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Freitag, 19. Februar 2021

Das Land krankt

Am heutigen 19. Februar jährt sich die Bluttat eines indigenen Deutschen, der mehrere Menschen zum Opfer fielen, die meisten davon ausländischer Herkunft. Im hessischen Hanau erschoß der 43jährige Tobias R. neun Shisha-Bar-Besucher, danach seine Mutter und sich selbst. Seinen Vater, der vor einigen Jahren auf einer Kandidatenliste der Grünen stand, ließ er unversehrt. Die Konstellation bot und bietet reichlich Stoff für forensische und psychoanalytische Deutungen. Doch Politik, Medien und die Justizbehörden hatten es eilig. Sie folgten ihrem vermeintlichen, ideologiedurchtränkten Vorwissen.

Generalbundesanwalt Peter Frank, ein promovierter Jurist, sprach in einer umgehenden Stellungnahme von „gravierenden Indizien für einen rassistischen Hintergrund der Tat“. Die Erregungslawine rollte. Eine kleine Blütenlese: „Wir müssen das Gift bekämpfen, das von der AfD und anderen in unsere Gesellschaft getragen wird“, schlußfolgerte CDU-Politiker Norbert Röttgen.
Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner sah eine „rechtsradikale Wutrenaissance“ am Werk. FAZ-Herausgeber Berthold Kohler setzte noch einen drauf: „(…) die Bluttaten kommen nicht aus dem hellblauen Nichts, sondern aus der Hölle des Hasses, der Verblendung und des Wahns. Die Täter glauben oder geben zumindest vor, mit dem Abschlachten von Menschen einer ‘höheren’ Sache zu dienen. Den ideologischen Überbau dafür, ob islamistischer, links- oder rechtsextremistischer Natur, liefern zahllose Haßprediger per Internet frei Haus.“ Jakob Augstein, prominent als Stiefsohn des Spiegel-Gründers, nannte weitere Schuldige: „Sarrazin, Broder, Tichy“.
Nochmals die FAZ: „Der Staat und seine Organe, Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdienste, müssen jetzt aufrüsten, technisch, aber auch mental; sie müssen sich, wie Israel, bis an die Zähne bewaffnen und wachsam sein, weil die hier lebenden Migranten und Ausländer auch von Todfeinden umgeben sind.“ Die Heftigkeit der Ausbrüche waren geeignet, bange Zweifel daran zu wecken, ob das Tötungsverbot weiter für diejenigen vollumfänglich galt, die als „Todfeinde“ kenntlich gemacht worden waren.
Auch eine politisierende Kriminologin meldete sich zu Wort: „Das perfide Spiel, das Gauland jetzt treibt, muß man unterbinden“, denn selbst wenn „dieser Hanauer Einzeltäter (…) ein kranker Mensch“ war, würden „Haßreden und rechte Hetze“ den „Nährboden solcher Taten“ bereiten. Und das waren nur die Stimmen aus dem gemäßigten, dem sogenannten bürgerlichen Lager...

Die Erzählung ist seither in Stein gemeißelt und eingegangen in die Sinnstiftungs-Mär vom „Kampf gegen Rechts“. Bei einem Treffen mit Angehörigen der Opfer im September 2020 sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: „Der rassistische Terror von Hanau kam nicht aus heiterem Himmel. Es gibt Rassismus in unserem Land, es gibt Muslimfeindlichkeit, und es gibt Antisemitismus. Auf offener Straße werden Menschen beleidigt, bedroht, angegriffen und ermordet, weil sie eine dunkle Hautfarbe haben, in einer Moschee beten oder eine Kippa tragen. Die Wurzeln des Rechtsextremismus reichen tief in unsere Gesellschaft hinein.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel verurteilte anläßlich des Jahrestags des Anschlags in ihrem Podcast jegliche Form von Rassismus. Die Bundesregierung setze alles daran, um dieser verheerenden Ideologie den Boden zu entziehen. Dieser Ton wird auch die heutigen Gedenkveranstaltungen prägen, zu deren Teilnehmern neben Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auch der Bundespräsident gehört.

Zu den unterschlagenen Fakten: Die hinterlassenen Botschaften des Tobias R. sind Dokumente eines Verrückten*. Seit Jahrzehnten glaubte er sich der Überwachung und Fernsteuerung ausgesetzt und imaginäre Stimmen zu hören. „Eine Hauptkonsequenz ist beispielsweise, daß ich ein Leben lang keine Frau/Freundin hatte, die letzten 18 Jahre ausschließlich deshalb nicht, da ich mir eben keine Frau nehme, wenn ich weiß, daß ich überwacht werde“, heißt es in einem „Manifest“.
Auch hätten Politiker, Fußballtrainer und Filmregisseure seine Ideen gestohlen. In einer „persönlichen Botschaft an alle Amerikaner“ teilte er mit, ihr Land sei „unter Kontrolle von unsichtbaren geheimen Gemeinschaften. Sie nutzen unbekannte teuflische Methoden wie Menschen-Kontrolle und halten ein modernes System der Sklaverei aufrecht. (…) In eurem Land existieren sogenannte tiefe Untergrund-Militär-Basen, in manchen von denen huldigen sie dem Teufel persönlich. Sie mißbrauchen, foltern und töten kleine Kinder, ein unglaublicher Teil davon geschieht bereits für eine sehr lange Zeit.“
Er wolle „mehrere Milliarden“ Menschen, vor allem aus dem asiatischen Raum. „eliminieren“. Einen Höhepunkt des Irrsinns bildeten diese zwei Sätze: „Zudem müssen wir eine ‘Zeitschleife’ fliegen und den Planten, den wir unsere Heimat nennen, zerstören, bevor vor vielen Milliarden Jahren das erste Leben entstand. Denn wir können nicht, das was alles jemals auf dieser Erde passiert ist, das Millionenfache Leid, das Menschen erlitten haben, so stehen lassen.“

Bereits am 22. Februar 2020 hatte der Medizinprofessor und Neuropsychologe Wolfgang Meins auf der Achse des Guten einen „Offenen Brief“ an Generalbundesanwalt Peter Frank veröffentlicht und R.s „Manifest“ einer fachpsychiatrischen Analyse unterzogen. Er konstatierte bei R. ein „psychiatrisches Syndrom“, einen „schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen“, „Halluzinationen, „Denkstörungen“, „paranoide Schizophrenie“. Vor Gericht wäre R. die fehlende Zurechnungsfähigkeit bescheinigt worden. Was aus dem wirren Pamphlet als politische Überzeugung herausdestilliert wird, ist demnach die Entäußerung einer Geisteskrankheit.
Auch der forensische Gutachter Hans-Ludwig Kröber kritisierte im April 2020 in einem ganzseitigen Zeit–Artikel die Tendenz, Tatmotive aus der Identität des Opfers ableiten zu wollen. Außerdem kritisierte er, daß die Bundesregierung bereits am Tag nach der Tat das Tatmotiv „verbindlich festgelegt“ habe. Die vorliegenden Informationen ließen dies nicht zu. Es sei offensichtlich, daß R. unter einer paranoiden Psychose gelitten habe.
Seine Taten seien in sein „wahnhaftes Erleben und Denken“ eingebunden und nicht politisch oder ideologisch motiviert gewesen. Der soziale Rückzug und die Einstellung jeglicher Erwerbstätigkeit durch R. seit dem mutmaßlichen Ausbruch der Krankheit 2001 seien typisch für solche Fälle, ebenso die Tatsache, daß er sich von geheimnisvollen Mächten verfolgt fühlte. Der Zweck solcher Vorstellungen bei Kranken sei es, das „Rätsel zu lösen der eigenen psychotischen Existenz“.
Er habe weder aus politischen noch aus rassistischen Motiven getötet, sondern „weil er sich verfolgt und zerstört fühlte und ein Zeichen setzen wollte, damit die Behörden endlich aktiv werden“. Das Geschehen sei daher „eher als ein finaler psychotischer Amoklauf denn als ein ideologisch motivierter Terroranschlag“ zu deuten. Die Tat sei dadurch begünstigt worden, daß Behörden auf seine Briefe an die Polizei nicht reagiert hätten.

Bewirkt haben die Wortmeldungen der beiden Fachleute in der Behandlung der Hanauer Bluttat durch Politik und Medien gar nichts. Anderslautenden Behauptungen zum Trotz wirkt evidenzbasierte Wissenschaft als Störung des Systems und wird daher ignoriert. Der mörderische Verrückte Tobias R. wird zum Zweck der Systemstabilisierung als Kronzeuge des „strukturellen Rassismus“ und der „Gefahr von rechts“ benötigt, und das allein zählt.
Wenn der Politikwissenschaftler Lothar Fritze Deutschland in einer „nationalen Gefährdungslage“ sieht und meint, „angesichts seiner Denkverbote, seiner ideologisch verbohrten Sprachregelungen und seiner ins Irrationale abgeglittenen ‘Debattenkultur’ (sei es) schon heute zu einer halbwegs realistischen Zustandsbeschreibung seiner selbst nicht mehr fähig“ und treibe in einem „nicht anders als totalitär zu bezeichnenden Fahrwasser“, darf man ihm eine bemerkenswerte Zurückhaltung attestieren.
Für die Benennung des mentalen Zustandes dieser Republik reicht politische Begrifflichkeit allein nicht mehr aus. Angemessen sind auch Fachbegriffe wie: „Psychiatrisches Syndrom“, „schwerer paranoider Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen“, „Halluzinationen, „Denkstörungen“, „wahnhaftes Erleben und Denken“. Um es auf den Freud zu bringen: Das Land krankt an der „Regression der seelischen (und geistigen) Tätigkeit auf eine frühere Stufe, wie wir sie bei Wilden oder bei Kindern zu finden nicht erstaunt sind“.
Das läßt den Täter von Hanau doppelt unheimlich und für die Zukunft bedrohlich erscheinen.  Hinz

* Eines paranoid Schizophrenen! Hier handelt es sich um ein Krankheitsbild, das nicht nur auf Traumatisierungen und Verirrungen beruht, die durch psychoanalytisches Aufarbeiten entwirrt, dechiffriert, überwunden und abgelegt werden können, sondern um eine organische Krankheit.


Warum gab es solche Berichte nicht über die Opfer des Attentates am Berliner Breitscheidplatz, weder unmittelbar nach der Tat noch an einem der folgenden Jahrestage? Und warum ist das letzte Opfer des Hanauer Amokschützen, seine Mutter, nicht mit abgebildet?

Na weil sie nur eine "Deutsch mich nicht voll"-Kartoffel war.

Europäische Anthropologie

In der Politik wird mitunter mit harten Bandagen gekämpft. Dies gilt vor allem in Wahlkampfzeiten und wenn eine relativ neue politische Kraft droht, den etablierten Parteien Wählerstimmen wegzunehmen. Der politische Streit endet in einer Demokratie aber eigentlich dort, wo die eingesetzten Mittel die vom Gesetz vorgesehenen Bahnen überschreiten. Oder wenn es um die Gesundheit geht – sollte man zumindest meinen. Denn der Fall einer AfD-Bundestagskandidatin in Baden-Württemberg läßt daran Zweifel aufkommen.

Andrea Zürcher wurde vor zwei Wochen von den AfD-Mitgliedern aus den Landkreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald zur Wahlkreiskandidatin für die Bundestagswahl nominiert. Die 37jährige ist seit 2016 in der AfD, stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands Konstanz und arbeitet unter anderem für die AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel.
Die gelernte Kauffrau leidet an einer chronischen Krankheit und muß deshalb regelmäßig zum Arzt. So auch am gestrigen Donnerstag. Wie sie im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT erzählt, hat sie seit einem Jahr einen Hausarztvertrag bei einer Gemeinschaftspraxis in Stühlingen, bei der sie seit zwei Jahren Patientin ist. Der Arzt habe ihr bei ihrem jüngsten Besuch unvermittelt den Vertrag gekündigt. Der Grund: ihre politische Meinung.

Aus der Zeitung habe er erfahren, so schildert es Zürcher, daß seine Patientin für die AfD kandidiere. „Er meinte, das Vertrauensverhältnis sei dadurch zerstört und er könne bei meiner Behandlung nicht mehr 100 Prozent geben.“ Nur in medizinischen Notfällen werde er eingreifen, ansonsten solle sie sich einen anderen Hausarzt suchen.
„Ich war noch nie in meinem Leben so sehr geschockt. Mir sind die Tränen gekommen“, sagt Zürcher. Sie habe sich bisher nie vorstellen können, daß es so etwas in Deutschland gebe. „Es ist gleichermaßen erschütternd wie ernüchternd, in welcher Offenheit die vermeintlich tolerante – von sich selbst als bürgerliche Mitte sprechende – Gesellschaft ungeniert und vor Publikum medizinische Versorgung vom eigenen politischen und ideologischen Ideal abhängig macht“, klagt die AfD-Politikerin.

Kündigt ein Arzt tatsächlich den Vertrag mit einer regelmäßig anwesenden Patientin, weil diese für die aus seiner Sicht falsche Partei kandidiert? Eine Anfrage der JF an den betreffenden Mediziner ergab nichts. Der Anruf endete nach wenigen Sekunden mit den Worten: „Kein Kommentar.“ Auch ein weiteres Nachhaken änderte nichts.
Die AfD-Kandidatin Zürcher erstattete unterdessen am Freitag Anzeige bei der Polizei wegen Diskriminierung und aller weiteren in Frage kommenden Straftaten. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand aufgrund seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden.
Daß ein Arzt den Vertrag mit einer Patientin kündigt, ist ungewöhnlich. Denn Hausärzte sowie die Krankenkassen profitieren von solchen Vereinbarungen. Erstere erhalten Prämien von den Kassen, wenn sie Patienten längere Zeit an sich binden können. Und letztere sparen dadurch, weil die Patienten kein „Ärztehopping“ betreiben, also von einem Facharzt zum nächsten gehen, sondern erstmal zu ihrem Hausarzt, der sie dann gezielt zu einem Kollegen weiterleitet. Eine Antwort auf eine Anfrage der JF an die betreffende Krankenkasse von Andrea Zürcher steht noch aus.
Daß die AfD direkt und indirekt benachteiligt wird, ist nicht neu. Vor allem seitdem sie im Bundestag und in allen 16 Landesparlamenten vertreten ist, werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen bisherige politische Gepflogenheiten über Bord geworfen werden, wenn die AfD davon profitieren könnte. Die derzeit größte Oppositionspartei im Bundestag ist auch seit Jahren am stärksten von Angriffen gegen Personen, Immobilien oder Wahlplakate betroffen.
Daß nun selbst Ärzte eine Behandlung verweigern, weil eine Patientin für die AfD kandidiert, wäre allerdings eine neue Stufe.

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