Stationen

Donnerstag, 5. August 2021

Grünes Verfassungsgericht


 

Es gibt in Deutschland (ganz anders als in Italien, wo Richter von jedermann grundsätzlich als befangen beargwöhnt werden) viel zu wenig Aufmerksamkeit seitens der Journalisten für unsere Gerichte, für die weltanschaulichen Strömungen und politischen Flügel innerhalb der Richterschaft. Das war schon immer so, auch in den besseren Zeiten der Bonner Republik. Richter gelten in Deutschland als nicht befangen, nicht politisiert, unparteiisch... und daher wäre die Frage nach ihrem kulturellen Hintergrund, nach den weltanschaulichen Quellen ihrer Geisteshaltung und Befindlichkeit eine Art Gotteslästerung und wurde nie gestellt, auch nicht, als es in Deutschland noch ein paar scharfsinnige linke Intellektuelle gab. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Autoren Klaus Wagenbachs sich je damit befasst hätten. Nicht mal Johannes Agnoli und Peter Brückner. Ich habe mir nur deshalb irgendwann angefangen, Gedanken darüber zu machen, weil ich einer Gruppe Studenten (vor allem Portugiesen und Spanier darunter) der Europäischen Universität Florenz einmal zuhörte, wie sie versuchten, ihrer deutschen Kommilitonin klar zu machen, dass es - in Situationen, in denen es ernst wird - keine unparteiischen Richter geben kann. Die war völlig unfähig diesen Gedanken nachzuvollziehen. Da wurde mir bewusst, wie sehr wir Deutschen dazu dressiert sind, Richter als über allen Zweifel erhaben anzusehen. Ich vermute, dass die Evangelische Kirche als Inspirationsquele seit vielen Jahrzehnten, vielleicht seit Bestehen der BRD großen Einfluss auf die Richterschaft hat. Und wenn man bedenkt, dass die EKD zu einer Art Think Tank der Grünen verkommen ist, kann das nichts Gutes bedeuten.

Es war wiederum der 1. Senat unter Stephan Harbarth – er saß 2009–18 für die CDU im Bundestag und war von 2016 bis zur seiner, nun  ja, man nennt es Wahl zum Verfassungsrichter anno 2018 stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender dortselbst –, der die Entscheidung traf, nachdem er bereits die konkreten Grundrechte der Lebenden als nachrangig gegenüber den vom mutmaßlich deutschengemachten Klimawandel eventuell betroffenen künftigen Bewohnern dEUtschlands deklariert und damit jeder Art prophylaktischer Klimadiktatur ein höchstrichterliches Schleifchen umgebunden hat. Nebenbei hat der getreue Harbarth den Föderalismus ausgehebelt, denn Rundfunk war (und ist) Ländersache.

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