Im Falle des zu Tode geprügelten Schülers Niklas P. hat das
Landgericht Bonn den Angeklagten Walid S. freigesprochen. Das Gericht
folgte damit der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Dagegen verurteilte das Gericht den 21 Jahre alten Mann im Zusammenhang
mit einer anderen Schlägerei zu einer Jugendstrafe von acht Monaten,
berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Bei der Prügelei handelte es sich um eine in dem Prozeß mitangeklagte
Tat und nicht um die Attacke auf Niklas P. Letztere hatte bundesweit
für Bestürzung gesorgt und bleibt damit vorerst ungeklärt.
Laut Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei nicht zweifelsfrei
geklärt, daß Walid S. den Schüler geschlagen und getreten hatte. Es
komme auch ein anderer Mann als Täter in Frage. Ursprünglich hatte
Staatsanwalt Florian Geßler den Angeklagten Körperverletzung mit
Todesfolge vorgeworfen. Der Beschuldigte hatte die Tat von Anfang an
bestritten. Niklas P. war im Mai 2016 in Bonn-Bad Godesberg mit der
Faust gegen die Schläfe geschlagen worden. Er starb wenige Tage später
im Krankenhaus.
Kurz vor dem Prozeßurteil sagte Niklas‘ Mutter, daß sie an die Schuld
des Angeklagten glaube. „Sie ist aufgrund ihrer Erfahrung des Prozesses
überzeugt, daß derjenige, der hier auf der Anklagebank sitzt, derjenige
ist, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich zeichnet“, sagte ihr
Anwalt Thomas Düber in seinem Plädoyer. Die Mutter war als Nebenklägerin
aufgetreten.
Die Nebenanklagte kritisierte dem Bericht zufolge das Verhalten
vieler Zeugen in dem Prozeß scharf. Demzufolge könne man davon ausgehen,
daß einige Personen vor Gericht geschwiegen hätten, auch wenn sie
wüßten, wer der Täter sei. „Das ist für jeden aufrecht Denkenden ein
Schlag in das Gesicht“, kommentierte Düber. Seine Mandantin sei „durch
die Hölle gegangen“. Das Verfahren habe nun die „Grenzen des
Ertragbaren“ aufgezeigt. JF
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