FAZ-Artikel vom 21. 4. 2016, in dem die Teilnehmerzahlen (3000/300) unerwähnt bleiben, die Täter nicht benannt werden und in dessen Überschrift suggeriert wird, die Gewalt sei von den Lichterketten bildenden Neonazis ausgegangen.
Jena am 20. April 2016. Eine offenbar von Neonazis
dominierte Truppe, die sich Thügida nennt, hatte einen Fackelzug
angemeldet. Den wollte die Stadt nicht dulden, scheiterte aber vor
Gericht, das den Aufmarsch am Geburtstag des Führers, der längst
vergessen wäre, wenn wir nicht immer wieder daran erinnert würden,
erlaubte. Ein „breites Bündnis“ von demokratischen Kräften rüstete zur
Gegendemonstration. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter, der
in der Vergangenheit immer mal wieder mit „israelkritischen“ (oder
besser: israelfeindlichen) Parolen auffiel, nahm als „Privatmann“ an der
Kundgebung teil. Er freue sich über die 3.000 Teilnehmer, teilte der
Privatier den Medien mit: „Es muss friedlich verlaufen. Die Nazis sollen
nicht behaupten können, die Gegendemonstranten sind die Gewalttäter“.
So weit, so erfreulich.
Dreitausend Gegendemonstranten gegen knapp dreihundert Neonazis: Das
ist eine klare Ansage der Zivilgesellschaft. Man könnte sich der
friedlich errungenen Meinungsübermacht freuen. Leider war die Antifa mit
von der Partie und die hatte andere Pläne, als den Neonazis friedlich
entgegenzutreten. Sie wollte Randale. Erste Opfer waren Bahnreisende,
die am Morgen des 20. April nach Jena unterwegs waren. Was die
„Thüringer Allgemeine“ zunächst verschämt als „Kabelschaden“ berichtete,
war ein absichtlich gelegter Kabelbrand, der verhindert hatte, dass
zahlreiche Thügida-Teilnehmer rechtzeitig in Jena ankamen. Dieser Brand
hatte weitreichende Folgen: Polizeisprecherin Steffi Kopp sprach von
einem 24-stündigen Zugausfall zwischen Jena-Göschwitz und Großheringen.
Ähnliche Kabelbrände hatten im vergangenen Jahr im Raum Leipzig den
Zugverkehr lahmgelegt, sie sollten verhindern, dass Auswärtige zu
Legida-Demonstrationen nach Leipzig gelangten.
Auch die Randale, die von der Antifa angezettelt wurde, erinnert sehr an Leipziger Verhältnisse. Während die "Thüringer Allgemeine"
zunächst von „vereinzelten Flaschen“ spricht, die aus den Reihen der
Gegendemonstranten auf die Neonazidemo und auf Polizisten geworfen
wurden, musste sie später auch Steinwürfe einräumen. Dass es deutlich
mehr waren, als nur „vereinzelte“, davon zeugen 16 verletzte Polizisten.
Auch mehrere Fahrzeuge kamen zu Schaden, darunter drei Einsatzwagen der
Polizei, von denen zwei, wie die „Thüringer Allgemeine“ im
Antifa-Jargon berichtete, „vollständig entglast“ wurden.
Wer jetzt nach einer Distanzierung des „breiten Bündnisses“ von
diesen Gewaltexzessen sucht, tut das vergebens. Auch OB Schröter
schweigt sich dazu aus. Nur Polizeichef Thomas Quittenbaum verurteilt
scharf die Gewalt gegen Polizeibeamte: Das sei selbst für Jena eine neue
Qualität - und das meine er nicht positiv.
Warum wird die Antifa trotz ihrer ständigen Gewaltorgien so geschont und verharmlost? Der „Tagesspiegel“, der einen ziemlich ungeschönten Bericht brachte,
tat das unter der Überschrift: „Randale beim rechten Aufmarsch in
Jena“. Man musste den Text ganz lesen, um zu erfahren, dass es linke
Randalierer waren.
Warum ist den friedlichen Gegendemonstranten nicht klar, dass sie ein
Schutzschild für die Gewalttaten der Antifa abgeben, wenn sie sich
nicht distanzieren? Die verletzten Polizisten sind doch Beweis genug,
dass es der Antifa nicht um die Verhinderung eines Naziaufmarsches ging,
sondern um einen Angriff auf den Rechtsstaat. Breite demokratische
Bündnisse kann es nur ohne Extremisten geben, alles andere ist eine
Mogelpackung. Auch Journalisten müssten sich endlich darüber klar
werden, dass sie sich mitschuldig machen, wenn sie linke Gewalt
verharmlosen.
Einer der willigsten Helfer der Antifa sind Politiker der Linken. Das
ist nicht verwunderlich, denn als die Linke noch SED hieß, war
„Antifaschismus“ die Tarnung für die zweite deutsche Diktatur. Deshalb
haben Linke-Politiker anscheinend so wenig Hemmungen, sich der Methoden
der Antifa zu bedienen. Ein häufig angewandtes Mittel sind Briefe an
Restaurant- oder Hotelbetreiber, die ihre Räume an die AfD vermieten
wollen. Sie werden aufgefordert, das zu unterlassen, wenn sie nicht
einen Besuch der Antifa riskieren wollten.
Unlängst schrieb auch der Bundestagsabgeordnete der Linken Hubertus
Zdebel einen ähnlichen Brief an das Maritim Hotel Gelsenkirchen. Er sei
als Mitglied des Deutschen Bundestages sehr besorgt, teilte er dem
Unternehmen mit Bundestags- Briefkopf mit, dass „Sie in Ihrem Haus
bereit sind, einer Partei Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die
rassistische Hetze gegen schutzbedürftige Menschen verbreitet.“
Besonders weist das Mitglied der Mauerschützenpartei SED darauf hin,
dass Frauke Petry der Meinung sei, es müsse an der Grenze auch von
Schusswaffen Gebrauch gemacht werden. Zwar kann inzwischen jeder wissen,
dass Petry in ihrem Interview auf mehrfache Nachfrage lediglich auf die
bestehende Gesetzeslage hingewiesen hatte, aber im „Kampf gegen rechts“
geht es nicht um Fakten, sondern um Stimmungsmache. Es wäre, endet der
Abgeordnete, „ein Schlag ins Gesicht aller Gelsenkirchener Bürgerinnen
und Bürger, die sich gegen rechtsradikale Tendenzen“ engagierten, wenn
Maritim den Vertrag mit der AfD nicht kündige.
Es war die SED-PDS-Linkspartei-Linke, die jahrelang über ihre
angebliche Ausgrenzung geklagt hat, obwohl es niemals Forderungen
gegeben hat, der Partei keine Räumlichkeiten zu vermieten, weil sie die
lediglich umbenannte SED war, verantwortlich für die Unterdrückung der
DDR- Bürger und die Toten an der Mauer. Der Brief von Zdebel zeigt, wie
wenig Linke-Politiker immer noch von Demokratie halten.
Die Antifa, um ein letztes Beispiel zu nennen, fordert heute nicht
nur Berufsverbote, sondern, bei falscher Gesinnung, die Ausschließung
vom Arbeitsleben insgesamt. Erinnern wir uns: als die Linke in der BRD
gegen „Berufsverbote“ mobil machte, ging es darum, ob Mitglieder einer
extremistischen Partei, wie der DKP, eine Neugründung der verbotenen
KPD, Beamte sein könnten. Es gab große Debatten mit lautstarken
Verurteilungen des „Systems“, weil die Betroffenen natürlich der Meinung
waren, dass sie Beamte in einem Staat sein könnten, den sie
erklärtermaßen abschaffen wollten.
In der DDR war ein Berufsverbot sehr viel gefährlicher. Wer seine
Arbeit als Akademiker verlor, weil er sich der Kritik am Staat schuldig
gemacht hatte, konnte in der Regel einer Tätigkeit als Fabrikarbeiter,
Heizer oder Kassierer bei der HO oder in der Kaufhalle nachgehen. Nur
für die schweren Fälle, die von staatlichen Institutionen abgelehnt
wurden, standen Jobs bei der Kirche zur Verfügung, als Friedhofsgärtner
oder Hilfspfleger im katholischen Krankenhaus. Wer mehr als sechs Wochen
ohne Anstellung war, dem drohten wegen „Arbeitsscheu“ Gefängnis.
Heute fordert die Antifa nicht nur ein Berufs- sondern ein generelles
Beschäftigungsverbot für Rechte. Wie kürzlich in Potsdam. Dabei geht es
um einen mutmaßlichen Neonazi, Sänger bei der in Szenekreisen bekannten
Band Preussenstolz. Der Mann verdient sein Geld in einem
„Netto“-Supermarkt. Dies haben die wachsamen Antifanten des Verbunds
„Antifaschistische Recherche Potsdam-Umland“ herausgefunden. Prompt
forderten sie in einer aktuellen Mitteilung „jegliches Arbeitsverhältnis
mit Patrick D. zu beenden“. Die magere Begründung lautete, die
„Netto“-Filiale befände sich nahe einer Flüchtlingsunterkunft. „Netto“
will nun das Arbeitsverhältnis „prüfen“.
Der „Tagesspiegel“ Potsdam, der über den Fall berichtete und brav
einen Link zur Verlautbarung der Antifa legte, weist im zweiten Teil des
Berichts darauf hin, dass eine solche Kündigung nicht ausgesprochen
werden dürfte, solange der Betreffende sich an seiner Arbeitsstelle
neutral verhalte und nicht durch rechtsradikale Äußerungen auffalle. Das
Blatt zitiert den Arbeitsrechtler Ulf Weigelt aus Berlin, der erklärt,
es müsse für eine Kündigung eine „konkrete Störung des
Arbeitsverhältnisses vorliegen“. Die Anforderungen dafür seien sehr
hoch, wegen der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit. Das
Freizeitverhalten eines Mitarbeiters müsse den Arbeitsablauf gezielt
beeinträchtigen oder stören.
Offenbar gab es ähnliche Antifa-Denunziationen schon häufiger, denn
auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich mit dem Thema befassen,
wie 2011 im Falle eines Mitarbeiters der Oberfinanzdirektion in
Karlsruhe, der unter anderem eine Jugendorganisation der NPD gegründet
hatte. Die politische Gesinnung sei kein Kündigungsgrund, urteilten die
Richter. Das wird die Antifa nicht von ihrem Tun abhalten. Sie kann sich
ihrer willigen Helfer sicher sein. Im Kampf gegen „rechts“ zählen weder
Verfassung noch Gesetze, sondern nur die richtige Gesinnung. Die
demokratischen Institutionen drohen als Kollateralschaden auf der
Strecke zu bleiben. Vera Lengsfeld am 23. 4. 2016
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