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Mittwoch, 3. Mai 2017

Vertrauen in die Justiz

Im Falle des zu Tode geprügelten Schülers Niklas P. hat das Landgericht Bonn den Angeklagten Walid S. freigesprochen. Das Gericht folgte damit der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dagegen verurteilte das Gericht den 21 Jahre alten Mann im Zusammenhang mit einer anderen Schlägerei zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Bei der Prügelei handelte es sich um eine in dem Prozeß mitangeklagte Tat und nicht um die Attacke auf Niklas P. Letztere hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt und bleibt damit vorerst ungeklärt.

Laut Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei nicht zweifelsfrei geklärt, daß Walid S. den Schüler geschlagen und getreten hatte. Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Frage. Ursprünglich hatte Staatsanwalt Florian Geßler den Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der Beschuldigte hatte die Tat von Anfang an bestritten. Niklas P. war im Mai 2016 in Bonn-Bad Godesberg mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen worden. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Kurz vor dem Prozeßurteil sagte Niklas‘ Mutter, daß sie an die Schuld des Angeklagten glaube. „Sie ist aufgrund ihrer Erfahrung des Prozesses überzeugt, daß derjenige, der hier auf der Anklagebank sitzt, derjenige ist, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich zeichnet“, sagte ihr Anwalt Thomas Düber in seinem Plädoyer. Die Mutter war als Nebenklägerin aufgetreten.
Die Nebenanklagte kritisierte dem Bericht zufolge das Verhalten vieler Zeugen in dem Prozeß scharf. Demzufolge könne man davon ausgehen, daß einige Personen vor Gericht geschwiegen hätten, auch wenn sie wüßten, wer der Täter sei. „Das ist für jeden aufrecht Denkenden ein Schlag in das Gesicht“, kommentierte Düber. Seine Mandantin sei „durch die Hölle gegangen“. Das Verfahren habe nun die „Grenzen des Ertragbaren“ aufgezeigt.   JF

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