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Montag, 25. April 2016

Täterrecht


Exakt ein Jahr nach dem Tod einer Radfahrerin in Köln ist vor dem Düsseldorfer Landgericht nicht Recht, doch immerhin ein aussagekräftiges Urteil gesprochen worden. Miriam S. musste sterben, weil sich Firat M. und Erkan F. , 22 und 23 Jahre alt, in der Stadt ein Autorennen lieferten. Beide Angeklagten sind jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Es hätte schlimmer für sie kommen können, zum Beispiel wenn sie die GEZ-Zwangszahlungen verweigert hätten.

Die 19-jährige Studentin war auf Kölns Straßen binnen eines Jahres das dritte Todesopfer, dessen Leben durch einen motorisierten Schwanzvergleich ausgelöscht wurde. Ich wette, dass es meist juvenile Neudeutsche sind, die sich dergleichen PS-Stechen liefern (und damit nebenbei den Eingeborenen souverän vor Augen führen, dass sich ihre aggressive Landnahme auch auf die Verkehrswege erstreckt). Zu befürchten haben sie wenig. Am 26. März 2015 lieferten sich zwei Neunzehnjährige in Köln ein Rennen, sie rasten mit mehr als hundert Stundenkilometern über eine rote Ampel, einer der Wagen krachte in ein Taxi, ein Fahrgast kam ums Leben. Auch diese beiden heißblütigen jungen Männer erhielten Bewährungsstrafen. Im Düsseldorfer Prozess hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre gefordert, die normale Strafe für fahrlässige Tötung. Aber das würde die Täter ja nicht bessern, sondern nur aggressiv machen. Beziehungsweise noch aggressiver.

Beide Gerichte haben nicht Recht gesprochen, sondern Täterrecht. Die Opfer existieren für diese Tendenz-Juristen überhaupt nicht. Die Idee der Genugtuung hat in großen Bezirken der deutschen Rechtsprechung keinen Platz mehr. Einzig die Seelenlage der Täter, deren Resozialisierung und Besserung, kommt für diese ziemlich furchtbaren Juristen in Betracht.

Als Bewunderer Herib. Prantls beziehungsweise des Cuculus canorus will ich es wagen, mich hier gelegentlich zu wiederholen, diesmal mit der Bemerkung, dass die Täterzentriertheit in der Strafrechtsprechung ein typisches Merkmal postheroischer, also feiger Gesellschaften ist. Man wählt immer den Weg des geringsten Widerstands. Von den Opfern droht keine Gefahr – solange die Verwandten nicht auf Rache sinnen, was bei den pazifizierten Biodeutschen und ihrem Altersdurchschnitt kaum zu befürchten ist, muss sich die Justiz um diese Seite nicht scheren –, von den Tätern dagegen schon. Deswegen sollen sie mit Nachsicht umgarnt und für die Zukunft milder gestimmt werden. Die Täter sollen einsehen, dass man besser niemanden totfährt, zumindest nicht in der Bewährungszeit, jedenfalls beim nächstenmal nicht. Und wenn sie wieder lieb sind, ist doch fast allen damit gedient, oder?  MK am 14. 4. 2016

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