Als das Grundgesetz vor genau 75 Jahren in Kraft trat, war das der Schlusspunkt langer, zäher und oft konfliktreicher Beratungen. Neun Monate lang hatte der Parlamentarische Rat im Gebäude der ehemaligen Bonner pädagogischen Akademie getagt. Der eigentliche Ort aber, an dem der Prozess der Verfassungsgebung eingeleitet und vorgeprägt wurde, lag ganz woanders, fernab von Bonn, fernab der großen Städte. Er lag auf einer kleinen Insel, der Herreninsel im bayerischen Chiemsee.
Wer sie heute betritt, findet ein Idyll vor: satte Wiesen, prächtige Platanen, akkurat gestapelte Holzscheite. Die Hecken beschnitten, aber nicht zu perfekt. Üppiges Bayern. Auf dieser Insel fiel im ehemaligen Augustiner Chorherrenstift die Vorentscheidung dafür, dass die Grund- und Menschenrechte Verfassungsrang haben sollen. Und dafür, dass die Republik föderalistisch verfasst sein soll. Das waren die wichtigsten Ergebnisse des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee, der vom 10. bis 23. August 1948 tagte. Hier und nicht in Bonn wurde der Grundriss der Bundesrepublik entworfen. Zwar demonstrierte die ultra-bajuwarische Bayern-Partei in Prien auf dem Festland gegen die mögliche Gründung eines neuen deutschen Staates. Die Bevölkerung aber nahm das hochpolitische Geschehen kaum zur Kenntnis. Ein Bürger Priens, der Neugierigen gegen Bezahlung sein Fernrohr zur Verfügung stellte, damit sie einen Blick auf das Geschehen werfen könnten, fand kaum Interessenten.
Am Ende der nur 14 Tage dauernden Beratungen stand, einem Wunder gleich, ein vollständiger Verfassungsentwurf mit 149 Paragrafen. Den Tagungsort hatte die bayerische Landesregierung vorgeschlagen. Die Abgeschiedenheit der Insel kam den Teilnehmern sehr gelegen, sie förderte ein konzentriertes Arbeiten. Die für die mageren Zeiten außerordentlich gute Verpflegung gab der Arbeit zusätzlichen Auftrieb: vier Mahlzeiten am Tag, dazu für jeden Teilnehmer ein großzügiges Kontingent an Bier oder Wein, an Zigaretten oder Zigarren. Die Atmosphäre war kollegial. Das „Oberbayerische Volksblatt“ begann einen Artikel über den Konvent mit dem hübschen Satz: „Die 11 Ministerpräsidenten verhandelten hinter verschlossenen Türen und offenen Fenster.“ Bei gutem Wetter tagten einige Arbeitsgruppen im Biergarten des Schlosshotels oder berieten sich auf Spaziergängen. Fernab von den politischen Zentren, auf einer Insel abgeschottet, konnten sich die Teilnehmer – ausnahmslos Männer – in der Gewissheit wiegen, nichts entscheiden, sondern nur Vorarbeiten und Anregungen liefern zu müssen.
Dass es auf der Insel nur zwei Telefone gab, trug zusätzlich dazu bei, dass man ungestört und unbeeinflusst arbeiten konnte. Zwar beklagten sich mehrere Teilnehmer, die Ministerpräsidenten hätten ihnen keinen klar umrissenen Auftrag mitgegeben. Doch genau das erwies sich als große Chance, denn so konnte der Konvent unbeobachtet Neuland betreten. Weil diese Verfassungsväter glaubten, nichts Endgültiges leisten zu müssen, hatten sie den Raum und den Mut, fast Endgültiges zu schaffen. Als die Beratungen erfolgreich abgeschlossen waren, sagte Carlo Schmid, eine der zentralen Persönlichkeiten des Konvents, es handele sich bei dem Verfassungstext nur um eine Denkschrift, ein „Organisationsstatut“, von „Technikern des Verfassungsrechts“ verfasst.
Während die nördlichen Länder vor allem Beamte entsandt hatten, um die Vorläufigkeit des Unternehmens zu unterstreichen, nahmen die süddeutschen Länder die Sache ernster. Sie schickten erfahrene Verfassungs- und Völkerrechtler sowie einige aktive Politiker wie Anton Pfeiffer, Adolf Süsterhenn (CDU) und der sozialdemokratische Justizminister von Württemberg-Hohenzollern, Carlo Schmid, nach Herrenchiemsee. So hatte der Süden, traditionell föderalistisch gesonnen, das größere Gewicht. Damit war faktisch und fast beiläufig die Entscheidung gefallen, dass der Weststaat föderalistisch gegliedert sein sollte, also auf starken Bundesländern beruhen würde. Immer wieder haben die Teilnehmer später die entspannte Atmosphäre des Konvents beschrieben. Ein Journalist, der die Tagung beobachtete, schrieb: „Es kommt einem vor, als sei in dem Schloss eingebaut, was die fortschrittlichen Amerikaner ‚Klimaanlage‘ nennen. So gleichmäßig bleibt die Temperatur trotz aller Gegensätzlichkeiten der Auffassungen.“ Was auch daran lag, dass sich – anders als später im Parlamentarischen Rat – auch die Konventsmitglieder, die einer Partei angehörten, hier zuvörderst als Fachleute verstanden und auch so verhielten.
Diese einvernehmliche Zusammenarbeit ist umso bemerkenswerter, bedenkt man die äußerst heterogene Zusammensetzung der Runde. Neben Anton Pfeiffer, dem erz-föderalistischen Leiter der bayerischen Staatskanzlei, gab vor allem der redegewandte Sozialdemokrat Carlo Schmid den Ton an. Schmid hatte zwar nicht dem Widerstand angehört, war aber stets ein entschiedener Gegner des NS-Regimes gewesen. Als seinen Assistenten brachte er freilich den Juristen Gustav von Schmoller mit. Dieser hatte während des Zweiten Weltkriegs in Prag unter Reinhard Heydrich gearbeitet, dem berüchtigten Leiter des Reichssicherheitshauptamtes. 1944 promovierte von Schmoller mit einer Arbeit über „Die Neutralität im gegenwärtigen Strukturwandel des Völkerrechts“, in der er NS-konform zu begründen versuchte, dass große Staaten das Recht haben, kleineren Staaten ihren Willen aufzuzwingen. Nur vier Jahre später half von Schmoller auf Herrenchiemsee, eine demokratische, dem Völkerrecht verpflichtete Verfassung aus der Taufe zu heben. Hessen schickte den Leiter der Staatskanzlei, den Sozialdemokraten Hermann Louis Brill. Der Jurist hatte lange vor 1933 die Nationalsozialisten bekämpft. In einem eindrucksvollen Porträt beschrieb er Hitler, den er in einem Prozess in Thüringen einvernommen hatte, als Inkarnation des Bösen. Von 1938 bis 1945 saß er zuerst im Zuchthaus Brandenburg-Görden, dann bis zur Befreiung des Lagers im KZ Buchenwald. Bei der Eröffnung des Konvents war Brills Platz ausgerechnet direkt neben Justus Danckwerts, einem Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei. Der Jurist, der 1940 Chef der Militärverwaltung auf dem Balkan geworden war, hatte während des Krieges an mehreren Sitzungen teilgenommen, auf denen der Holocaust geplant wurde. Auf Herrenchiemsee hielt er nicht einmal demokratische Mimikry für nötig und nannte die Alliierten ganz im alten NS-Jargon „Feindmächte“. Aus Rheinland-Pfalz kam der Verfassungsjurist und CDU-Politiker Adolf Süsterhenn, der heute allenfalls noch als Initiator der „Aktion Saubere Leinwand“ in Erinnerung ist. Der Katholik Süsterhenn hatte sich nach anfänglicher Anpassung an das NS-Regime ins innere Exil begeben. Nach dem Krieg wurde er zu einem anerkannten Verfassungsexperten, der den Konvent wesentlich mitprägte. Sein unverbrüchlicher christlicher Glaube machte ihn – im Gegensatz zu Konrad Adenauer – zum leidenschaftlichen Anhänger eines staatsskeptischen Föderalismus. Aus dem gleichen Grund trat er dafür ein, dass die Grundrechte einen prominenten Platz in der Verfassung finden sollten.
Es gehört zum Erstaunlichsten des Konvents, dass diese Runde aus Widerständlern, NS-Tätern, Mitläufern und inneren Exilanten nur drei Jahre nach Kriegsende so reibungslos zusammenarbeiten und die Vergangenheit auf sich beruhen lassen konnte. Zur Unverfrorenheit der NS-Belasteten fügte sich die Großherzigkeit der NS-Gegner, die das Thema zudem wohl auch deswegen auf sich beruhen ließen, weil sie nicht schon wieder als Opfer dastehen wollten. Gewiss trug nicht zuletzt das Auftreten Carlo Schmids zur guten Atmosphäre bei. Der klassisch gebildete Professor für Öffentliches Recht, der im Konvent eine erstaunliche Biegsamkeit an den Tag legte, holte gerne zu langen, mit Zitaten berühmter Gelehrter gespickten Ausführungen aus. Was ihm Anerkennung einbrachte. Aber auch mehr als leisen Spott. Hermann Brill mokierte sich in seinem Tagebuch darüber, dass Carlo Schmid die Sitzungen gerne mit „einer professoralen Expectoration“ eröffne: „Schmid beginnt, wie immer, mit weit ausholenden literarischen Erörterungen über den juristischen Charakter des neuen Gebildes, das zu benennen auch bei den anderen Beteiligten Unsicherheit, Nervosität und Horror“ verursacht. Den damals schon recht korpulenten Carlo Schmid nannte Brill in seinem Tagebuch „Don Carlos Schmid“, der ihn in seinen Bewegungen an Moby Dick erinnere. Es gab auf Herrenchiemsee durchaus auch Ranküne, bei Brill klang wohl auch die Verbitterung des sieben Jahre lang Inhaftierten mit.
Der Konvent legte den Grundstein für den neuen deutschen Föderalismus – indem er ihn ideologisch unbestimmt ließ. Weder kamen die christlichen und bayerischen Föderalisten ganz zum Zuge, die einer ständischen Idee von Föderation anhingen. Noch jene, die im Föderalismus lediglich eine technische Verwaltungsstruktur sahen. Nord- und Süddeutschland kamen sich auf halbem Weg entgegen. Dass der Föderalismus, den die Alliierten ja streng vorgegeben hatte, von Anfang an so unbestritten war, hatte sicher auch damit zu tun, dass er gut zu einem provisorischen Staatsgebilde zu passen schien. Die Teilnehmer des Konvents waren allesamt sehr bemüht, die neue deutsche Staatlichkeit tief zu hängen. Statt von Staat war oft von einem „Staatsfragment“, einem „Notdach“ oder schlicht einer „Verwaltungseinheit“ die Rede. Zugleich durfte der Konvent den Föderalismus nicht so weit treiben, dass ein schwacher Staat herauskommen würde, der den Namen Staat nicht verdient hätte. Denn dann wäre in der Bevölkerung, die dem ganzen Vorhaben ohnehin skeptisch gegenüberstand, der Eindruck entstanden, die Alliierten, besonders die Franzosen, hätten sich mit ihrem Willen durchgesetzt, die Deutschen klein zu halten.
Die zweite große Errungenschaft des Konvents besteht darin, dass die Grundrechte erstmals in der deutschen Geschichte Verfassungsrang erhielten. Friderich von Daumiller, der Vorsitzende der Vereinigung der Freunde von Herrenchiemsee schrieb: „Die Garantie der Menschenwürde als ideeller Ausgangspunkt aller Grundrechte ist eine Erfindung von Herrenchiemsee.“ Die Luft, die das ermöglichte, wehte zweifellos von New York herüber. Dort standen die Vereinten Nationen gerade in ihren ausführlichen Beratungen über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die im Dezember des Jahres verabschiedet wurden. Der Staat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen, formulierte Carlo Schmid. Das war ein neuer Ton in Deutschland. Er ging weit über die Weimarer Verfassung hinaus. Denn jetzt sollte gelten, dass der Staat nicht nur mittels des Rechtes herrscht, sondern selbst vom Recht beherrscht wird. Dass sich die Macht selbst binden muss. Damit war frühzeitig die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts beschrieben. Theodor Heuss, der erste Bundespräsident, sagte auf einer Sitzung des Parlamentarischen Rats, die Grundrechte seien „ein Stück des Staates“. Und er fügte den schönen Satz hinzu: „Aber sie sind gleichzeitig Misstrauensaktionen gegen den Missbrauch der staatlichen Macht.“
Artikel 1 des Grundgesetzes beginnt mit dem ebenso schlichten wie gewaltigen Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So formulierte es zwar erst neun Monate später der Parlamentarische Rat, der Konvent aber stellte die Weichen dafür. Wie er über vieles beriet (und zum Teil in Mehrheits- und Minderheitsvoten fasste), was wenig später ins Grundgesetz Eingang fand: die nach der NS-Zeit heikle, für eine wehrhafte Demokratie aber wichtige Frage des Notstands; die Kompetenzaufteilung zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen Bundesregierung und den Ländern; die Frage, wie machtlos der Bundespräsident sein soll; die – strittige – Abschaffung der Todesstrafe. Nur eines spielte in der Herrenrunde keine Rolle: die Rechte der Frauen. Erst den vier Frauen des Parlamentarischen Rats, allen voran Elisabeth Selbert, gelang es in erbittert geführten Auseinandersetzungen, den fundamentalen, heute so selbstverständlich klingenden Satz ins Grundgesetz zu meißeln: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Es waren nicht nur die besseren Argumente, die den Parlamentarischen Rat am Ende überzeugten. Die vier Frauen, voran Elisabeth Selbert, hatten Gewerkschaften, Verbände und die Kirchen zu zahlreichen Petitionen bewegt.
Konrad Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rats, richtete es dann so ein, dass an einem symbolträchtigen Tag über die Annahme des Grundgesetzes abgestimmt wurde: am 8. Mai 1949, genau vier Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht. Fast hätte er diesen Termin nicht halten können, denn die Schlussdebatte zog sich übermäßig lange hin. Am Ende wurde das Abstimmungsergebnis um 23,55 Uhr verkündet, also fünf vor zwölf. Als das Grundgesetz am 23. Mai 1949 im Turnsaal der ehemaligen Pädagogischen Akademie feierlich verkündet wurde, präludierte der Organist aus Haydns Kaiserquartett, der Melodie des – damals noch verbotenen Deutschlandliedes. Carlo Schmid eilte zornig herbei und unterband die Darbietung nach wenigen Takt.
Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rats war wohl bewusst, dass sie mit dem Grundgesetz keineswegs den Willen der Bevölkerung formuliert hatten. Diese war nicht gegen die Todesstrafe, nicht die Gleichberechtigung von Mann und Frau, nicht für das Recht auf Asyl. Und für den Föderalismus interessierte sie sich so wenig wie für die Grundrechte. Wie sich auch die Öffentlichkeit kaum für den Prozess interessierte, an dessen Ende die Gründung eines neuen Staates stand. In der damals viel gelesenen linkskritischen Zeitschrift „Der Ruf“, die von den Schriftstellern Alfred Andersch und Hans Werner Richter herausgeben wurde, erschien kein einziger Artikel über den verfassungsgebenden Prozess. Wohl aber viele Beiträge, die die angebliche Brutalität der Besatzungsmächte geißelten.
Die pragmatische Gründergeneration der Republik ging entschlossen, aber illusionslos vor. Hermann Brill schrieb: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass die stärkste Partei in Deutschland die nichtorganisierte Partei der Nazis ist.“ Dass diese Partei schon bald merklich schrumpfte, ist nicht zuletzt das Verdienst der „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ sowie insbesondere des Konvents von Herrenchiemsee. Das Grundgesetz, anfangs nur ein ohnmächtiges Stück Papier, erwarb sich in den folgenden Jahrzehnten eine wirklichkeitsschaffende Kraft. Auch wenn es, wie Adenauer sagte, kein heiliger Text ist. Thomas Schmid*
Zur Erinnerung: Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz, das so makellos ist, dass man die Änderungen seit seiner Einführung 1949 kaum mehr zählen kann, besteht der Wortlaut der amerikanischen Verfassung seit ihrer Verabschiedung 1788 so unverändert fort wie der des Hl. Koran. In den USA werden Verfassungsänderungen durch Zusatzartikel festgelegt, es gibt derer 27, die ersten zehn, verabschiedet als „Bill of Rights”, sind bekannt und zu recht berühmt als „the first 10 Amendments”.
„The First Amendment provides that Congress make no law respecting an establishment of religion or prohibiting its free exercise. It protects freedom of speech, the press, assembly, and the right to petition the Government for a redress of grievances.
The Second Amendment gives citizens the right to bear arms.”
Das zweite ist enorm wichtig, denn ohne das zweite lässt sich das erste weit einfacher aushebeln.
Übrigens das vierte ebenso:
„The Fourth Amendment protects citizens from unreasonable search and seizure. The government may not conduct any searches without a warrant, and such warrants must be issued by a judge and based on probable cause.”
Zur Erinnerung: Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz, das so makellos ist, dass man die Änderungen seit seiner Einführung 1949 kaum mehr zählen kann, besteht der Wortlaut der amerikanischen Verfassung seit ihrer Verabschiedung 1788 so unverändert fort wie der des Hl. Koran. In den USA werden Verfassungsänderungen durch Zusatzartikel festgelegt, es gibt derer 27, die ersten zehn, verabschiedet als „Bill of Rights”, sind bekannt und zu recht berühmt als „the first 10 Amendments”.
„The First Amendment provides that Congress make no law respecting an establishment of religion or prohibiting its free exercise. It protects freedom of speech, the press, assembly, and the right to petition the Government for a redress of grievances.
The Second Amendment gives citizens the right to bear arms.”
Das zweite ist enorm wichtig, denn ohne das zweite lässt sich das erste weit einfacher aushebeln.
Übrigens das vierte ebenso:
„The Fourth Amendment protects citizens from unreasonable search and seizure. The government may not conduct any searches without a warrant, and such warrants must be issued by a judge and based on probable cause.” Klonovsky
In den USA kann ich jemanden, der sich in meine Wohnung eingeschlichen hat, erschießen. In Deutschland will die am Verbot von Compact gescheiterte Faeser jetzt geheime Wohnungsdurchsuchungen durch staatliche Überwachungsbehörden legalisieren.
"Die Grundrechte schützen das Individuum vor den Demokraten" Klonovsky
Noch vor 20 Jahren hätte ich diesen Satz für übertrieben gehalten.
*Es ist immer wieder lohnend, Thomas Schmid zu lesen. Nur wenige kennen Italien besser als er. Aber Vorsicht! Schmid ist die Inkarnation der Lückenpresse!! Er ist insofern ehrlich, als er nicht lügt. Er ist aber insofern unehrlich, als er verschweigt, sehr wichtige Fakten einfach unter den Tisch fallen lässt und unter den Teppich kehrt. Was ihm nicht in den Kram passt, lässt er unerwähnt. Er prahlt damit, wegen den 68ern gegenüber Heilslehren allergisch geworden zu sein. In Wirklichkeit ist er immer noch ein 68er, und man merkt ihm in jedem seiner Artikel an, dass er einst als Lektor für den kommunistischen Wagenbach-Verlag gearbeitet hat, dem wir all die linksgrünen Moderatoren und Nachrichtensprecher zu verdanken haben, die uns von früh bis spät belehren, indoktrinieren und erziehen wollen.
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