„Das Volk sind die in Deutschland lebendenden Menschen“, sagt die Bundeskanzlerin. Diese Aussage dokumentiert ein fundamentales Unverständnis eines demokratischen Staates durch seine oberste politische Repräsentantin. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sagt der Art. 20 Abs. 2 GG. „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen...ausgeübt“, heißt es im Folgesatz. Es geht dabei allein um das Staatsvolk, also Staatsangehörige mit Bürgersinn und typischerweise eingebettet in eine nationale Kultur.
Das Grundgesetz sei eine „embedded constitution“, die „trans- und international“ derart beschränkt sei, dass sie die Wahrung „nationaler Selbstbestimmung“ nicht legitimiere. Dies ist die Auffassung der seit 2011 amtierenden Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer. Im Herz der deutschen Justiz wird die prinzipiell für jeden Staat und sein Staatsvolk bestehende Souveränität bestritten. Dies ist ein Angriff auf die Fundamente deutscher Staatlichkeit und aller souveränen Staatlichkeit in der Welt. Mehr hier...
Beim Betrachten der Fotos von Gender-Aktivist_innen immer die Frage, wo
diese Wesen früher, in einer patriarchalischen Gesellschaft, geblieben
wären. Und die Frage, was wohl unangenehmer ist: wenn eine Gesellschaft diese Armen als
alte Jungfern und Spottgeburten verlacht oder wenn die Gesellschaft sie
für das Aufhäufen von Theoriemüllhalden promoviert und alimentiert. MK am 9. 3. 2017
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