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Sonntag, 24. April 2016

Sonderrechte als Gleichberechtigung

Wenn es um die kriminellen Großklans geht, zeigt sich der deutsche Rechtsstaat erfahrungsgemäß hilflos.
Deutlich wird dies am Beispiel des Oberhaupts des kurdisch-libanesischen Klans Al-Z. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, kam Mahmoud Al-Z. bereits im Jahr 1982 nach Deutschland. Obwohl schnell erkennbar war, dass es sich bei ihm um einen Kriminellen handelt, sind alle Versuche, ihn abzuschieben, regelmäßig am Fehlen eines gültigen Passes gescheitert. Ob  der Klan-Chef Türke oder Libanese ist, konnte bei Gerichtsverhandlungen nie endgültig geklärt werden. Mittlerweile  Jahrzehnte in Deutschland lebend, gilt Mahmoud Al-Z als feste Größe in der Berliner Unterwelt....    Norman Hamert am 24. 4. 2016




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