Der deutsche Presserat hat seine Empfehlungen zur Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert.
Die Täterherkunft soll künftig genannt werden dürfen, wenn ein
„begründetes öffentliches Interesse“ bestehe. Der Presserat fordert
Journalisten auf, durch ihre Berichterstattung „diskriminierende
Verallgemeinerungen“ nicht noch zu fördern. Bloße Neugier sei kein
geeigneter Maßstab für presseethische, verantwortliche
Abwägungsentscheidungen.
Zuvor sollte die Herkunft nur veröffentlicht werden, wenn ein
„begründbarer Sachbezug“ zur Straftat bestand. Der Medienpsychologe,
Frank Schwab, sagte der faz der Schwachpunkt der Formulierung
sei das „begründete öffentliche Interesse“. Es bliebe unklar, was
darunter zu verstehen sei. Der Presserat sieht die Pflicht bei den
Redaktionen zu prüfen, ob dieses Interesse bestehe. Bloße Neugier sei
kein geeigneter Maßstab für presseethische, verantwortliche
Abwägungsentscheidungen. Nach
den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 hatte der
Presserat noch entschieden, seine ursprüngliche Richtline beizubehalten.
Sächsische Zeitung will keinen Raum für Gerüchte lassen
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer forderte, die Täterherkunft
künftig grundsätzlich zu nennen, „um Fakten und Unwahrheiten zu
trennen“. Auch die Sächsische Zeitung hatte bereits am 01.07.
2016 erklärt, keinen „Raum für Gerüchte“ lassen zu wollen und die
Täterherkunft, egal welcher Nationalität, öffentlich zu machen. Der
Presseratsgeschäftsführer, Lutz Tillmanns, sah darin aber ein erhöhtes
Risiko zur Diskriminierung von Minderheiten. JF
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