Gender
Mainstreaming am Parlament vorbei eingeführt. Heute gibt es
Genderlehrstühle, Frühsexualisierung an Grundschulen und den
„Regenbogenschlüssel“ für schwul-lesbisch zertifizierte Altersheime.
Ideen, die in Pakten zu Papier gebracht und unterschrieben werden,
sind eben die Taten von morgen.
Auch die Vorlage für den neuen
EU-Migrationspakt, der bereits im November 2019 von
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht
wurde, ist bekannt.
Es ist der UN-Migrationspakt mit seinen 23 Zielen inklusive
Handlungsempfehlungen für die Umsetzung und Überprüfung. In den 54
Paragraphen des Migrationspakts kommt das Wort „Verpflichtung“ oder die
Formulierung „Wir verpflichten uns“ mehr als achtzigmal vor. Der
Bevölkerung wurde mit versteinertem Lächeln weisgemacht, daß der Pakt
nicht verbindlich sei. Einige Länder, die souveränitätsbewußte Skepsis hegten, unterschrieben nicht.
Die Bundesregierung gehörte zu den beflissenen, denen es nicht
schnell genug gehen konnte. Neues Asylrecht? Reform des Dublin-Systems?
Gar Einschränkung der Zuwanderung? Wer denkt denn sowas. Europäisch soll
es sein, das künftige Asylverfahren soll europäisch konzipiert werden.
Und so bekommen die Europäer den EU-Migrationspakt – inhaltlich nach
der Blaupause der Uno, juristisch nach dem „Soft-Law-Verfahren“. Es soll
keine parlamentarische Debatte – schon gar nicht mit Abstimmung – über
diese Weichenstellung für die Zukunft geben.
Im Bundestag kennt die Geschäftsordnung bei strittigen Ergebnissen
die Abstimmung per Hammelsprung (Paragraph 51), bei der Migration soll
es jetzt heißen: Alle Schafe bleiben stehen und halten das Maul. Und
dann wundert sich das politisch-mediale Establishment, daß die AfD trotz
ihrer inneren Zerstrittenheit so viel Zulauf erhält.
Das EU-Parlament, das gelegentlich der Kommission die Stirn bietet,
ist in dieser Sache schon lange eingereiht. Es hat am 18. April 2018,
noch vor der kurzzeitigen Debatte um den UN-Migrationspakt Ende 2018,
eine Entschließung zu den globalen Pakten der Vereinten Nationen für
eine sichere, geordnete und reguläre Migration verabschiedet, und zwar
nicht nach der normalen Prozedur mit Fachausschuß und Beteiligung der
Öffentlichkeit, sondern nach der sogenannten Hinterzimmer-Prozedur, in
der nur die einzelnen Fraktionen verhandeln.
Mit dieser Resolution unterstrich das EU-Parlament in vorauseilendem
Gehorsam den Anspruch auf Verbindlichkeit des UN-Migrationspaktes. In
der namentlichen Schlußabstimmung stimmten nur zwei deutsche
Europa-Abgeordnete dagegen: Daniel Caspary (CDU) und Jörg Meuthen (AfD).
Nach ähnlichem Muster, also de facto unter Ausschluß der Öffentlichkeit, soll der EU-Migrationspakt durch die Parlamente geschleust werden.
Die Anhörung in den Fachausschüssen wurde ersetzt durch ein
Feedback-Verfahren, in dem sich in knapp vier Wochen die 500 Millionen
Bürger der Union per Mail äußern konnten. Mitbekommen hat davon fast
niemand etwas. 1.829 Privatpersonen und Organisationen haben sich
beteiligt, darunter auch die bekannte Soros-Stiftung Open Society.
Natürlich gibt es eine informative Vorgabe für die Migration.
Der „Neue Pakt zu Migration und Asyl“ zielt darauf ab, „einen
umfassenden, nachhaltigen und krisensicheren Rahmen für die Steuerung
von Asyl und Migration in der EU zu schaffen“. Er soll die gesamte
Migrationsroute abdecken – von den Herkunfts- und Transitländern bis zu
den Aufnahmeländern in der EU.
Und was die Zahlen angeht, so gibt eine von der Kommission in Auftrag
gegebene „Studie über die Machbarkeit der Umsiedlung von international
Schutzsuchenden“ Aufschluß darüber, was den Ländern je nach ihrer Fläche
blühen könnte.
Da geht es um Hunderte Millionen Migranten. Das wäre das Ende von
Europa. Kurzum: Mit Demokratie, Kultur, Identität und Vernunft hat der
EU-Migrationspakt, den die Kommission den Nationen überstülpen will,
nichts zu tun. Dafür um so mehr mit Ideologie, Globalismus und zu hohen Gehältern. Aber wer denkt denn sowas. Liminski
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