Ein von der Linken angefordertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 8.1.2021 „Zur Frage einer Visumpflicht für Privataufenthalte des thailändischen Königs in Deutschland” (WD 2 – 3000 – 003/21), über das Nikkei Asia am 19.1. verdrehend berichtete (‚Thai king’s visa-free stay breaks German law: Bundestag research’) enthält in seiner Einleitung – selbstverständlich unbeabsichtigt – eine vernichtende Kritik an der Bundesregierung in puncto ‚Schutzsuchende’ (oder wie immer diese Leute nun heißen):
"Die gesetzlich geregelte Visumpflicht schützt nicht nur den Staat, sondern auch die Bevölkerung vor der ungeregelten Einreise von Ausländern, deren Aufenthalt in Deutschland möglicherweise auch deutsche Interessen beeinträchtigen könnte (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG). Ein Staat, der die visumfreie Einreise eines Ausländers nach Deutschland zulässt, obwohl das Gesetz eine Visumpflicht anordnet, handelt rechtswidrig."
Mit anderen Worten: Der WD attestiert der BuReg millionenfachen und weiter fortgesetzten Rechtsbruch seit Herbst 2015 – und das ausgerechnet auf Anforderung der Linken. (Quelle)
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